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Sonderurlaub ohne Bezüge - Prozedere, Folgen, etc.
Verfasst: 7. Jan 2013, 12:06
von nds1978
Hallo,
ich bin Polizeibeamtin in Nds und hätte da mal eine Frage bzgl. Sonderurlaub - vielleicht kann mir ja hier einer (oder mehrere) schon weiterhelfen, ohne das ich gleich zur Personalstelle laufen muss (sind nur ne kleine Dienststelle und bis jetzt ist es nur eine Überlegung).....
Und zwar würde ich aus persönlichen Gründen gerne für eine zeitlang - mind. 1 Jahr ggf. länger - ins EU-Ausland gehen und dort leben und arbeiten. Einfach mal eine zeitlang was Neues machen, aber eben mit der Möglichkeit wieder zurückgehen zu können, wenn es doch alles nicht passt.
Dazu müsste ich ja dann Sonderurlaub ohne Weiterzahlung der Bezüge nehmen, soweit klar.....
Wie würde denn sowas ablaufen, also sprich in welchem Zeitrahmen müsste man den Antrag stellen bzw. würde der bearbeitet werden?
Kann man den Antrag gleich für ein Jahr stellen oder geht das immer nur halbjährlich mit Verlängerung?
Und für welchen Zeitraum maximal?
Welche Begründung wäre da möglich oder kann man den einfach ohne Begründung stellen?
Achja und ob ich, wenn ich in der Zeit arbeiten möchte (muss ja meine laufenden Kosten zahlen können) das anmelden und genehmigen lassen?
So wirklich hab ich da noch nichts gefunden bisher.....
Dann noch die Frage, welche Folgen das für mich hat.
Ich habe Heilfürsorge - würde die dann (auch für die Zukunft) komplett wegfallen oder nur für die Zeit des Sonderurlaubes?
Müsste ich dann auch die ganzen Sachen wie Arbeitslosenversicherung etc. zahlen oder fällt das dann trotzdem weg? (Ich wäre ja "nur" beurlaubt, aber immer noch Beamter......)
Oder gelte ich dann gar nicht mehr als Beamter - z.b. Kfz-Versicherung als Beispiel....
Ich glaub das waren die wichtigsten Fragen - falls jemandem nochwas einfällt was ich nicht bedacht habe bitte melden
Danke schonmal für eure Hilfe.....
Re: Sonderurlaub ohne Bezüge - Prozedere, Folgen, etc.
Verfasst: 7. Jan 2013, 15:03
von Mad Max
nds1978 hat geschrieben:
Oder gelte ich dann gar nicht mehr als Beamter - z.b. Kfz-Versicherung als Beispiel....
Waaaas?? Diese ganzen angeblichen Vergünstigungen für Beamte bei Versicherungen, Krediten etc. sind doch nur Legenden, gepflegt von diesen neidzerfressenen, unwissenden Beamtenbashern aus der freien Wirtschaft! Oder doch nicht?.....
Re: Sonderurlaub ohne Bezüge - Prozedere, Folgen, etc.
Verfasst: 8. Jan 2013, 07:57
von egyptwoman
Also ich kenne einen Polizeibeamten der hier seit Jahren in Ägypten lebt, der hat sich von seinem Dienstherrn freistellen lassen. Wie genau das allerdings funktioniert kann ich dir nicht sagen, er könnte jederzeit wieder zurück, will es aber nicht, er läuft trotzdem noch als Beamter, allerdings ohne die ganzen Privilegien wie zb. günstigere KFZ Versicherung. Er wird auch später mal die bis zu seiner Freistellung erworbenen Pensionsansprüche bekommen. Vielleicht kann dir da jemand näheres erläutern oder du googelst mal da gibst bestimmt was zu finden. Es kommt natürlich auch drauf an ob dein Dienstherr auf dich verzichten kann und dir das genehmigt.
egyptwoman
Re: Sonderurlaub ohne Bezüge - Prozedere, Folgen, etc.
Verfasst: 8. Jan 2013, 09:27
von nds1978
Also ich weiß, dass es durchaus möglich ist für eine begrenzte Zeit (und mehr soll es ja erstmal nicht sein) ins Ausland zu gehen ....
Arbeiten an sich ist auch kein Problem, da man ja nicht ohne weiteres mal eben ein paar Jahre aussetzen kann ohne seine laufenden Kosten zu bezahlen - soweit weiß ich das auch alles.....
Ist halt nur die Frage ob man das, bei Freistellung, auch genehmigen lassen muss .....
Es wäre schön, wenn mir jemand antworten könnte, der das schonmal gemacht hat bzw. jemanden kennt den man da befragen könnte
Auch wie lange es von der Antragstellung dauert bis man freigestellt wird - schließlich muss man sich ja auch um Wohnung, Arbeit, Versicherungen etc. kümmern (bin ja trotz allem noch Beamter und will nix überstürzen....)
Aber schonmal danke für die Antworten - so weiß ich auf jeden Fall schonmal ein bisschen mehr

