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Elterngeld

Verfasst: 9. Nov 2012, 10:53
von A.Amlacher
Hallo zusammen,

eine Frage zur Bemessungsgrundlage: Normalerweise wird das Nettoeinkommen der letzen 12 Monaten vor Geburt zur Grunde gelegt und die Monate, in denen Mutterschaftsgeld bezogen wurde , werden nicht mit einbezogen. Was ist wenn ich aber möchte, dass die Monate einbezogen werden weil sie für mich günstiger sind. Geht das ?