Pille nach neuer Beihilfeverordnung Niedersachsen
Verfasst: 15. Nov 2012, 12:29
Guten Tag zusammen!
Bin noch ganz neu hier und habe mich daher erst mal bemüht, etwas zu meiner Frage in den bisherigen Threads (und auch sonst im www) zu finden - leider erfolglos... Bitte verzeiht mir daher, wenn ich etwas übersehen haben sollte!
Nun zu meinem Problem: Ich bekomme schon seit Jahrzehnten wegen einer Krankheit ein Mittel verschrieben, das gemeinhin zur Empfängnisverhütung verschrieben wird: die "Pille". Auf dem Rezept steht dann immer die entsprechende Diagnose aufgedruckt. In früheren Jahren musste ich auf Geheiß der Beihilfe immer wieder mal Bestätigungen meines Arztes vorlegen, dass die Krankheit immer noch besteht und dass das Medikament zur Behandlung derselben immer noch erforderlich ist. Abgesehen davon war die Erstattung dann nie ein Problem.
Jetzt aber lehnt die Beihilfe auf einmal die Erstattung unter Hinweis auf die neuen, seit dem 1.1.2012 geltenden Beihilfevorschriften für Niedersachsen (NBhVO) ab, da empfängnisverhütende Mittel nach § 40 (3) 2 NBhVO nun nicht mehr erstattungsfähig seien.
M.E. ist das aber doch schon immer so gewesen!? Der Knackpunkt ist doch der, dass ich ein Präparat zur Behandlung meiner Krankheit verschrieben bekomme - dass das zufällig auch empfängnisverhütend ist, dürfte doch keine Rolle spielen.
Ich sehe einfach nicht, wo sich gegenüber den bisherigen Beihilfevorschriften eine Änderung in diesem Punkt ergeben haben soll (mein Arzt übrigens auch nicht). Ihr?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Bin noch ganz neu hier und habe mich daher erst mal bemüht, etwas zu meiner Frage in den bisherigen Threads (und auch sonst im www) zu finden - leider erfolglos... Bitte verzeiht mir daher, wenn ich etwas übersehen haben sollte!
Nun zu meinem Problem: Ich bekomme schon seit Jahrzehnten wegen einer Krankheit ein Mittel verschrieben, das gemeinhin zur Empfängnisverhütung verschrieben wird: die "Pille". Auf dem Rezept steht dann immer die entsprechende Diagnose aufgedruckt. In früheren Jahren musste ich auf Geheiß der Beihilfe immer wieder mal Bestätigungen meines Arztes vorlegen, dass die Krankheit immer noch besteht und dass das Medikament zur Behandlung derselben immer noch erforderlich ist. Abgesehen davon war die Erstattung dann nie ein Problem.
Jetzt aber lehnt die Beihilfe auf einmal die Erstattung unter Hinweis auf die neuen, seit dem 1.1.2012 geltenden Beihilfevorschriften für Niedersachsen (NBhVO) ab, da empfängnisverhütende Mittel nach § 40 (3) 2 NBhVO nun nicht mehr erstattungsfähig seien.
M.E. ist das aber doch schon immer so gewesen!? Der Knackpunkt ist doch der, dass ich ein Präparat zur Behandlung meiner Krankheit verschrieben bekomme - dass das zufällig auch empfängnisverhütend ist, dürfte doch keine Rolle spielen.
Ich sehe einfach nicht, wo sich gegenüber den bisherigen Beihilfevorschriften eine Änderung in diesem Punkt ergeben haben soll (mein Arzt übrigens auch nicht). Ihr?
Vielen Dank für Eure Hilfe!