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Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 22. Jan 2013, 13:49
von Steinbock
beamter seit geburt hat geschrieben:Währe es möglich sich ohne Dienstbezüge beurlauben zu lassen ?
könnte möglich sein, sollte man bei der Dienststelle erfragen!
und in der zeit als angestellter in einer anderen Verwaltung zu arbeiten?
würde für diese Zeit die gesetzliche KV greifen?
Wenn das Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze liegt,
oder das Alter von 55 Jahren bereits erreicht ist,
bleibt man in der PKV.
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 23. Jan 2013, 00:25
von Mikesch
Du hast Dir doch Deine Antwort gegeben...
... oder finde die Lücke in einer nicht genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit wie Künstler, oder Vortragender an einer VHS...
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 24. Jan 2013, 08:49
von Bundesfreiwild
Thema verfehlt.
Wenn ein Beamter in UoB geht, WEIL er z.B. in einem Privatunternehmen arbeiten will, ist dies KEINE Nebentätigkeit in Sinne der Nebentätigkeitsparagrafen.
Er hat ja in diesem Falle keine Dienstpflicht und auch keine Dienstbezüge, die Alimentationspflicht des Dienstherrn ruht. Sondern er erwirtschaftet sein komplettes Einkommen in einer Haupttätigkeit.
Beamtenrechtlich sollte man sich vergewissern, dass die Rückkehr in den Dienst (und die Dienstbezüge) unabhängig davon erfolgt, ob der UoB bis zum beantragten Endtermin läuft. Wenn man z.B. für 5 Jahre UoB beantragt und bekommen hat, sollte man sich sicher sein, dass der Dienstherr einen auch wieder bezahlt, wenn man vielleicht doch nach 2 Jahren schon gekündigt wird und in die Arme des Dienstherrn zurück will. Nicht dass der ankommt und meint: Du hast für 5 Jahre beantragt und nun kriegste auch 5 Jahre lang nix. Natürlich hält der Dienstherr den alten Posten nicht frei; bei Rückkehr kann der Dienst dann mit anderem Dienstort und anderer Tätigkeit einher gehen.
WARNUNG:
Es bedarf einer SEHR ausführlichen Beratung, wenn man dies macht.
Zum Beispiel würde man (jedenfalls dann, wenn man nicht bei der Telekom ist), keine Pensionsansprüche für die UoB-Jahre bekommen.
Und Rentenansprüche für die Jahre, die man während der UoB in einem Arbeitsverhältnis arbeitete, würden erst in der Rentenversicherung angerechnet werden, wenn man auf mindestens 60 Beitragsmonate (also 5 Jahre) käme. Würde man nach 3 Jahren vielleicht gekündigt, wären die drei Jahre bei der Pension und in der RentenV futsch.
Unbedingt von der Krankenkasse beraten lassen!
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 24. Jan 2013, 09:15
von Rechtlerin
Hallo,
die Krankenkasse ist sehr wichtig - wenn man bei der Telekom beschäftigt ist/war und in der Zeit des UoB nicht mehr bei der PBeaKK versichert sein kann, kommt man voraussichtlich nicht mehr zur PBeaKK zurück - diese ist nämlich für neue Mitglieder geschlossen. Gerade für einen privatversicherten ist es sehr schwer eine neue private Krankenkasse zu erschwinglichen Beträgen zu bekommen - die PBeaKK ist zwar nicht die beste Krankenkasse von der Leistungen, aber Beitrag und Leistung im Vergleich gesehen, ist sie fast unschlagbar.
Wenn dann noch Kinder oder Partner mitversichert werden sollen, ist höchste Gefahr und Obacht bei UoB geboten.
Und lass dir auf jeden Fall bescheinigen, dass du früher als die 5 Jahre zurückkommen kannst - ich empfehle ja bei einem solchen Schritt, den Vertrag bzw. die Bedingungen von einem erfahrenen Rechtsanwalt begleiten und prüfen zu lassen.
