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Entlassung während Krankheit

Verfasst: 5. Dez 2012, 17:37
von Anwaerter
Ich habe eine Frage bezüglich Entlassung aus dem Dienst.
Ist es möglich und auch rechtens entlassen zu werden, in der Zeit, in der man noch krank geschrieben ist?
Es geht um das Beamtenrecht in Bayern.

Danke für eure Infos :)

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 5. Dez 2012, 19:27
von Mikesch
Der Grundsatz lautet:
Widerrufsbeamte sind jederzeit kündbar, sie genießen keinen Kündigungsschutz.

Die Meinungen gehen selbst unter Juristen auseinander. Der Tenor lautet in etwa, dass hier die Maßgaben wie bei Probebeamte anzulegen sind. Danach wird also im Einzelfall zu Prüfen sein, inwieweit eine Kündigung begründet werden kann.

Ist der Grund ein Anderer, bekommst die Entlassung oder steht an und Du bist nun einfach krank, IMHO ist das kein Grund, nicht entlassen zu werden.
Du könntest das dann ja sonst "ewig" hinauszögern. Wobei ich hier völlig falsch liegen kann, nur meine Meinung.
Helfen könnte hier eigentlich nur ein Jurist.

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 6. Dez 2012, 08:10
von Klaus
Mit welcher Begründung wurdest Du denn aus dem Dienst entlassen? Grundlos geht das nicht. Auch nicht in Bayern.

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 6. Dez 2012, 11:02
von Anwaerter
Hallo Klaus,

vollzogen ist die Entlassung noch nicht.
Es soll darauf hinauslaufen, dass man gesundheitlich nicht geeignet ist.

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 7. Dez 2012, 06:56
von MAW
Hallo Klaus
das habe ich bei einem anderen Thema gefunden.
Anwaerter hat geschrieben:Klagen vor dem Verwaltungsgericht kann man schon. Eingestellt wird man aber deshalb nicht.
Wenn man Glück hat bekommt man ein bisschen Geld.

Der Freistaat hat sich mal bei mir die Blöße gegeben in einer Ablehnung zu schreiben, dass er mich deshalb nicht nimmt, weil ich schon Anwärter in einer anderen Behörde bin (in der ein noch größerer Personalmangel herrscht).
Ich war aber so dumm nicht zu klagen, sondern der Behörde das zu schreiben. :(

Daraufhin hat man das Bewerbungsverfahren bis zum Ende durchgezogen, und ich habe dann vom Präsidenten der Behörde ein persönlich unterschriebenes Schreiben mit einem wasserdichten Grund bekommen, warum ich nicht genommen werde. :lol:

Wenn es nicht mein persönlicher Schaden wäre, könnte ich mich darüber köstlich amüsieren. ... :shock:

vieleicht findet man hier einen Grund?

gruß Maw

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 7. Dez 2012, 13:23
von topbeamter
Ob man momentan krank geschrieben ist spielt keine Rolle.
Du musstest vor der Verbeamtung auf Widerruf bereits die gesundheitliche Eignung
für die Verbeamtung auf Lebenszeit erfüllen, sonst hätte dich die Behörde gar nicht
auf Wiederruf, d.h. als Anwärter eingestellt. Bist du nun als Beamter auf Widerruf oder
auf Probe für längere Zeit krank, kann dich dein Dienstherr zur Nachuntersuchung
schicken. Auch dort wird der Amtsarzt wieder feststellen, ob du aus gesundheitlicher
Sicht für die Verbeamtung auf Lebenszeit geeignet(=mit großer Wahrscheinlichkeit ist mit
keiner vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen) bist. Solltest du nicht geeignet sein, wird
dich dein Dienstherr entlassen(muss dies sogar tun). Eine Weiterbeschäftigung als Angestellter
wäre aber u.U. möglich. Eine Möglichkeit, die Verbeamtungschancen zu erhöhen wäre eine
Gleichstellung/Schwerbehinderung. In diesem Fall kommt es bei der Amtsärztlichen Beurteilung
nur auf die Dienstfähigkeit in den nächsten 5 Jahren an.
Gegen das Urteil des Amtsarztes kann man übrigends nicht direkt vorgehen. Du musst warten, bis
dein Dienstherr dich entlässt und dann kann gegen die Entlassung Widerspruch/Klage eingelegt werden.

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 7. Dez 2012, 15:47
von Anwaerter
topbeamter hat geschrieben: Auch dort wird der Amtsarzt wieder feststellen, ob du aus gesundheitlicher
Sicht für die Verbeamtung auf Lebenszeit geeignet(=mit großer Wahrscheinlichkeit ist mit
keiner vorzeitigen Dienstunfähigkeit zu rechnen) bist.
Danke :)

Der Sache mit der Amtsärztlichen Untersuchung gingen unzählige Schikane Aktionen gegen mich voraus. (möchte jetzt nicht näher darauf eingehen)
Man will mich halt einfach los werden.

Ich hoffe halt nur, dass der Amtsarzt unabhängig urteilt.

