Verwaltungswirt-Ausbildung in Teilzeit möglich?
Verfasst: 26. Feb 2013, 23:10
Hallo,
ich habe eine verbindliche Zusage für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin in Bayern im September.
Nun habe ich zufällig gelesen das in der freien Wirtschaft lt. Berufsbildungsgesetz § 8 eine Ausbildung auch in Teilzeit möglich ist, um auch Müttern oder pflegenden Angehörigen (auf mich trifft beides zu) die Absolvierung einer Ausbildung zu ermöglichen.
Ich habe die Beamtengesetze schon durchstöbert, da ist zwar von Teilzeit aus familiären Gründen die Rede, das betrifft aber m. E. nach bereits "berufstätige" Beamte.
Gibt es sowas auch in der Beamtenausbildung? Wenn ja wo ist das gesetzlich geregelt?
Wäre für Info s dankbar.
Viele Grüße
Ronja43
ich habe eine verbindliche Zusage für die Ausbildung zur Verwaltungswirtin in Bayern im September.
Nun habe ich zufällig gelesen das in der freien Wirtschaft lt. Berufsbildungsgesetz § 8 eine Ausbildung auch in Teilzeit möglich ist, um auch Müttern oder pflegenden Angehörigen (auf mich trifft beides zu) die Absolvierung einer Ausbildung zu ermöglichen.
Ich habe die Beamtengesetze schon durchstöbert, da ist zwar von Teilzeit aus familiären Gründen die Rede, das betrifft aber m. E. nach bereits "berufstätige" Beamte.
Gibt es sowas auch in der Beamtenausbildung? Wenn ja wo ist das gesetzlich geregelt?
Wäre für Info s dankbar.
Viele Grüße
Ronja43