Urlaubsablehnung
Verfasst: 18. Dez 2012, 08:51
Ich bin seit 40 Jahren im Beamtenverhältnis (mittlerer Dienst). Zur Zeit als Sachbearbeiter im Amt f. soziale Angelegenheiten tätig.
Seit drei Jahren gibt es wegen der Urlaubsgenehmigung immer wieder Probleme. Der Amtsleiter entscheidet Urlaubsanträge, obwohl sie mit einer großen Vorlaufzeit gestellt werden, meist erst ein bzw. zwei Tage vor dem Urlaubsantritt. Man sitzt dadurch oft auf "Kohlen" ob der Urlaub oft auch gebucht überhaupt angetreten werden kann. Dienstliche Gründe die diese Willkür des Amtsleiters rechtfertigen gibt es nicht.
Auch in diesem Jahr ist es wieder so, Urlaub beantragt 12.12.2012 für die Zeit über die Feiertage (27. 12. und 28.12.2012) und einige Tage im neuen Jahr 2013 (Guthaben 2012 noch 19 Tage). Diese Zeit auch deshalb weil mein Dienstort von meinen Hauptwohnsitz ca. 250 km entfernt ist.
Ergänzend möchte ich bemerken, dass bei mir aus gesundheitlichen Gründen eine MdE von 50 % (unbefristet) vorliegt.
Ich möchte deshalb die Frage stellen bzw. hat jemand diesbezüglich schon Erfahrung:
Ist es rechtlich in Ordnung so lange bis zur Entscheidung eines Urlaubsantrages zu warten?
Im FAlle einer Ablehnung (auszuschließen ist nichts) kann ich auf einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen?
Kann ich im Falle einer Ablehnung eine einstweilige Verfügung nach § 123 VWGO beim zuständigen Verwaltungsgericht erwirken?
Sollte ich mir einen Fachanwalt für Beamten- und Dienstrecht nehmen und weitere Schritte gegen dieses willkürliche Verhalten einleiten.
NB: Habe sehr erfolgreiche Zeiten bei der Kommune hinter mir- über 40 Jahre - 50 % schwerbehindert - nur noch vielleicht 5 Dienstjahre zu absolvieren.
Junge Amtsleiter wollen anscheinend besondere Eckpunkte oder Duftmarken setzen.
Ergänzung:
Hat jemand schon einmal in einer derartigen Angelegenheit einen einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragt und erwirkt?
Wer kennt einen Top Fachanwalt in Sachen Beamten bzw. Dienstrecht in Bayern
Die Praxis der kurzfristigen Genehmigung wird seit ca. 3 Jahren bei mir "praktiziert"
Bisher war es dann so dass sich aufgrund dieser unguten Situation eine außergewöhnliche psychische Stresssituation ergeben hat und mich mein behandelnder Professor in der Kopfklinik vier bis fünf Wochen dienstunfähig geschrieben hat. Damit war dass Thema Urlaubsgenehmigung für den Amtsleiter erledigt.
In diesem Jahr werde ich auf eine Entscheidung bestehen solange meine psychische Verfassung (nach einem Burnout) es zuläßt
Vielen Dank für die Antworten.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten
Seit drei Jahren gibt es wegen der Urlaubsgenehmigung immer wieder Probleme. Der Amtsleiter entscheidet Urlaubsanträge, obwohl sie mit einer großen Vorlaufzeit gestellt werden, meist erst ein bzw. zwei Tage vor dem Urlaubsantritt. Man sitzt dadurch oft auf "Kohlen" ob der Urlaub oft auch gebucht überhaupt angetreten werden kann. Dienstliche Gründe die diese Willkür des Amtsleiters rechtfertigen gibt es nicht.
Auch in diesem Jahr ist es wieder so, Urlaub beantragt 12.12.2012 für die Zeit über die Feiertage (27. 12. und 28.12.2012) und einige Tage im neuen Jahr 2013 (Guthaben 2012 noch 19 Tage). Diese Zeit auch deshalb weil mein Dienstort von meinen Hauptwohnsitz ca. 250 km entfernt ist.
Ergänzend möchte ich bemerken, dass bei mir aus gesundheitlichen Gründen eine MdE von 50 % (unbefristet) vorliegt.
Ich möchte deshalb die Frage stellen bzw. hat jemand diesbezüglich schon Erfahrung:
Ist es rechtlich in Ordnung so lange bis zur Entscheidung eines Urlaubsantrages zu warten?
Im FAlle einer Ablehnung (auszuschließen ist nichts) kann ich auf einen schriftlichen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen?
Kann ich im Falle einer Ablehnung eine einstweilige Verfügung nach § 123 VWGO beim zuständigen Verwaltungsgericht erwirken?
Sollte ich mir einen Fachanwalt für Beamten- und Dienstrecht nehmen und weitere Schritte gegen dieses willkürliche Verhalten einleiten.
NB: Habe sehr erfolgreiche Zeiten bei der Kommune hinter mir- über 40 Jahre - 50 % schwerbehindert - nur noch vielleicht 5 Dienstjahre zu absolvieren.
Junge Amtsleiter wollen anscheinend besondere Eckpunkte oder Duftmarken setzen.
Ergänzung:
Hat jemand schon einmal in einer derartigen Angelegenheit einen einstweilige Verfügung beim Verwaltungsgericht beantragt und erwirkt?
Wer kennt einen Top Fachanwalt in Sachen Beamten bzw. Dienstrecht in Bayern
Die Praxis der kurzfristigen Genehmigung wird seit ca. 3 Jahren bei mir "praktiziert"
Bisher war es dann so dass sich aufgrund dieser unguten Situation eine außergewöhnliche psychische Stresssituation ergeben hat und mich mein behandelnder Professor in der Kopfklinik vier bis fünf Wochen dienstunfähig geschrieben hat. Damit war dass Thema Urlaubsgenehmigung für den Amtsleiter erledigt.
In diesem Jahr werde ich auf eine Entscheidung bestehen solange meine psychische Verfassung (nach einem Burnout) es zuläßt
Vielen Dank für die Antworten.
Vielen Dank für die bisherigen Antworten
Vielen Dank für Eure Hilfe und Antworten