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 24. Jan 2013, 10:06
von Gerda Schwäbel
beamter seit geburt hat geschrieben:" (3) Dem Antrag nach den Absätzen 1 und 2 darf nur entsprochen werden, wenn die Beamtinnen und Beamten erklären, während der Dauer des Bewilligungszeitraums auf die Ausübung genehmigungspflichtiger Nebentätigkeiten zu verzichten und nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten nur in dem Umfang auszuüben, wie sie bei Vollzeitbeschäftigung ohne Verletzung dienstlicher Pflichten ausgeübt werden könnten. Wird diese Verpflichtung schuldhaft verletzt, soll die Bewilligung widerrufen werden. Die zuständige Dienstbehörde darf trotz der Erklärung der Beamtinnen oder Beamten nach Satz 1 Nebentätigkeiten genehmigen, soweit sie dem Zweck der Bewilligung des Urlaubs nicht zuwiderlaufen. ...
Ich kenne diesen Text aus dem
Bundesbeamtengesetz. Ich dachte Sie seien Landesbeamter in Brandenburg! Im dortigen LBG finde ich keine entsprechende Formulierung. § 79 Abs. 1 LBG scheint mir aber auch eine recht hohe Hürde für die Verwirklichung Ihrer Überlegungen zu sein.
(1) Beamte mit Dienstbezügen können auf Antrag unter Wegfall der Besoldung
1.bis zur Dauer von insgesamt einem Jahr,
2.bei im öffentlichen Interesse liegenden oder wichtigen persönlichen Gründen bis zur Dauer von sechs Jahren,
3.in besonders begründeten Ausnahmefällen bis zu zwölf Jahren
beurlaubt werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 24. Jan 2013, 12:32
von Mikesch
Bundesfreiwild hat geschrieben:Wenn ein Beamter in UoB geht, WEIL er z.B. in einem Privatunternehmen arbeiten will, ist dies KEINE Nebentätigkeit in Sinne der Nebentätigkeitsparagrafen.
Der Gesetzestext sagt aber etwas Anderes. Das Beamtenverhältnis bleibt ja bestehen, man ist halt nur im Urlaub, wenn auch unbezahlt.
Praktischer Fall eines Kollegen (Bundesbeamter), ein begnadeter Fußballspieler. Er hatte das Angebot, in einem Bundesligaverein als Profi zu arbeiten und wollte sich beurlauben lassen.
Die Tätigkeit wurde untersagt, entweder Urlaub ohne Nebentätigkeit, bzw. dem erlaubten Rahmen, oder kündigen...
Bei den Ländern scheint es ja Unterschiede zu geben...
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 24. Jan 2013, 13:32
von Conny
Wir hatten bei uns auch einen Fall. Seine Anfrage wurde abgelehnt.
Was sollte den Dienstherrn dazu bewegen, hier zuzustimmen?
Er richtet den DP ja nicht zum Spaß ein und ich gehe mal davon aus, dass diese Möglichkeit nicht für solche Fälle eingerichtet wurde.
Würde mich jedenfalls wundern.
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 24. Jan 2013, 21:04
von Anstaltszauber
Mikesch hat geschrieben:
Der Gesetzestext sagt aber etwas Anderes. Das Beamtenverhältnis bleibt ja bestehen, man ist halt nur im Urlaub, wenn auch unbezahlt.
Praktischer Fall eines Kollegen (Bundesbeamter), ein begnadeter Fußballspieler. Er hatte das Angebot, in einem Bundesligaverein als Profi zu arbeiten und wollte sich beurlauben lassen.
Die Tätigkeit wurde untersagt, entweder Urlaub ohne Nebentätigkeit, bzw. dem erlaubten Rahmen, oder kündigen...
Bei den Ländern scheint es ja Unterschiede zu geben...
Würde denn der Dienstherr überhaupt merken, wenn ich während des Urlaubs ohne Dienstbezüge bspw. in der Privatwirtschaft abhängig beschäftigt bin?
Insassen der hiesigen Anstalt waren bereits ohne Dienstbezüge beurlaubt und haben in dieser Zeit ohne Genehmigung Nebentätigkeiten ausgeübt. Das hat keinen interessiert.
