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Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 15. Dez 2012, 19:19
von Doro
Kann man städtische Verwaltungsbeamte per Anordnung zwingen, außerhalb der Gleitzeit (vor 6 Uhr, nach 22 Uhr) zum Dienst zu kommen. Z.B. weil sie als städtische Vertreter an diversen Razzien teilnehmen sollen? Geht dies auch bei Teilzeit? Muss die Stadt die Mehrkosten für ein Parkhaus etc. zahlen, weil der angemietete Stellplatz nachts nicht zugänglich ist? Ich würde mich gern gegen derartige Einsätze wehren

Re: Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 20. Dez 2012, 14:28
von Bundesfreiwild
ÖMMM?? Eine Razzia?? Das ist doch eine Tätigkeit der Polizei oder anderer Ordnungshüter mit entsprechender Ausbildung und Waffenschein???
Ich würde mal sagen, dass ich als reiner Verwaltungsbeamter gar nicht befähigt bin, an so einer Veranstaltung teilzunehmen. Mein Posten hat eine Tätigkeitsbeschreibung und da kommt eine Razzia-Teilnahme (mit evtl. körperlicher Gefährdung) doch gar nicht vor?
Wenn man mich dazu zwingen wollte, würde ich spontan eine Ausfallerscheinung gesundheitlicher Art haben, allein wegen der Eigengefährung bei solchen Aktionen.
Die spinnen doch.
Re: Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 20. Dez 2012, 15:19
von staunkei
hallo
naja Razzia, Hausdurchsuchung kann aber schon sein. Der Verwaltungsbeamte geht halt da als Zeuge mit, er beaufsichtig das Ganze und muss ggf. als Zeuge zur Verfügung stehen.
Der Dienstherr kann meiner Meinung nach so etwas schon anordnen, muss es aber gut begründen vor allen ob dies nicht anders zu lösen gewesen wäre. Du Kannst natürlich nur im Rahmen deiner Möglichkeiten daran teilnehmen und wenn Du sagst du traust Dir so etwas nicht ( oder du bist vieleicht befangen da der Durchsuchte aus deinem Bekanntenkreis kommt) kannst Du nicht gezwungen werden.
nicht lachen ist mir schon mal passiert!
liebe Grüße
Staunkei
Re: Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 22. Dez 2012, 11:21
von Klaus
Wo arbeitest Du denn?
Justiz/ Ordnungsamt? Also, wenn die Dich da wirklich gebrauchen können bei so einem Einsatz, würde ich mitmachen. Das ist doch soetwas wie ein Highlight im drögen Verwaltungsalltag.
Und natürlich: Du kannst verpflichtet werden. Bist Du gesund, spricht überhaupt nichts dagegen, als Zeuge dabei zu sein. Bin mal zwei Nächte mit einem Gerichtsvollzieher plus Schlosser als Zeuge mitgegangen. Davon erzähle ich heute noch...

Re: Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 25. Dez 2012, 07:46
von Blue Ice Ultra
Doro hat geschrieben:Kann man städtische Verwaltungsbeamte per Anordnung zwingen, außerhalb der Gleitzeit (vor 6 Uhr, nach 22 Uhr) zum Dienst zu kommen. Z.B. weil sie als städtische Vertreter an diversen Razzien teilnehmen sollen? Geht dies auch bei Teilzeit? Muss die Stadt die Mehrkosten für ein Parkhaus etc. zahlen, weil der angemietete Stellplatz nachts nicht zugänglich ist? Ich würde mich gern gegen derartige Einsätze wehren

