Grundlage für ersten Stufenaufstieg Bayern? (neues D.recht)
Verfasst: 30. Okt 2012, 18:17
Hallo liebe Wissende!
Seit einiger Zeit wird die Stufe der Besoldungstabelle ja nicht mehr aus dem Lebensalter berechnet sondern aus der tatsächlichen Dienstzeit. Meine Frage ist jetzt, welches Datum die Grundlage für den ersten Aufstieg ist. Das heißt, ab welchem Datum beginnt der jeweiliger Zeitraum zu laufen
Zu meiner konkreten Situation:
Ich habe 02.2010 mein Referendariat angetreten und wurde 02.2012 als Beamter auf Probe eingestellt (beides in Bayern). Ich wurde der ersten Stufe bei A13 also der Stufe 4 zugeordnet, werde aber nach A12-Stufe4 bezahlt (Absenkung der Eingangsbesoldung).
Bei der Einstellung wurde das Jubiläumsdienstalter (JDA) auf 05.2009 festgesetzt (um Wehrdienst verschoben).
In welchem Monat habe ich die nächste Stufe 5 erreicht
(Einstellung Ref + 3 Jahre, Probezeitverbeamtung + 3 Jahre oder gar JDA + 3 Jahre)
Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das viele Probezeitbeamte nach dem neuen Dienstrecht fragen, konnte aber nichts konkretes dazu finden.
Viele Grüße
Seit einiger Zeit wird die Stufe der Besoldungstabelle ja nicht mehr aus dem Lebensalter berechnet sondern aus der tatsächlichen Dienstzeit. Meine Frage ist jetzt, welches Datum die Grundlage für den ersten Aufstieg ist. Das heißt, ab welchem Datum beginnt der jeweiliger Zeitraum zu laufen

Zu meiner konkreten Situation:
Ich habe 02.2010 mein Referendariat angetreten und wurde 02.2012 als Beamter auf Probe eingestellt (beides in Bayern). