Rückzahlung Anwärterbezügen mD
Verfasst: 3. Jan 2013, 16:34
Guten Tag erstmal,
seit September letzten Jahres bin ich Steuersekretäranwärter bei einem bayerischen Finanzamt. Allerdings habe ich bereits nach kurzer Zeit festgestellt, dass mir dieser Beruf nicht zusagt. Ich habe bis jetzt noch niemanden im Amt getroffen, bei dem ich das Gefühl hatte, dass er seine Arbeit wirklich gerne macht. Außerdem hört man des öfteren von anderen, dass einige den Druck nicht mehr aushalten und deshalb für lange Zeit krank sind. Es wird ständig über die anderen gelästert und allgemein herrscht eine schlechte Stimmung. Sicherer Job hin oder her - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das bis in's Pensionierungsalter mitzumachen. Dafür ist mir mein Leben, das ich ja noch vor mir hab zu schade.
Die Ausbildung will ich aber auf jeden Fall abschließen und damit komm ich zu meiner eigentlichen Frage: muss ich einen Teil meiner Bezüge zurückzahlen, wenn ich mich nach dem Ende meiner Ausbildung entlassen lasse und dann in die freie Wirtschaft wechsel oder eine Schule besuche? Oder wäre das nur im gehobenen Dienst der Fall?
Ich freue mich über jede ehrliche Antwort, wäre ideal wenn ihr noch Quellen angeben könntet.
Grüße
seit September letzten Jahres bin ich Steuersekretäranwärter bei einem bayerischen Finanzamt. Allerdings habe ich bereits nach kurzer Zeit festgestellt, dass mir dieser Beruf nicht zusagt. Ich habe bis jetzt noch niemanden im Amt getroffen, bei dem ich das Gefühl hatte, dass er seine Arbeit wirklich gerne macht. Außerdem hört man des öfteren von anderen, dass einige den Druck nicht mehr aushalten und deshalb für lange Zeit krank sind. Es wird ständig über die anderen gelästert und allgemein herrscht eine schlechte Stimmung. Sicherer Job hin oder her - ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, das bis in's Pensionierungsalter mitzumachen. Dafür ist mir mein Leben, das ich ja noch vor mir hab zu schade.
Die Ausbildung will ich aber auf jeden Fall abschließen und damit komm ich zu meiner eigentlichen Frage: muss ich einen Teil meiner Bezüge zurückzahlen, wenn ich mich nach dem Ende meiner Ausbildung entlassen lasse und dann in die freie Wirtschaft wechsel oder eine Schule besuche? Oder wäre das nur im gehobenen Dienst der Fall?
Ich freue mich über jede ehrliche Antwort, wäre ideal wenn ihr noch Quellen angeben könntet.
Grüße