Im Grunde genommen handelt es sich aus meiner Sicht um Mehrarbeit und die muss, nach Zustimmung des Personalrates, angeordnet werden. Ergo wäre mein erster Weg zum Personalrat, kann ja sein das davon gar nichts wissen, dann hat Dein Dienstherr ein Problem.
Re: Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 1. Jan 2013, 17:13
von Doro
Mitarbeiter des Sozialamtes (Wohnungslosenhilfe) sollen bei Razzien gegen Zuwandererfamilien vor Ort sein, da u.a. die Wohnungen aus Sicherheitsgründen geschlossen werden können. Zwecks Entscheidung über Einweisung in Ersatzunterkünfte usw.. Diese Leute sind am Besten nachts anzutreffen Es handelt sich nicht um eine einmalige Aktion. Bisher wurden freiwillige Mitarbeiter gesucht u. gefunden, deren Bereitschaft zu Ende ist. Personalrat ist informiert, sagte, man kann am Einfachsten bei Beamten Mehrarbeit u. Sonderaufgaben anordnen. Da es kaum Beamte gibt, trifft es diese zuerst.

Re: Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 1. Jan 2013, 17:16
von Doro
Klaus hat geschrieben:Wo arbeitest Du denn?
Justiz/ Ordnungsamt? Also, wenn die Dich da wirklich gebrauchen können bei so einem Einsatz, würde ich mitmachen. Das ist doch soetwas wie ein Highlight im drögen Verwaltungsalltag.
Und natürlich: Du kannst verpflichtet werden. Bist Du gesund, spricht überhaupt nichts dagegen, als Zeuge dabei zu sein. Bin mal zwei Nächte mit einem Gerichtsvollzieher plus Schlosser als Zeuge mitgegangen. Davon erzähle ich heute noch...

In der Wohnungslosenhilfe/Sozialamt sind unangekündigte Hausbesuche (z.B. wegen Hilfsangeboten bei Räumungsklagen) bei Tag bereits Pflicht. Das ist genügend Abenteuer, da man nie weiß, wen man antrifft u. wie derjenige in seiner Extremsituation reagiert. Gab schon Bedrohungen mit Pistole.
Re: Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 1. Jan 2013, 18:35
von Blue Ice Ultra
Doro hat geschrieben: Personalrat ist informiert, sagte, man kann am Einfachsten bei Beamten Mehrarbeit u. Sonderaufgaben anordnen. Da es kaum Beamte gibt, trifft es diese zuerst.

Nur noch mal zum Verständnis: Der Personalrat hat der Mehrarbeit zugestimmt? Weil nur informiert sein reicht nicht (zumindest nicht in NRW). Die Mehrarbeit und auch so Dinge wie Bereitschaftsdienst müssen vom Personalrat zugestimmt werden.
Re: Pflicht zu Mehrarbeit nachts in Verwaltung?
Verfasst: 8. Jan 2013, 13:47
von Bundesfreiwild
Sobald es zu Nachtarbeit kommt, sind auch besondere Arbeitszeitregelungen zu beachten, wie eine Mindestruhezeit bis zum nächsten Arbeits/Dienstbeginn.
Deshalb muss der Personalrat hier nicht nur informiert werden, er muss auch zustimmen, weil Arbeitszeitregelungen mitbestimmungspflichtig sind - auch bei Beamten. Dabei ist zu beachten, dass es dann eine Regelung geben MUSS, wann nach einem solchen Nachteinsatz der nächste reguläre Dienst beginnt, damit die Mindestruhezeiten eingehalten werden.
Auch Mehrarbeit/Überstunden sind mitbestimmungspflichtig und der Personal/Betriebsrat MUSS dem zugestimmt haben!
Außerdem gibt es für Nachtarbeit Zulagen. Wer zeichnet die Arbeitszeit auf, wer stösst die Zahlung der dann aufkommenden Zulagen an?
Also eine reine Info an den Personalrat reicht nicht, es muss hier zugestimmt werden unter der Maßgabe von bestimmten Regelungen für die ganze Angelegenheit.
Es würde sich lohnen, mal nachzulesen, wie die allgemeinen Regelungen für Schicht- und Nachtarbeit und für Dienst zu ungünsten Zeiten für die Behörde geregelt sind. Daraus kann man sich einiges rausziehen, was dann bei diesen Einsätzen zu beachten wäre.