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Kommunalbeamter - Landesbeamter
Verfasst: 26. Feb 2013, 14:40
von static
Hallo Zusammen,
ich bin aktuell kurz nach der Prüfung frischer Beamter im mD mit A6 bei einer Kommune und stehe vor einem eventuellen Wechsel zu einer Landesbehörde in NRW.
Im Moment ist es ja so, dass ich bei der Kommune mit der Zeit, abhängig auch von Planstellen und Beurteilungen, auf A7 etc befördert werden würde.
Nun habe ich mitbekommen, dass Beförderungen für Landesbeamte anders ablaufen bzw dass es da auf andere Dinge ankommt,
jedoch spuckt mir die Suchmaschine mit dem "G" nichts Konkretes dazu aus, könnte mir da netterweise jemand auf die Sprünge helfen?
Ist es zB so, dass man als Landesbeamter auf ein und der selben Stelle sitzen bleiben kann und trotzdem mit der Zeit zwangsläufig auf A9 landet und danach bezahlt wird?
Gibts es Vor- und Nachteile, die ein Wechsel von der Kommune zum Land nach sich ziehen würde?
Ich wäre sehr dankbar für Erfahrungswerte...
Re: Kommunalbeamter - Landesbeamter
Verfasst: 26. Feb 2013, 15:16
von tollpatschkoenigin
Bevor du überhaupt befördert wirst brauchst du zuerst einmal die Eignung auf einen höherwertigen Dienstposten. Diese Eigenung bekommt man in der Regel aber nur wenn man schon auf so einem Dienstposten sitzt. Das bedeutet im Klartext: willst du A9 werden musst du dich auf einen A9er Dienstposten versetzen lassen...
Re: Kommunalbeamter - Landesbeamter
Verfasst: 26. Feb 2013, 16:46
von static
...als Kommunalbeamter,
aber gilt das auch so für die Landesbeamten?
Darum geht es mir hauptsächlich, ich habe nämlich aufgeschnappt, dass das nicht der Fall sein soll, da soll es keine Rolle spielen, ob man auf einem A9er Dienstposten sitzt...
Re: Kommunalbeamter - Landesbeamter
Verfasst: 26. Feb 2013, 18:36
von tollpatschkoenigin
Das was ich geschrieben habe war auf Landesbeamte bezogen...
Re: Kommunalbeamter - Landesbeamter
Verfasst: 26. Feb 2013, 18:54
von Gerda Schwäbel
static hat geschrieben:... und trotzdem mit der Zeit zwangsläufig auf A9 landet und danach bezahlt wird?
Z w a n g s l ä u f i g ist überhaupt nichts! Zur Beförderung braucht es auch eine freie (besetzbare) Planstelle. Und nachdem nicht mehr als
acht Prozent aller Planstellen im mittleren Dienst "A 9" heißen dürfen, ist das kein Selbstläufer. Nachdem Landesbeamte in NRW und Kommunalbeamten in NRW demselben Statusrecht unterliegen, dürften die Unterschiede nicht so gravierend sein, jedenfalls nicht in der Verallgemeinerung "hier die Kommunalbeamten dort die Landesbeamten".
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Kommunalbeamter - Landesbeamter
Verfasst: 26. Feb 2013, 22:12
von static
Ah ok, danke für die Antworten.
Also es ist sogar so, dass mir das damals im Vorstellungsgespräch offiziell so mitgeteilt wurde (keine besetzbare Planstelle nötig etc),
was aber irgendwie zu schön um wahr zu sein schien, daher wollte ich mich in die Richtung nochmal schlaumachen.
Re: Kommunalbeamter - Landesbeamter
Verfasst: 2. Mär 2013, 18:39
von registerbeamter
Hallo,
ich denke der Knackpunkt ist, dass im Bereich der Landesverwaltung bei den Stellenbewertungen das Prinzip der Stellenbündelung gibt - was im Bereich der Kommunalverwaltung selten gemacht.
Eine Sachbearbeiterstelle kann von A 7 - A 9 bewertet sein, man muss also zur Beförderung nicht unnbedingt eine andere Stelle haben. Aber in der Praxis muss dann noch zur Stellenbewertung auch eine Planstelle vorhanden sein. Weiterhin brauchts eine entsprechende Beurteilung.
Gerade das Thema Beurteilungen ist im Bereich der Landesverwaltung und Bund ein Riesenthema. Im Bereich der Kommunalverwaltung geht es da etwas lockerer zu.
Regelbeurteilungen gibt es wenn überhaupt nur in den Großstadtverwaltungen, ansonsten wird mal für ne Beförderung was geschrieben - aber auch das muss nicht sein...
Meiner Erfahrung nach wird im Bereich der kleinen und mittleren Kommunalverwaltungen, wenn man die entsprechende Planstelle hat schneller befördert ohne das ganze Beurteilungsgedöhns und Stellenbewertung.
Nachteil ist halt oft in Bezug auf die Verwaltungsgröße es teilweise dann keine Planstellen gibt.
Ob man nun in der Regel schneller in der Landesverwaltung oder Kommune befördert wird, kann meiner Meinung nicht pauschal so sagen.
Es kommt auf die jeweilige Verwaltung und Personalsituation an und die Finanzen....
Vorteil Kommune - man kann nur innerhalb der Kommune versetzt werden und nicht landesweit.
Hat aber auch den Nachteil, wenn man aus persönlichen Gründen von der Verwaltung weg will, muss man sich richtg weg bewerben. Im Landesdienst muss man nur einen Versesetzungsantrag stellen.
Grüße