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Arbeitsunfähigkeit und Amtsärzte
Verfasst: 17. Feb 2013, 20:56
von Elke_HH
Hallo zusammen,
ich bin seit einigen Monaten wegen "Burnouts aus einer mobbing-Situation (also mobbing aus meiner Sicht)" arbeitsunfähig geschrieben. Mein Dienstfähigkeit wurde amtsärztlich überprüft und ich wurde für eingeschränkt dienstfähig eingeschätzt. Mir wurde eine Psychotherapie empfohlen und meinem Dienstherrn in Aussicht gestellt, dass innerhalb von drei Wochen nach Therapiebeginn eine Wiedereingliederung nach dem sog. Hamburger Modell möglich wäre. Mein Dienstherr plant nun meine Wiedereingliederung und hat mir den Beginn bereits mitgeteilt.
Meine Therapie hat aber noch nicht mal begonnen und ich fühle mich absolut außer Stande, wieder auf meinen alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Ich strebe einen innerbehörtlichen Wechsel an. Dieser ist für meinen Dienstherrn aber offenbar kein Thema.
Wie sieht denn nun die Rechtslage aus? Dass ist zur Gesunderhaltung/-werdung verpflichtet bin, ist klar. Aber geht das Ganze wirklich so weit, dass Amtsärzte in 30 Minuten entscheiden können, wie meine Gesundung verlaufen wird? Ich weiß ja nicht, ob und wie mir geholfen werden kann, aber im Moment würde ich eher meinen Dienst beenden als wieder unter meinem alten Chef zu arbeiten.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand die Rechtslage - es geht wohl um § 46 Abs. 4 BBG - erklären würde.
Viele Grüße
Elke
Re: Arbeitsunfähigkeit und Amtsärzte
Verfasst: 18. Feb 2013, 07:58
von Gerda
Hallo Elke,
wie kommt denn der DH dazu, bereits die Wiedereingliederung zu planen? Warst du beim Präventionsgespräch? Hast du ggf. deine Mobbingsituation aus deiner Sicht gegenüber dem DH zur Sprache gebracht? Was bedeutet eingeschränkt dienstfähig.....
Wenn du dich ausserstande fühlst, den Dienst aufzunehmen, dann geh weiterhin zum Doc. Bei was für einem Arzt bist du, allg. oder Psychodoc? Ein Facharzt wäre da auf jeden Fall ratsam u. wichtig.
Die Amtsärzte können viel entscheiden, aber den Gesundheitsverlauf aus meiner Sicht nicht.
Stehe vor einem ähnlichen "Problem" wie du..... bei mir steht auch wieder Amtsarzt an und ich bin gespannt, wie es weiter geht.....
Du kommst prinzipiell deiner Verpflichtung nach, kümmerst dich um die entsprechende Therapie, aber hat der DH mit dir auch darüber gesprochen oder wie läuft das bei dir ab. Mein DH hüllt sich in Schweigen und das schon seit langer Zeit, sehr langer Zeit..... Es gibt seitens des DH nichts, mit dem er mir entgegenkommen würde, bzw. meine Gesundung fördern würde.....
Schwierig das alles und den Dienst von dir aus beenden, machs nicht, auf keinen Fall, du verlierst dann ggf. erworbene Pensionsansprüche.....
Grüssle Gerda
Re: Arbeitsunfähigkeit und Amtsärzte
Verfasst: 18. Feb 2013, 08:27
von Gerda
HopSing, danke für die Erklärung, jetzt versteh ich das etwas besser.....
Zum Gespräch hätte ich auch gehen können, gleichzeitig dazu zum AA, aber ne, Gespräch hab ich aus Krankheitsgründen erst einmal abgelehnt. Ich glaub es geht noch..... man will einen doch nur in die Enge treiben und weiter trangsallieren....so fühlt sich das für mich an....
