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Welches Gericht ist zuständig?
Verfasst: 27. Jan 2013, 09:18
von bahnbiajotta
In meinem Mobbingfall kam es im Jahr 2012 zu versuchtern Nötigung eines Täters.
Für Schmerzensgeld wegen dieser Handlung will ich dagegen vorgehen.
Welches Gericht ist dafür Zuständig? Landgericht oder Verwaltungsgericht?
Re: Welches Gericht ist zuständig?
Verfasst: 27. Jan 2013, 09:38
von Blue Ice Ultra
Nimm Dir einen Anwalt und lass Dich beraten, denn Du bist verpflichtet die entsprechende Schädigung nachzuweisen.
Re: Welches Gericht ist zuständig?
Verfasst: 27. Jan 2013, 17:21
von bahnbiajotta
Das ganze ist schon bei der Staatsanwaltschaft.
Ich will aber auch Zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Deswegen will ich wissen welche Art.
Meine Wahl eines Anwalts hat damit zu tun.
Re: Welches Gericht ist zuständig?
Verfasst: 27. Jan 2013, 18:50
von Blue Ice Ultra
bahnbiajotta hat geschrieben:Das ganze ist schon bei der Staatsanwaltschaft.
Ich will aber auch Zivilrechtlich dagegen vorgehen.
Deswegen will ich wissen welche Art.
Meine Wahl eines Anwalts hat damit zu tun.
Ist ein Fall für die Zivilgerichte.