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vollzugsarzt und / oder Amtsarzt

Verfasst: 13. Feb 2013, 11:54
von aalfred
Hallo!

Ich habe eine Frage bzgl. des Vollzugs- bzw. Amtsarztes.

Wann wird welcher Arzt eingeschaltet?

Bei längerer Krankheit ist die Vorstellung beim Vollzugsarzt vorgesehen. Löst der Vollzugsarzt den Amtsarzt komplett ab wenn es um die Dienstfähigkeit und / oder Versetzung in den Ruhestand geht?

Muss ich erst zum Vollzugsarzt, dann zum Amtsarzt?

Warum müssen Kollegen bei Beantragung einer Kur nicht zum Vollzugs-, sondern zum Amtsarzt?

Wie hoch ist die Möglichkeit, dass ich dem Vollzugsarzt mehrmals vorgestellt werde wenn z.B. eine bestimmte Behandlung zur Behebung / Verminderung der gesundheitlichen Problematik noch nicht angefangen hat / abgeschlossen wurde?

Ich habe zudem gehört, dass der Vollzugsarzt ein "auslaufendes Modell" sein soll, ist das richtig ?

Wohin tendieren die Vollzugsärzte NRw (Bochum) ? dienstfähig oder eher Ruhestand ?

Vielen Dank für Eure Antworten