Grüssle Gerda
Re: Arbeitsunfähigkeit und Amtsärzte
Verfasst: 18. Feb 2013, 09:44
von Rechtlerin
Guten morgen,
es besteht für den Arbeitnehmer keine Pflicht zur Teilnahme an einer stufenweisen Wiedereingliederung - der AN muss einer stufenweisen Wiedereingliederung wenn überhaupt schriftlich zustimmen.
Eine Ablehnung darf keine negativen Folgen haben -
Wenn Elke eine stufenweise Wiedereingliederung machen möchte, würde ich an ihrer Stelle mit dem behandelnden Arzt/Facharzt einen Plan für eine stufenweise Wiedereingliederung aufstellen. Dort ist der Beginn/das Ende der WE, die täglichen Arbeitzeiten, gesamte Dauer, Einschränkungen usw. aufgeführt.
Dieser Plan wird beim Arbeitgeber eingereicht und dieser entscheidet, ob er diesen annimmt.
Es gibt auch Firmen, die dann einen Vertrag für die stufenweise Wiedereingliederung abschließen, in dem z. B. die grundsätzlichen Dinge oder aber auch Fahrtkosten während dieser Zeit geregelt sind.
Wenn der AG die stufenweise Wiedereingliederung ablehnt, dann muss dass mit guten Gründen dargelegt werden. Denn für den AG gibt es z. b. keine wirtschaftlichen Gründe, da i. d. R. der Mitarbeiter Krankengeld bezieht und sogar noch eine (Teil)-Arbeitsleistung erhält.
Also erst einmal den Plan beim AG abgeben und dann abwarten - Gründe für einen späteren Beginn als vom AG vorgesehen, kann dir mit Sicherheit dein behandelnder Arzt geben.
Re: Arbeitsunfähigkeit und Amtsärzte
Verfasst: 18. Feb 2013, 11:49
von Elke_HH
Rechtlerin hat geschrieben:Guten morgen,
es besteht für den Arbeitnehmer keine Pflicht zur Teilnahme an einer stufenweisen Wiedereingliederung - der AN muss einer stufenweisen Wiedereingliederung wenn überhaupt schriftlich zustimmen.
Eine Ablehnung darf keine negativen Folgen haben -
Wenn Elke eine stufenweise Wiedereingliederung machen möchte, würde ich an ihrer Stelle mit dem behandelnden Arzt/Facharzt einen Plan für eine stufenweise Wiedereingliederung aufstellen. Dort ist der Beginn/das Ende der WE, die täglichen Arbeitzeiten, gesamte Dauer, Einschränkungen usw. aufgeführt.
Dieser Plan wird beim Arbeitgeber eingereicht und dieser entscheidet, ob er diesen annimmt.
Es gibt auch Firmen, die dann einen Vertrag für die stufenweise Wiedereingliederung abschließen, in dem z. B. die grundsätzlichen Dinge oder aber auch Fahrtkosten während dieser Zeit geregelt sind.
Wenn der AG die stufenweise Wiedereingliederung ablehnt, dann muss dass mit guten Gründen dargelegt werden. Denn für den AG gibt es z. b. keine wirtschaftlichen Gründe, da i. d. R. der Mitarbeiter Krankengeld bezieht und sogar noch eine (Teil)-Arbeitsleistung erhält.
Also erst einmal den Plan beim AG abgeben und dann abwarten - Gründe für einen späteren Beginn als vom AG vorgesehen, kann dir mit Sicherheit dein behandelnder Arzt geben.
Moin,
ich bin allerdings kein Arbeitnehmer und das "Hamburger Modell" gilt ja nur für Angestellte. Das Problem ist, dass eine Wiedereingliederung auf meinem alten Arbeitsplatz aus meiner Sicht nicht möglich ist. Der Grund für meine AU ist ja noch da.
