Oder mache ich mir da grundlos Sorgen?
Alle Landesbeamten sollten sich Sorgen machen.
Das ist kein NRW-Phänomen.
Berliner Landesbeamte haben das längst hinter sich. Nullrunden. Mickrige Besoldungserhöhungen. Kostendämpfungspauschalen bei der Beihilfe.
Die allgemeine Stellenzulage wird nur widerruflich gezahlt, genauso wie die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) von 640 EUR.
Das Regelpensionsalter auf 67 Jahre anzuheben ist wirtschaftlicher Unsinn.
Schließlich müssen so 2 Jahre länger volle Bezüge gezahlt werden und nicht 2 Jahre weniger Pension.
Wirtschaftlicher ist es Beamtenstellen nur auf den hoheitlichen Aufgaben zu beschränken. Im Endeffekt also frei werdende Beamtenstellen nicht wieder besetzen. Oder mit Tarifbeschäftigen besetzen. Selbst das rechnet sich angesichts der eingesparten zukünftigen Pensionslasten.
Der Bund bringt für seine Beamten das Altersgeldgesetz auf den Weg. So können Beamten den öffentlichen Dienst verlassen, ohne in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert zu werden bzw. sie erhalten Altersgeld (quasi die bis dahin erdiente Pension ab Erreichen der Regelaltersgrenze) obwohl sie dann keine Beamten mehr sind.
Das wird möglicherweise auch ein Modell für die Länder werden, die dann die hohen einmaligen Nachversicherungskosten nicht aufbringen müssen.
Weitergedacht: Die Länder könnten Abfindungsprogramme für Beamte auflegen, ohne mit Nachversicherungskosten gleich noch einen Batzen Geld auf den Tisch legen zu müssen. Die Pensionskosten (dann Altersgeld) blieben zwar, belasten den Etat aber nicht sprunghaft bzw. entlasten ihn kurzfristig in Höhe der Besoldung.
Nimmt der ehemalige Beamte dann eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf und ist unter 55 Jahre alt, dann kann er auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Bei solch schleichenden Verschlechterung bei denen die Ziele latent bekannt sind, sehe ich immer Parallelen zu 1933 :
Damals fragten sich sicher auch einige: Muss ich mir Sorgen machen?
Andere dachten: Es wird schon nicht so schlimm kommen. .... und es kam schlimmer.
Bezüglich der Beamten sind die latenten Ziele doch klar: Der Dienstherr hat nie (ausreichende) Rücklagen für Pensionen gebildet. Nun drohen sie den Etat aufzufressen. Sie sollen weggehen.
Und das unterstreicht ja auch die Meinung des Bundes der Steuerzahler in obigen Beitrag. Ich finde das einfach beamtenverachtend.
Hinzukommt, dass das Bundesfassungsgericht den Beamten als Alimentation grundsätzlich nur Hartz4 + 15% zubilligt. Der ist (unnötige) Zugabe durch den Dienstherren. Die Pensionen müssten dementsprechend auch nicht höher sein als Hartz4 + 15%.
Die Saat ist gelegt. Es fehlt nur der starke Mann bzw. die starke Frau, der das aufgreift und umsetzt.
Es kann für einige Beamte vorteilhafter sein kurz vor der Pension den Antrag auf Entlassung stellen und so über die Nachversicherung mehr Rente zu erhalten als Pension. Wenn da nicht die leidige Sache mit der Privaten Krankenversicherung wäre, die dann sehr teuer werden würde.
Ab dem 55. Lebensjahr kann man ja unter keinen Umständen zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Allerdings ist das kein Naturgesetz; ließe sich also ändern.
An dieser Gesetzesänderung müssten eigentlich die Bundesländer Interesse haben. Entweder haben sie kein Interesse oder andere Lobbyverbände sind mächtiger. Altesrückstellung der PKV könnten an die GKV übertragen werden. (Wobei ich aber glaube, dass die PKV überhaupt gar kein Geld pro PK-Versicherten zurücklegt.)
Die Bundesländer könnten bis zu 12 Jahre Besoldung pro ausgeschiedenem Beamten einsparen, wenn ein Beamter ab dem 55. Lebensjahr auf eigenen Wunsch entlassen wird.