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Rückzahlung Anwärterbezügen mD

Verfasst: 3. Jan 2013, 16:34
von Staatseigentum
Guten Tag erstmal,

seit September letzten Jahres bin ich Steuersekretäranwärter bei einem bayerischen Finanzamt. Allerdings habe ich bereits nach kurzer Zeit festgestellt, dass mir dieser Beruf nicht zusagt. Ich habe bis jetzt noch niemanden im Amt getroffen, bei dem ich das Gefühl hatte, dass er seine Arbeit wirklich gerne macht. Außerdem hört man des öfteren von anderen, dass einige den Druck nicht mehr aushalten und deshalb für lange Zeit krank sind. Es wird ständig über die anderen gelästert und allgemein herrscht eine schlechte Stimmung. Sicherer Job hin oder her - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das bis in's Pensionierungsalter mitzumachen. Dafür ist mir mein Leben, das ich ja noch vor mir hab zu schade.
Die Ausbildung will ich aber auf jeden Fall abschließen und damit komm ich zu meiner eigentlichen Frage: muss ich einen Teil meiner Bezüge zurückzahlen, wenn ich mich nach dem Ende meiner Ausbildung entlassen lasse und dann in die freie Wirtschaft wechsel oder eine Schule besuche? Oder wäre das nur im gehobenen Dienst der Fall?
Ich freue mich über jede ehrliche Antwort, wäre ideal wenn ihr noch Quellen angeben könntet.

Grüße

Re: Rückzahlung Anwärterbezügen mD

Verfasst: 4. Jan 2013, 17:04
von Anwaerter
Vorab, beim Freistaat Bayern als Dienstherr arbeitet Niemand gern! :lol:
Vor allem nicht in der Finanzverwaltung, der übelsten Verwaltung!!! :lol: :lol: :lol:


Ich kann dir leider auch keine §§ oder Arikel nennen.

Aber wenn du etwas zurückzahlen müsstest, dann hättest du etwas unterschreiben müssen!
Es ist ohnehin eine Sauerei, dass es überhaupt die Möglichkeit gibt, dass jemand etwas zurückzahlen muss. Niemand macht die Tätigkeit als Beamter (zumindest beim Freistaat Bayern) zum Spaß! Und die Bezüge sind ein mehr als mageres Schmerzensgeld dafür!!!

Das mit dem krank werden duch die Tätigkeit dort kann ich nur bestätigen! Ich wurde in meinem Leben noch nie auf so bösartige und hinterlistige Weise fertig gemacht wie in der bayerischen Verwaltung. (Und ich bin streng erzogen worden, wurde geschlagen, und so...)

Also lass dich von denen nicht fertig machen!

LG Anwaerter,
und alles Gute!!!

Re: Rückzahlung Anwärterbezügen mD

Verfasst: 4. Jan 2013, 19:54
von Wonderwoman
Hmmm, ich kann dir leider auch nichts genaues , sprich rechtsverbindliches , sagen , denn meine Anwärterzeit ist schon lange vorbei und ebenso meine aktive Dienstzeit ( bin in Frühpension :) ) .
Ich meine mich aber vage erinnern zu können , dass man die Anwärterbezüge zurückzahlen muss, wenn während der Ausbildung die Entlassung beantragt oder nach der ( bestandenen ) Prüfung den Dienst quittiert und nicht ca. 5 Jahre abgedient hat.

Ein Gedanke kam mir allerdings: Wenn du das nächste Mal in der Kursphase bist , könntest du die Thematik allgemein gehalten mit einbringen ... 8) :mrgreen:


P.S. an Staatseigentum und Anwärter : Ihr habt das genau richtig erkannt und bekommt die Biege noch rechtzeitig :!:

Re: Rückzahlung Anwärterbezügen mD

Verfasst: 6. Jan 2013, 19:52
von Luzie
Hallo Anwärter,
ich kann mich Wonderwoman nur anschließen.
Grundsätzlich ist es wohl so, dass die Anwärterbezüge zurückgefordert werden können, wenn Du während der laufenden Ausbildung Deine Entlassung erbittest.
Darüber hinaus bedarf es einer im Vorfeld bekannten Auflage, dass Du im Anschluss an die Laufbahnprüfung eine Mindestdienstzeit von xx Jahren absolvieren musst
(und bei vorzeitiger Entlassung anderenfalls die Bezüge zurückzuzahlen sind) - siehe nachstehenden link.

http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... kf2001.htm

Viel Glück bei der nächsten (hoffentlich richtigen) Berufswahl.