Mein Dienstherr hat mir ja auf Grundlage eines amtsärztlichen Gutachtens einen Wiedereingliederungsplan "vorgeschlagen" (noch stehen keine Drohungen im Schreiben dazu). Ich gehe aber davon aus, dass es kein Vorschlag bleiben wird. Im § 46 Abs. 4 BBG steht ja "(4) Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, zur Wiederherstellung ihrer Dienstfähigkeit an geeigneten und zumutbaren gesundheitlichen und beruflichen Rehabilitationsmaßnahmen teilzunehmen. Diese Verpflichtung gilt auch zur Vermeidung einer drohenden Dienstunfähigkeit."
Nur, wer bestimmt denn, was geeignet und zumutbar ist?
VG
Elke
Re: Arbeitsunfähigkeit und Amtsärzte
Verfasst: 18. Feb 2013, 11:58
von Elke_HH
Gerda hat geschrieben:Hallo Elke,
wie kommt denn der DH dazu, bereits die Wiedereingliederung zu planen? Warst du beim Präventionsgespräch? Hast du ggf. deine Mobbingsituation aus deiner Sicht gegenüber dem DH zur Sprache gebracht? Was bedeutet eingeschränkt dienstfähig.....
Wenn du dich ausserstande fühlst, den Dienst aufzunehmen, dann geh weiterhin zum Doc. Bei was für einem Arzt bist du, allg. oder Psychodoc? Ein Facharzt wäre da auf jeden Fall ratsam u. wichtig.
Die Amtsärzte können viel entscheiden, aber den Gesundheitsverlauf aus meiner Sicht nicht.
Stehe vor einem ähnlichen "Problem" wie du..... bei mir steht auch wieder Amtsarzt an und ich bin gespannt, wie es weiter geht.....
Du kommst prinzipiell deiner Verpflichtung nach, kümmerst dich um die entsprechende Therapie, aber hat der DH mit dir auch darüber gesprochen oder wie läuft das bei dir ab. Mein DH hüllt sich in Schweigen und das schon seit langer Zeit, sehr langer Zeit..... Es gibt seitens des DH nichts, mit dem er mir entgegenkommen würde, bzw. meine Gesundung fördern würde.....
Schwierig das alles und den Dienst von dir aus beenden, machs nicht, auf keinen Fall, du verlierst dann ggf. erworbene Pensionsansprüche.....
Grüssle Gerda
Hallo Gerda,
Danke für Deine Antwort. Zu Deinen Fragen. Ich bin krankgeschrieben und werde auch weiter krankgeschrieben. Meine Hausärztin attestiert mir auch, dass eine Wiedereingliederung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist. Die Amtsärzte sehen das aber eben anders. Ich habe demnächst mein Erstgespräch mit einem Psychologen. Nur wird das ja (vermutlich) nicht mein Problem mit meinem Vorgesetzten lösen. Es ist eh schon heftig, dass ich mich "ändern" soll/muss und quasi die "Schuldige" an der Situation bin.
Kündigen wäre natürlich das letzte Mittel, aber im Moment könnte ich einfach "dort" nicht mehr hingehen. Ich hatte bislang ein Gespräch mit dem Personalchef und einer vom PR. Da kam aber nichts bei raus. Ist auch schon Wochen her.
Viele Grüße
Elke
Re: Arbeitsunfähigkeit und Amtsärzte
Verfasst: 18. Feb 2013, 12:01
von Gerda
elke, hab dir ne PN gesvchrieben, schau mal nach

Re: Arbeitsunfähigkeit und Amtsärzte
Verfasst: 18. Feb 2013, 18:19
von Rechtlerin
Wer hat denn was von Beamten geschrieben, die Krankengeld beziehen - ich habe mich auf die Arbeitnehmer bezogen...
Lt. Gesetz ist es aber bei einem BEM oder der stufenweisen Wiedereingliederung unerheblich, ob Beamte oder Angestellte.
Nur in den Feinheiten (Gehaltszahlung während der Krankheit bzw. der stufenweisen WE, Krankmeldung usw.) gibt es Unterschiede.
Vom Grundsätzlichen haben Beamte und Angestellt die gleichen Rechte bei der stufenweise Wiedereingliederung.