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Urlaubsablehnung

Verfasst: 18. Dez 2012, 08:51
von DoubleHH
Ich bin seit 40 Jahren im Beamtenverhältnis (mittlerer Dienst). Zur Zeit als Sachbearbeiter im Amt f. soziale Angelegenheiten tätig.

Seit drei Jahren gibt es wegen der Urlaubsgenehmigung immer wieder Probleme. Der Amtsleiter entscheidet Urlaubsanträge, obwohl sie mit einer großen Vorlaufzeit gestellt werden, meist erst ein bzw. zwei Tage vor dem Urlaubsantritt. Man sitzt dadurch oft auf "Kohlen" ob der Urlaub oft auch gebucht überhaupt angetreten werden kann. Dienstliche Gründe die diese Willkür des Amtsleiters rechtfertigen gibt es nicht.

Auch in diesem Jahr ist es wieder so, Urlaub beantragt 12.12.2012 für die Zeit über die Feiertage (27. 12. und 28.12.2012) und einige Tage im neuen Jahr 2013 (Guthaben 2012 noch 19 Tage). Diese Zeit auch deshalb weil mein Dienstort von meinen Hauptwohnsitz ca. 250 km entfernt ist.

Ergänzend möchte ich bemerken, dass bei mir aus gesundheitlichen Gründen eine MdE von 50 % (unbefristet) vorliegt.



Ich möchte deshalb die Frage stellen bzw. hat jemand diesbezüglich schon Erfahrung:
Ist es rechtlich in Ordnung so lange bis zur Entscheidung eines Urlaubsantrages zu warten?
Im FAlle einer Ablehnung (auszuschließen ist nichts) kann ich auf einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen?
Kann ich im Falle einer Ablehnung eine einstweilige Verfügung nach § 123 VWGO beim zuständigen Verwaltungsgericht erwirken?
Sollte ich mir einen Fachanwalt für Beamten- und Dienstrecht nehmen und weitere Schritte gegen dieses willkürliche Verhalten einleiten.

NB: Habe sehr erfolgreiche Zeiten bei der Kommune hinter mir- über 40 Jahre - 50 % schwerbehindert - nur noch vielleicht 5 Dienstjahre zu absolvieren.
Junge Amtsleiter wollen anscheinend besondere Eckpunkte oder Duftmarken setzen.

Ergänzung:
Hat jemand schon einmal in einer derartigen Angelegenheit einen einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragt und erwirkt?
Wer kennt einen Top Fachanwalt in Sachen Beamten bzw. Dienstrecht in Bayern

Die Praxis der kurzfristigen Genehmigung wird seit ca. 3 Jahren bei mir "praktiziert"
Bisher war es dann so dass sich aufgrund dieser unguten Situation eine außergewöhnliche psychische Stresssituation ergeben hat und mich mein behandelnder Professor in der Kopfklinik vier bis fünf Wochen dienstunfähig geschrieben hat. Damit war dass Thema Urlaubsgenehmigung für den Amtsleiter erledigt.
In diesem Jahr werde ich auf eine Entscheidung bestehen solange meine psychische Verfassung (nach einem Burnout) es zuläßt

Vielen Dank für die Antworten.

Vielen Dank für die bisherigen Antworten


Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten

Re: Urlaubsablehnung

Verfasst: 18. Dez 2012, 16:37
von Mikesch
Ich kenne das gar nicht anders, als das ein Jahresplaner erstellt wird, geht zum Dienststellenleiter der den absegnet und dann ist der verbindlich. Der eigentliche Urlaubsantrag ist dann mindestens 14 Tage vor Antritt abzugeben.
Das war an keiner meiner vielen Dienststellen in 40 Jahren anders.
Du bist ja gar nicht in der Lage eine Reise zu buchen, wäre ja viel zu riskant. Was ist mit einem arbeitenden Ehepartner? Das ist ein Fall für den Personalrat.

Re: Urlaubsablehnung

Verfasst: 18. Dez 2012, 18:42
von Mikesch
dibedupp hat geschrieben:so wie ich es verstehe, wurde bisher doch nie Urlaub abgelehnt? Ich sehe das Problem nicht.
...und gerade dann, wenn Du ne Fernreise für 8.000 Euro gebucht hast, sagt Dein Chef "nö..."
Das ist das Problem! Nur weil bisher nicht abgelehnt wurde, heißt das nicht, dass abgelehnt werden kann. Bei Planung kann er auch "nö..." sagen, dann zahlt die Verwaltung aber die Stornokosten.
Ich wär jedenfalls nicht so blauäugig, auf blauem Dunst ne Reise zu buchen.

Re: Urlaubsablehnung

Verfasst: 18. Dez 2012, 20:11
von egyptwoman
Nicht zulässig was dein Vorgesetzer da macht. Ein eingereichter Urlaub ist rechtzeitig und das heißt nicht 2 Tage vorher zu genehmigen oder abzulehnen (bei ner Ablehnung braucht er auch noch ne Begründung warum). Bei uns musste auch die Vorplanung bis spätestens Ende November eingreicht werden, wer das nicht gemacht hat musste halt zusehen ob er dann bei kurzfristiger Einreichung von Urlaub diese noch genehmigt zu bekommen. Urlaubsreisen plant man ja in der Regel auch nicht erst kurz vor Abflug sondern längerfristig mal abgesehen davon das man ja auch günstigen Urlaub buchen möchte und desweiteren wie schon angebracht wurde geht es ja auch um die Partner die ja auch Urlaub eingereicht haben und wenn deiner dann kurzfristig abgelehnt würde und der vom Partner genehmigt wurde, ist der Chef des Partners sicher hocherfreut wenn dieser dann den Urlaub wieder anders haben möchte, wer will den als Paar schon getrennt Urlaub machen.
dibedupp hat geschrieben:Naja, bei uns ist es auch so, dass es einen Jahresplan gibt. Ich beantrage dann auch frühestens 2 Wochen vor dem EU, meist nur eine Woche vorher und mein Chef genehmigt manchmal erst, wenn ich schon in EU bin :-) Bei uns geht das online.
hm also bei uns wurden die Urlaubsanträge wie schon gesagt bis spätestens ende November abgegeben. Kurze Zeit später - spätestens aber nach 2 höchsten 3 Wochen lagen die genehmigten anträge dann wieder in unseren Schlüsselfächern, somit konnte man auch rechtzeitig Urlaub buchen, ist ja vor allem auch wichtig für Leute die schulpflichtige Kinder haben grad in den Ferienzeiten. Natürlich war es auch möglich mind. 2 Monate vorher (wegen der Vorplanung des Dienstplanes) noch Urlaub einzureichen, sofern noch ein Kontingent da war wurde dieser dann auch genehmigt, war außerhalb der Ferienzeit eigentlich so nie ein Problem.

egyptwoman