Kommunalbeamter, überplanmäßig, rückwirkende Beförderung?
Verfasst: 26. Feb 2013, 20:20
Hallo Zusammen,
ich bin Kommunalbeamter und habe 2 generelle Fragen:
1. Gibt es eine zeitliche Begrenzung, wie lange Beamte überplanmäßig auf einer Stelle eingesetzt werden dürfen?
Konkreter Fall: ich sitze seit 6 Jahren mit A7 auf eine vergleichsweise A8 Stelle. 3 weitere Kollegen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben, werden mit A8 bezahlt (ebenfalls allesamt überplanmäßig).
2. Eine Stelle soll zum 01.01. zu einer Planstelle mit A8 werden. Da aber der Stellenplan der Kommune verspätet zur Bezirksregierung zwecks Genehmigung ergangen ist und von dort auch noch nicht zurück ist, wird die Stelle über den 01.01. weiterhin als überplanmäßige Stelle mit A7 besoldet. Die Beförderung hängt letztenendes somit von der Genehmigung der Bezirksregierung ab. Genehmigt die Bezirksregierung die Planstelle erst im März, hat der Beamte dann Anspruch auf rückwirkende höhere Gehaltszahlungen ab 01.01. ?
Ich hoffe, meine Fragestellung ist verständlich.
Grüße
Cellotrixx
ich bin Kommunalbeamter und habe 2 generelle Fragen:
1. Gibt es eine zeitliche Begrenzung, wie lange Beamte überplanmäßig auf einer Stelle eingesetzt werden dürfen?
Konkreter Fall: ich sitze seit 6 Jahren mit A7 auf eine vergleichsweise A8 Stelle. 3 weitere Kollegen, die die gleichen Tätigkeiten ausüben, werden mit A8 bezahlt (ebenfalls allesamt überplanmäßig).
2. Eine Stelle soll zum 01.01. zu einer Planstelle mit A8 werden. Da aber der Stellenplan der Kommune verspätet zur Bezirksregierung zwecks Genehmigung ergangen ist und von dort auch noch nicht zurück ist, wird die Stelle über den 01.01. weiterhin als überplanmäßige Stelle mit A7 besoldet. Die Beförderung hängt letztenendes somit von der Genehmigung der Bezirksregierung ab. Genehmigt die Bezirksregierung die Planstelle erst im März, hat der Beamte dann Anspruch auf rückwirkende höhere Gehaltszahlungen ab 01.01. ?
Ich hoffe, meine Fragestellung ist verständlich.
Grüße
Cellotrixx