mehrere Fragen zu Job- und Bundeslandwechseln...
Verfasst: 25. Dez 2012, 23:20
Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir folgende Fragen beantworten:
1) Wenn ich eine Stelle als Psychologierätin in NRW (oder einem anderen Bundesland) hätte, wäre es dann möglich, mich im Falle einer freien Stelle (ebenfalls Psychologierätin) ein paar Jahre später nach BW zu bewerben? Wie funktioniert der Wechsel?
2) Sind im Falle einer bereits eingetretenen Verbeamtung, beispielsweise mit A12 oder A13 in einem beliebigen Bundesland (nicht unbedingt als Psychologierätin, sondern beliebige Funktion) Wechsel bzw Neubewerbungen für Führungsstellen mit zB A15 oder A16 generell möglich? Wie funktioniert denn hier der Wechsel?
Muss es sich um den gleichen "Beruf" handeln oder kann man sich zB mit einer A13 Stelle als Schulpsychologe in NRW auf eine A16 Stelle als Leiter des kommunalen Bildungsmanagements in Bayern bewerben? (Falls zB ein zweiter Hochschulabschluss als Grundqualifikation für diese Stelle in Frage kommt) - Kann man die Laufbahnstufen quasi überspringen oder bewirbt man sich als A13 generell nur auf A14 Stellen?
Das sind generelle Fragen, die ich mir bei der Suche nach einer Stelle als Beamtin im höheren Dienst momentan stelle und ich weiß nicht, wo ich mich informieren kann.
Über nähe Infos würde ich mich sehr freuen!
Danke und frohe Weihnachtstage!
kS
ich hoffe, jemand kann mir folgende Fragen beantworten:
1) Wenn ich eine Stelle als Psychologierätin in NRW (oder einem anderen Bundesland) hätte, wäre es dann möglich, mich im Falle einer freien Stelle (ebenfalls Psychologierätin) ein paar Jahre später nach BW zu bewerben? Wie funktioniert der Wechsel?
2) Sind im Falle einer bereits eingetretenen Verbeamtung, beispielsweise mit A12 oder A13 in einem beliebigen Bundesland (nicht unbedingt als Psychologierätin, sondern beliebige Funktion) Wechsel bzw Neubewerbungen für Führungsstellen mit zB A15 oder A16 generell möglich? Wie funktioniert denn hier der Wechsel?
Muss es sich um den gleichen "Beruf" handeln oder kann man sich zB mit einer A13 Stelle als Schulpsychologe in NRW auf eine A16 Stelle als Leiter des kommunalen Bildungsmanagements in Bayern bewerben? (Falls zB ein zweiter Hochschulabschluss als Grundqualifikation für diese Stelle in Frage kommt) - Kann man die Laufbahnstufen quasi überspringen oder bewirbt man sich als A13 generell nur auf A14 Stellen?
Das sind generelle Fragen, die ich mir bei der Suche nach einer Stelle als Beamtin im höheren Dienst momentan stelle und ich weiß nicht, wo ich mich informieren kann.
Über nähe Infos würde ich mich sehr freuen!
Danke und frohe Weihnachtstage!
kS