Gruß aus der Anstalt
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 24. Jan 2013, 22:58
von Mikesch
Wenn Du plötzlich in der Bundesliga spielst...
Ein Kollege hatte ne WoMo-Vermietung mit 100 Fahrzeugen, ein Anderer ein Weingut...
Ich könnte auch ner Oma die Handtasche klauen, wenn mich keiner erwischt, ists doch ok, oder?
Wenns nicht auffällt, ists wie mit der Oma ihrer Handtasche...
Klar, fällt meistens nicht auf, oft aber dann, wenn Murphy zuschlägt, dann ist das Geheule groß...
Es ist (offensichtlich je nach Arbeitgeber) ein Dienstvergehen.
Ich persönlich finde das auch in Ordnung so! Nirgends sonst gibt es die Möglichkeit, einfach mal oder für länger eine Auszeit zu nehmen wo der Arbeitgeber wieder einen Arbeitsplatz bereit hält.
Schließlich hast Du einen Vertrag mit Deinem Dienstherrn, den es zu erfüllen gilt. Eine Beurlaubung ist reine Kulanz, ein good will gerade für bestimmte familiäre Situationen.
Einige Leute halten das wohl wie mit dem kleinen Finger, besser gleich die ganze Hand...
Wer meint, dass er außerhalb des Beamtentums die dicke Kohle machen kann, dann soll er auch die Eier in der Hose haben und einen Schlussstrich ziehen!
Mal einen Versuch starten und wenns nicht klappt wieder unters warme Mäntelchen von Vater Staat, typische Beamtendenke
P.S.
Wie das so mit den "
Undercover" Nebentätigkeiten ist, da kannst Du gar nicht so schräg denken, wie so was auffällt, Neider sind überall!
Ich spreche da aus Erfahrung

Obwohl ich eine formaljuristisch sichere Kiste hatte, steckte mir mein Chef (ja, es gibt auch Gute!), dass hinter meinem Rücken was laufen würde.
Jeden Nebenerwerbspups melde ich mittlerweile an!
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 25. Jan 2013, 14:03
von Bundesfreiwild
Am Ende aller Überlegungen gilt einfach:
Mit dem Dienstherrn vorher reden, ob und was geht und sich dann entscheiden.
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 25. Jan 2013, 16:27
von Rechtlerin
Hallo Mikesch,
ich weiß ja nicht was du mit deinem Beitrag bezwecken möchtest, aber fakt ist, dass der Dienstherr oftmals diese Instrument des UoB anbietet.
Die Telekom ist mittlerweile froh über jeden, der das beantragt - früher gab es schon Bedenken, wenn du UoB beantragt hast und hat in einem
neuen Geschäft ein Telefon der Konkurrenz nur angesehen - heut zu Tage kannst du in einem Telefonshop der Konkurrenz arbeiten oder einen
eigenen Telefonshop aufmachen - das interessiert keinen.
Den Arbeitsplatz freihalten ist doch ganz normal - schau dir doch nur einmal die Politiker an...Den Politikern werden auch in der freien Wirtschaft
währen der Abwesenheit die Plätze freigehalten - vielleicht aus einem anderen Grund - und da sagt keiner was.
Also immer den Ball flachhalten und nicht immer die Beamten schlechtreden - denn es gibt auch sehr viele Nachteile als Beamter...
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 25. Jan 2013, 17:18
von Mikesch
Rechtlerin hat geschrieben:ich weiß ja nicht was du mit deinem Beitrag bezwecken möchtest,
Nichts will ich bezwecken, ich möchte nur darlegen, dass eine Nebentätigleit über das erlaubte Maß hinaus bei Beurlaubung in zumindest einigen Bereichen untersagt ist und ein Dienstvergehen darstellt.
Dass Gedankengänge wie "heimlich arbeiten" dabei nicht hilfreich sind.
