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Einfacher Dienst.

Verfasst: 27. Dez 2012, 15:08
von Birkmayr56
Hallo zusammen,

Bin seit 01.01.1991 Beamter E.D.Sekretär A6 Quereinsteiger Freistaat Bayern, zuvor 23. Jahre Freiewirtschaft, wie werden diese 23.Jahre auf meine Pension angerechnet!Unser Personalrat will oder kann mir keine Auskunft geben,wer weiß was ?

LG Birkmayr

Re: Einfacher Dienst.

Verfasst: 28. Dez 2012, 08:05
von Thust
Ohne Rechtsquellen zu nennen ein Schuss aus der Hüfte: Grundsätzlich nein, es sei denn diese Zeiten sind zum Erlangen der Laufbahnbefähigung notwendig. Im einfachen Dienst jedoch hat man (soweit ich mich erinnere) die Laufbahnbefähigung auch ohne weitere Ausbildung automatisch. Also: Nein.

Trostpflästerchen: Wehrdienst (und Zivildienst) wird angerechnet.