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Beurlaubter Beamter in Privatunternehmen
Verfasst: 12. Dez 2012, 12:12
von maze67
Hallo liebe Kollegen!
Ich bin seit vielen Jahren beurlaubter Beamter in Tochterunternehmen der T. Meine jetztige Firma wird Ende nächsten Jahres geschlossen und ich würde zur T zurückfallen, was ich nur sehr ungern möchte.
Jetzt meine Frage: gibt es überhaupt die Möglichkeit, dass ein Bundesbeamter in einem Privatunternehmen im Rahmen einer Beurlaubung arbeiten kann? Wie verhält es sich insbesondere mit dem Versorgungszuschlag und der Beihilfe?
Oder kommt das Thema in dieser Form überhaupt nicht in Frage? Gibt es hier schon Erfahrungen oder Ratschläge dazu?
Vielen Dank!
Re: Beurlaubter Beamter in Privatunternehmen
Verfasst: 12. Dez 2012, 12:47
von Torquemada
Mit dieser Frage bist du im Teil über Post und Telekom besser aufgehoben. Die Antwort ist JA.
Re: Beurlaubter Beamter in Privatunternehmen
Verfasst: 22. Jan 2013, 15:56
von Torquemada
beamter seit geburt hat geschrieben:hast du als Angesteller gearbeitet? wenn ja wurde das als Nebentätigkeit gewährt?
Sorry. Aber du scheinst keine Ahnung über die Sonderkonstrukte zu haben, die der Gesetzgeber für die Postnachfolgeunternehmen extra geschaffen hat.
Er hat als formal beurlaubter Beamter als Angestellter gearbeitet. Ohne allerdings einen Cent an Sozialabgaben zu zahlen.
Re: Beurlaubter Beamter in Privatunternehmen
Verfasst: 23. Jan 2013, 11:33
von Bundesfreiwild
Ich sage dazu nur: Alles ist möglich. Und ja... es geht auch zu einem externen privaten Unternehmen, wenn man denn wirklich möchte.
Da solltest du dich wirklich mal von dem Berater/Vermittler auch beraten lassen. Oft ist es so, dass der dann aber die möglichen Konsequenzen nicht kennt/kennen will.
Deshalb sollte man die Fragen einfach mal ans PST stellen und eine rechtsverbindliche Auskunft anfordern:
In welchem beamtenrechtlichen Konstrukt komme ich in ein privates, externes Unternehmen? Wie lang ist die maximale Dauer einer solchen Beschäftigung?
Wer zahlt mein Gehalt?
Werden meine Jahre dort auf die Dienstjahre/Pensionsansprüche angerechnet?
Werde ich in einer möglicherweise höherwertigen Tätigkeit dort auch auf die T-Beförderungsliste gesetzt?
Wie wird die Höherwertigkeit evtl. festgestellt?
Wie wird meine Beurteilung von dort gehandhabt?
Hat diese externe Beschäftigung Auswirkungen auf meine Krankenkasse/Beihilfeansprüche (da kann ich schon mal sagen, ja hat sie)
Wie sieht es mit den Rückkehrrechten aus? Bei vorzeitiger Rückkehr aus betrieblichen Gründen und aus eigenen Gründen?
Wer ist während dieser externen Beschäftigung weiterhin mein dienstherrlicher Ansprechpartner bei der Telekom?
Re: Beurlaubter Beamter in Privatunternehmen
Verfasst: 23. Jan 2013, 11:50
von Bundesfreiwild
Natürlich gibts Rückkehrrecht. Sobald man als Beamter kein anderes aktives Einkommen mehr hat, tritt sofort der Dienstherr wieder in die Alimentationspflicht ein.
Re: Beurlaubter Beamter in Privatunternehmen
Verfasst: 23. Jan 2013, 14:53
von Steinbock
Nach meinem Kenntnisstand gab es bei Auflösung des Fernmeldeamtes und Überführung der Beamten in Unternehmen der Deutschen Telekom
Sonderverträge, die eine spätere Rückführung in den Beamtenstatus ermöglichen.
Diese Unterlagen sollte jeder, der diesen Weg beschritten hat, haben.
Gruß Merger
Re: Beurlaubter Beamter in Privatunternehmen
Verfasst: 24. Jan 2013, 09:07
von Bundesfreiwild
Bei Telekoms gibt es andere Regelungen. Wenn ein UoB nur deshalb genommen wird, WEIL man keine Arbeit mehr für den Beamten hat und der deshalb in eine Beschäftigung beim Privatunternehmen flüchtet, bzw. sogar gedrängt wird, ist die Lage natürlich anders. Es gab da am Anfang tatsächlich einen Fall in Bayern, wo die T sich weigerte, die Dienstbezüge wieder aufzunehmen, als der Beamte vor Ablauf der UoB gekündigt wurde.
Der unterlag da einer besonderen Härte, weil er einerseits als Beamter keine Bezüge bekam, andererseits aber auch vom Arbeitsamt/Sozialamt nichts, weil der Dienstherr ja für die Alimentation zu sorgen hat. Ein aktiver Beamter KANN eigentlich gar nicht ohne Einkommen sein. Der Beamte hat sich fast 2 Jahre über Familie und Freunde unterstützen lassen müssen.
Das musste dann vor Gericht geklärt werden. Die Alimentationspflicht lebt zumindest bei der T sofort wieder auf.
Wer bei Trost ist, sollte einen entsprechenden Passus in seiner UoB-Vereinbarung haben, dass bei vorzeitiger Rückkehr aus einem UoB wegen Beschäftigung außerhalb, und egal aus welchen Gründen, die UoB beendet wird, das Beamtenverhältnis (Dienst und Dienstbezüge) sofort wieder auflebt.