Rückkehr PKV - Gesetzliche KK
Verfasst: 21. Dez 2012, 10:20
Hallo!
Ich habe ggf. vor nach der Beamtenanwärterausbildung ein Vollzeitstudium anzufangen. Ich bin dann 24 Jahre.
1. Wenn ich mich als Beamter entlassen lasse und dann studieren gehe (Vollzeit) kann ich dann wieder in die gesetzliche KK gehen?
Wenn nein (was ich vermute - da man ja nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist), wie teuer wäre es, wenn man in der PKV bleibt oder kann man das iwie ruhen lassen?
2. Wenn ich als Beamter mich Beurlauben lasse, dann muss ich die PKV bei nem Studium ja auch weiterzahlen? Wenn ja wie viel ist das (voller Beitrag, Ausbildungsbeitrag...)?
Wenn man freiwillig gesetzlich versichert wäre während der Beurlaubung, was würde man denn dann als GKV Beitrag zahlen, 15, x % von welcher Summe?
3. Könnte man sich nach der Ausbildung zum 01.09. anstellen lassen (Angestelltenverhältnis) und dann einen Monat arbeiten und zum 01.10. studieren, um so wieder die Pflicht für die gesetzliche Krankenkasse auszulösen?
Muss die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine gewisse Dauer haben?
Ich habe ggf. vor nach der Beamtenanwärterausbildung ein Vollzeitstudium anzufangen. Ich bin dann 24 Jahre.
1. Wenn ich mich als Beamter entlassen lasse und dann studieren gehe (Vollzeit) kann ich dann wieder in die gesetzliche KK gehen?
Wenn nein (was ich vermute - da man ja nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist), wie teuer wäre es, wenn man in der PKV bleibt oder kann man das iwie ruhen lassen?
2. Wenn ich als Beamter mich Beurlauben lasse, dann muss ich die PKV bei nem Studium ja auch weiterzahlen? Wenn ja wie viel ist das (voller Beitrag, Ausbildungsbeitrag...)?
Wenn man freiwillig gesetzlich versichert wäre während der Beurlaubung, was würde man denn dann als GKV Beitrag zahlen, 15, x % von welcher Summe?
3. Könnte man sich nach der Ausbildung zum 01.09. anstellen lassen (Angestelltenverhältnis) und dann einen Monat arbeiten und zum 01.10. studieren, um so wieder die Pflicht für die gesetzliche Krankenkasse auszulösen?
Muss die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung eine gewisse Dauer haben?