Frist bei Antragsantwort
Verfasst: 4. Apr 2013, 17:21
Hallo,
zu meiner Person, ich bin Beamter im mittleren Dienst bei einer Stadtverwaltung. Ich erfüllte, seit Febr. 2011 eine Tätigkeit nach A9 bin aber als A8 besoldete worden. Im März 2012 habe ich einen Antrag auf Zahlung der Zulage für die Arbeit einer höherwertigen Tätigkeit gestellt, die, ab dem 19 Monat in der Tätigkeit, im August 2012 dann auch begonnen hat. Ich habe auch seit August 2012 keine Zulage erhalten. Der Betrag beläuft sich für 6 Monate, ich bin im Februar 2013 befördert worden, auf ca. 700 Euro. Alle rechtlichen Belange sind von mir erfüllt worden, dass ich zulageberechtigt bin.
Welche Fristen gibt es für die Beantwortung von Anträgen der Stadtverwaltung?
Welche Fristen gibt es zu Bezahlung der ausstehenden Gesamtforderung der Zulage?
zu meiner Person, ich bin Beamter im mittleren Dienst bei einer Stadtverwaltung. Ich erfüllte, seit Febr. 2011 eine Tätigkeit nach A9 bin aber als A8 besoldete worden. Im März 2012 habe ich einen Antrag auf Zahlung der Zulage für die Arbeit einer höherwertigen Tätigkeit gestellt, die, ab dem 19 Monat in der Tätigkeit, im August 2012 dann auch begonnen hat. Ich habe auch seit August 2012 keine Zulage erhalten. Der Betrag beläuft sich für 6 Monate, ich bin im Februar 2013 befördert worden, auf ca. 700 Euro. Alle rechtlichen Belange sind von mir erfüllt worden, dass ich zulageberechtigt bin.
Welche Fristen gibt es für die Beantwortung von Anträgen der Stadtverwaltung?
Welche Fristen gibt es zu Bezahlung der ausstehenden Gesamtforderung der Zulage?