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Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Verfasst: 4. Mär 2013, 17:29
von Djehuti
Hallo,

ich bin aktuell besoldet nach A9 mittler Dienst mit Zulage (nach A10), also A9mZ. Des Weiteren habe ich einen Aufstiegslehrgang zum gehobenen Dienst absolviert. Jetzt stellt sich mir die Frage; Was passiert bei meiner "Beförderung" in den gehobenen Dienst nach A9gD? Meine Zulage (mZ) würde ja entfallen. Ergo würde ich mich für mindestens 12 Monate schlechter stellen. Dann könnte ich ja nach A10gD befördert werden.

Gibt es vielleicht eine Ausgleichszulage?

Ach ja, ich Kommunalbeamter in NRW.

Gruß
Djehuti

Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Verfasst: 8. Mär 2013, 12:44
von arti67
Bei einem Kollegen war das genauso. Er war A9mZ als er auf den Aufstiegslehrgang ging. Nach bestandener Prüfung wurde er A9 g. D. und bekam eine Ausgleichszahlung, vmtl. wegen Besitzstandswahrung.

Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Verfasst: 11. Mär 2013, 12:37
von afo1
Ich habe eine Kollegin, die ist von A 13gZ nach A13h aufgestiegen. Ihr wird auch eine Zulage gezahlt.
Gruß undherzlichen Glückwunsch!
afo

Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Verfasst: 11. Mär 2013, 19:52
von Djehuti
Danke für schnelle Antwort. Hat vielleicht auch jemand Kenntnis von der entsprechenden Rechtsgrundlage?

Re: Beförderung A9mDmZ nach A9gD

Verfasst: 12. Mär 2013, 10:27
von Gerda Schwäbel
Djehuti hat geschrieben:Hat vielleicht auch jemand Kenntnis von der entsprechenden Rechtsgrundlage?
M. E. ist es § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBesG alter Fassung. Der Umstand, dass allgemeine Erhöhungen nicht auf diese Ausgleichszulage angerechnet werden, ergibt sich dann aus § 12 Abs 1 Satz 5 aaO.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel