Seite 1 von 1

Zuständigkeit nach Pensionierung

Verfasst: 24. Jan 2013, 17:31
von cgrzenk
Hallo,

ist die Stammdienststelle(also da wo man dienst getan hat) in NRW weiter personalführende Dienstelle. Beihilfe und finanzielle Dinge werden ja vom Landesamt für Bes.u.Vers. übernommen.
Bei wem muss man den dann z.B. eine Nebentätigkeit genehmigen lassen oder seine Adressänderung mitteilen?

Danke

Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Verfasst: 25. Jan 2013, 13:31
von egyptwoman
Das musst du auch weiterhin bei deiner ehemaligen Stammdienststelle, die bleibt ja.

egyptwoman

Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Verfasst: 25. Jan 2013, 15:51
von Blue Ice Ultra
egyptwoman hat geschrieben:Das musst du auch weiterhin bei deiner ehemaligen Stammdienststelle, die bleibt ja.

egyptwoman
Leider nein, läuft meines Wissens alles über das LBV in D´dorf.

Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Verfasst: 26. Jan 2013, 10:44
von egyptwoman
Hm dann scheint das Länderspezifisch zu sein, denn für mich ist immer noch meine alte Dienststelle für solche Genehmigungen zuständig.

egyptwoman

Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Verfasst: 26. Jan 2013, 15:28
von cgrzenk
Ja okay. Dann ruf ich mal in Ddorf an.

Re: Zuständigkeit nach Pensionierung

Verfasst: 26. Jan 2013, 18:16
von Blue Ice Ultra
egyptwoman hat geschrieben:Hm dann scheint das Länderspezifisch zu sein, denn für mich ist immer noch meine alte Dienststelle für solche Genehmigungen zuständig.

egyptwoman
In NRW ist es für die Beamten des Landes so geregelt das die komplette Zuständigkeit, bei Versetzung in den Ruhestand, auf das LBV übergeht.