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 7. Dez 2012, 16:30
von topbeamter
Naja, man muss unterscheiden was dein momentaner Status ist.
Bist du noch Beamter auf Widerruf oder schon auf Probe ?
Wenn du noch Beamter auf Widerruf bist, endet das Beamtenverhältnis
automatisch mit Bestehen der Anstellungsprüfung. Anschließend hast du
keinen Anspruch auf Verbeamtung auf Probe(unabhängig vom Amtsarzt).
Als Beamter auf Widerruf werden sie dich zumindest zu diesem Zeitpunkt los.
Wenn sie dich schon früher loswerden wollen, dann geht das über die Gesundheitsschiene.

Bist du jedoch schon Beamter auf Probe ist es schon schwieriger, da dieses Beamtenverhältnis nicht
automatisch endet. Da geht nur noch gesundheitliche Eignung fehlt oder deine Leistung ist nicht ausreichend.
Der Weg über die mangelnde Leistung ist für deinen Dienstherrn aber schwieriger, da er dies erstmal
in der Beurteilung festhalten muss und dann Vorschläge machen muss, wie man die notwendige Leistungs-
fähigkeit herstellen kann.

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 8. Dez 2012, 14:09
von Anwaerter
Hallo,

ich bin noch auf Widerruf.

Meine ganze Zeit als Anwärter stand von Anfang an unter keinem guten Stern. Extrem schlechte und aufgeheizte Stimmung an der Dienststelle und auf Lehrgang. Fragen und Anregungen wurden abgeblockt, und ich deswegen angefeindet. Anwärter wurden teilweise schikaniert.
Bei Kleinigkeiten wurde sofort massiv gegen mich vorgegangen. ...

Ich habe das auch lange stillschweigend hingenommen, aber ich habe nun echt keine Lust mich jetzt auch noch so einfach abservieren zu lassen.

LG
Anwaerter

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 8. Dez 2012, 22:33
von egyptwoman
@anwärter, dies ist jetzt kein persönlicher Angriff auf dich, aber Lehrjahre sind nunmal keine Herrenjahre. Das man sich nicht alles gefallen lassen darf, steht außer Frage, dennoch als Anwärter hat es keiner von Anfang an leicht. Eigentlich ist es überall so, das man es als "Neue/r" leicht hat. Ihr habt doch nen Ausbildungsleiter, wie steht er denn zu der Sache, er ist ja schließlich für euch verantwortlich.

egyptwoman

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 9. Dez 2012, 07:54
von Blue Ice Ultra
Mikesch hat geschrieben: Die Meinungen gehen selbst unter Juristen auseinander. Der Tenor lautet in etwa, dass hier die Maßgaben wie bei Probebeamte anzulegen sind. Danach wird also im Einzelfall zu Prüfen sein, inwieweit eine Kündigung begründet werden kann.
Also mir ist kein Beamtengesetz bekannt das eine Begründung o.ä. vorschreibt. Weder im BayBG noch im BeamtStG gibt es dazu Regelungen. Die einzige Besonderheit bei Anwärtern ist die, das diesen Gelegenheit gegeben werden soll die Abschlussprüfung abzulegen.

Re: Entlassung während Krankheit

Verfasst: 9. Dez 2012, 09:19
von Anwaerter
egyptwoman hat geschrieben:@anwärter, dies ist jetzt kein persönlicher Angriff auf dich, aber Lehrjahre sind nunmal keine Herrenjahre. Das man sich nicht alles gefallen lassen darf, steht außer Frage, dennoch als Anwärter hat es keiner von Anfang an leicht. Eigentlich ist es überall so, das man es als "Neue/r" leicht hat. Ihr habt doch nen Ausbildungsleiter, wie steht er denn zu der Sache, er ist ja schließlich für euch verantwortlich.
Ich fühle mich echt nicht angegriffen. Ich habe auch kein Problem, wenn es mal etwas schroffer zugeht. Selbst das hinten rum über die Anwärter herziehen, bereitet mir nicht die großen Probleme. Es ist aber leider so, dass man sich meiner entledigen möchte.

Das Problem ist, dass wenn man mit Anregungen zur Verbesserung der Situation zum Ausbildungsleiter, oder einer anderen Stelle geht (z. B. Personalrat) man die Situation eher verschlechtert. Es folgen dann eher Sanktionen gegen die Anwärter. Das haben auch schon andere miterleben müssen.
Wir wären ja schon froh, wenn wir etwas haben, dass nicht gut ankommt, es nur unter den Tisch fallen gelassen würde und höchstens ein flapsiger Kommentar dazu käme.

Blue Ice Ultra hat geschrieben:Die einzige Besonderheit bei Anwärtern ist die, das diesen Gelegenheit gegeben werden soll die Abschlussprüfung abzulegen.
Das wäre die elegante Lösung. Da wäre ich dann auch stillschweigend nach der Prüfung gegangen, falls das gewollt gewesen wäre. Nur leider hat man sich offenbar entschlossen, gegen mich "Krieg" zu führen. Da muss ich ja versuchen mich irgendwie zu verteidigen.