Beamtenverhältnis kündigen !?!
Verfasst: 18. Nov 2012, 11:04
Hallo Kollegen,
ja ich weiß "wie kannst du nur" und überhaupt lebzeit und bla bla bla...
Ich bin nun schon seit 8 Jahren ein Leibeigener des Landes BW und das kann jeder sehen wie er meint, aber ich denke wenn ich ehrlich zu mir selber bin dann habe ich mich schon gegen dieses heuchlerische abbücken entschieden.
Mal abgesehen davon das ich ein wirklich sehr rentablen Job angeboten bekommen habe, wurde es mir in den letzten 2-3 jahren eh schon immer mehr klar dass ich als Beamter nicht bis in die Pension gehen werde !
Jeder der im gleichen Verhältnis wie ich steht weiß was für eine unglaubliche Heuchelei da abläuft und das kann ich beim besten willen nicht mehr mitmachen da es voll gegen meine Natur geht.
Aber egal darum soll es hier nicht gehen das Thema habe ich im Dienst sowiso schon täglich.
Ich habe mal gehört das man auch eine gewisse Zeit vom Dienst aussetzen kann. Laut diesem Gerücht wohl bis zu 7 Jahren ist da etwas dran ? Kann das jemand bestätigen ?
Wenn ja gibt es da irgendwo im Beamtengesetz einen § dazu ?
In diesen Beamtengesetzen blickt ja eh keiner durch "das ist ja auch so gewollt".
Oder hat noch jemand Tipps für mich bevor ich den kompletten strich darunter ziehe ?
Für alle Infos währe ich euch echt super dankbar.
ja ich weiß "wie kannst du nur" und überhaupt lebzeit und bla bla bla...
Ich bin nun schon seit 8 Jahren ein Leibeigener des Landes BW und das kann jeder sehen wie er meint, aber ich denke wenn ich ehrlich zu mir selber bin dann habe ich mich schon gegen dieses heuchlerische abbücken entschieden.
Mal abgesehen davon das ich ein wirklich sehr rentablen Job angeboten bekommen habe, wurde es mir in den letzten 2-3 jahren eh schon immer mehr klar dass ich als Beamter nicht bis in die Pension gehen werde !
Jeder der im gleichen Verhältnis wie ich steht weiß was für eine unglaubliche Heuchelei da abläuft und das kann ich beim besten willen nicht mehr mitmachen da es voll gegen meine Natur geht.
Aber egal darum soll es hier nicht gehen das Thema habe ich im Dienst sowiso schon täglich.
Ich habe mal gehört das man auch eine gewisse Zeit vom Dienst aussetzen kann. Laut diesem Gerücht wohl bis zu 7 Jahren ist da etwas dran ? Kann das jemand bestätigen ?
Wenn ja gibt es da irgendwo im Beamtengesetz einen § dazu ?
In diesen Beamtengesetzen blickt ja eh keiner durch "das ist ja auch so gewollt".
Oder hat noch jemand Tipps für mich bevor ich den kompletten strich darunter ziehe ?
Für alle Infos währe ich euch echt super dankbar.