Re: Sonderurlaub ohne Bezüge - Prozedere, Folgen, etc.
Verfasst: 8. Jan 2013, 13:36
von Bundesfreiwild
Jetzt polemisiere nicht wieder rum. Auch für Mutterschutz und Erziehungsurlaub muss der Arbeitgeber den Posten freihalten, bzw. kann ihn nur befristet besetzen und zwar egal ob freie Wirtschaft oder öffentlicher Dienst.
Es lässt sich alles regeln, wenn man vernünftig drüber redet und plant. Es gibt Urlaub ohne Bezüge (für Beamte), es gibt Urlaub ohne Entgelt (f. Tarifkräfte), es gibt das Sabbatjahr mit diversen Regelungen. Jeder hat die Möglichkeit, mal seine Nase in was anderes reinzustecken, als seine 20-30 Urlaubstage zulassen. Wenn Chef und Kollegen rechtzeitig eingebunden werden, wird es immer mal möglich sein, sich für eine begrenzte Zeit einen anderen Wind um die Nase wehen zu lassen, eine Weltreise zu unternehmen, sich evtl. im Ausland einen Job zu suchen, weil man einem ausländischen Partner folgen möchte, oder was auch immer, um was auszutesten, ohne gleich alle Brücken hinter sich abreißen zu müssen.
Ich würde mal die Fragestellung an die zuständige Personalstelle richten mit der Bitte, Auskunft über die bestehenden Möglichkeiten zu erteilen und danach ein Gespräch zu führen über das, was man vorhat. Und dann sieht man weiter, wie man das beidseits hinbekommt.
Re: Sonderurlaub ohne Bezüge - Prozedere, Folgen, etc.
Verfasst: 9. Jan 2013, 09:50
von egyptwoman
Nein Wirtschaft-frei die Stelle wird nicht freigehalten wenn jemand sich unbefristet freistellen lässt. Sollte sich derjenige entschließen wieder in den aktiven Dienst zurückzukehren wird ihm eine andere freie Stelle zugewiesen. Wie du ja mittlerweile mitbekommen haben dürftest kann ein Landesbeamter (zb. Polizei, Justiz etc) Landesweit versetzt werden und ein Bundesbeamter eben Bundesweit.
Ansonsten stimme ich HopSing zu, du schimpfst und meckerst ständig auf den Beamten rum und wenn man dir dann mal eine klare Ansage macht kommt immer wieder: aber die und die Beamten hab ich ja nicht gemeint, jedoch um im nächsten Atemzug wieder die ach so tollen Privilegien der Beamten zu kritisieren.
Es wurde dir schon oft geschrieben das es Beamte gibt die ihren A... dafür hinhalten das Recht und Ordnung in Dtl aufrecht erhalten werden und das nicht nur bei Polizeibeamten, dazu gehören auch die Zöllner, Bundespolizisten (früher Bundesgrenzschutz) und eben auch die Justizbeamten. Ich habe es genauso wie einige andere langsam satt ständig deine Angriffe auf das Beamtentum lesen zu müssen und ständig diese Bemerkungen das wir keine ahnung hätten wie es in der freien Wirtschaft zugeht, dem ist nämlich mal gar nicht so, viele Beamte waren vorher auch in der freien Wirtschaft beschäftigt und haben auch Angehörige die in der freien Wirtschaft arbeiten, also stell uns bitte nicht so hin als ob wir davon keine Ahnung haben. Aber ich habe ja vergessen, du hast ja mal dieses "tolle" Buch über die Beamten gelesen, das absolute Non-plus-ultra und nun bist du ja der Meinung das du über die Beamten alles weißt *ironie aus*.
egyptwoman
Re: Sonderurlaub ohne Bezüge - Prozedere, Folgen, etc.
Verfasst: 9. Jan 2013, 12:35
von nds1978
Ich danke denen die mir eine ehrliche und ernsthafte Antwort gegeben haben

Da werde ich mich dann wohl leider doch direkt an die Personalstelle wenden müssen, auch wenn ich das erstmal nicht wollte (aufgrund der Größe der Dienststelle macht sowas immer gleich die Runde und es ist ja nur eine Überlegung erstmal

)
Egal .....
Und an die anderen (war ja nur einer) - danke für nichts .....
Du hättest genauso die Möglichkeit gehabt Beamter zu werden - hast es nicht genutzt also beschwer dich nicht (und vor allem nicht wenn du , ganz offensichtlich, keine Ahnung hast)
Re: Sonderurlaub ohne Bezüge - Prozedere, Folgen, etc.
Verfasst: 12. Jan 2013, 13:18
von arme Sau
HopSing hat geschrieben:
Ja, hast Du - . . .
Ach, HopSing, es bring nichts! Andere haben es auch schon versucht!
Lass ihn einfach links leigen