Dein Vergleich mit den Politikern hinkt, die sind nicht beurlaubt, sondern freigestellt. Darauf besteht ein Rechtsanspruch. Genau so, wenn Du zur freiwilligen Feuerwehr gehst oder sonstige öffentliche Ämter bekleiden möchtest.
Dein Beispiel mit der Telekom hinkt ebenfalls. Es betrifft nur eine Minderheit und wenn die Telekom froh ist, dass die Leute verschwinden...
Grundsätzlich hat der Dienstherr kein Interesse daran, dass seine Leute pausieren und anderweitig ihre Brötchen verdienen.
Also immer den Ball flachhalten und nicht immer die Beamten schlechtreden - denn es gibt auch sehr viele Nachteile als Beamter...
He... !!!???
Was liest Du denn aus meinen Postings? Welcher Ball?
Dass ich es nicht richtig und Beamtentypisch finde, dass Leute sich ne Hintertür offen lassen wollen, musst Du schon mir überlassen.
Geh mal in die freie Wirtschaft, sag Deinem Chef, Du möchtest mal für einige Jahre was Anderes probieren und wenn das nicht klappt oder auch so möge er aber die Stelle freihalten.
Ich glaube, der bekommt nen Lachanfall...
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 25. Jan 2013, 19:13
von Rechtlerin
Wir müssen mal etwas festhalten:
Bei einer Tätigkeit innerhalb UoB handelt es sich nicht um eine Nebentätigkeit - ich weiß jetzt nicht, was du hier verwechselst...
In Bezug auf die Telekom weiß ich nicht wo du deine Info hernimmst - Fakt ist aber, dass die Telekom über jeden froh ist, der nicht mehr im Unternehmen ist - vor allen Dingen bei den Beamten...sei es während UoB, Elternzeit oder am am besten noch in die Dienstunfähigkeit...
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 25. Jan 2013, 19:51
von Mikesch
Rechtlerin hat geschrieben:Wir müssen mal etwas festhalten:
Bei einer Tätigkeit innerhalb UoB handelt es sich nicht um eine Nebentätigkeit - ich weiß jetzt nicht, was du hier verwechselst...
Was ist
UoB, kann man das essen?

Hab ich das mal erwähnt, bin ich auf ein Posting eingegangen wo die drei Buchstaben vorkamen? Ich glaub nicht...
In Bezug auf die Telekom weiß ich nicht wo du deine Info hernimmst
Nirgendwoher, interessiert mich auch nicht, ich bin lediglich auf DEINE Antwort eingegangen.
Ich weiß auch nicht, was Du jetzt lamentierst oder aus meinem Geschreibsel heraus zu lesen glaubst.
Thema ist:
Währe es möglich sich ohne Dienstbezüge beurlauben zu lassen und in der zeit als angestellter in einer anderen Verwaltung zu arbeiten?
Nur darauf bin ich ganz global eingegangen...
Re: Urlaub ohne Dienstbezüge
Verfasst: 25. Jan 2013, 20:20
von Rechtlerin
Hallo Mikesch,
dann eben auch für Dich UoB = Urlaub ohne Bezüge das ist ein beamtenrechtlicher Begriff und hat nichts mit der Telekom zu tun.
Besorg dir doch einfach mal das Bundesbeamtengesetz (BBG) oder bei Google suchen § 95 BBG dort ist alles sehr aufschlussreich beschrieben !!!
Klar, wenn du nicht mehr weiter weist, dann bist du nur gaaaaaaaz global darauf eingegangen - du kennst auch die Telekom nicht und sonst kennst
du dich mit Beamten und dem Beamtengesetz nicht aus...
Diese Beiträge haben nichts mit der Telekom zu tun - es gibt auch Beamte außerhalb der Telekom - aber im Umkehrschluss hat das Beamtengesetz
Auswirkung auf alle Beamte...
Nochmals: Urlaub ohne Bezüge (UoB) ist im BBG geregelt - für dich jetzt nochmals abschließend: BBG heißt Bundesbeamtengesetz
Kann man nicht essen, obwohl manche das hier meinen würden, fühlt sich gut an und beißt nicht...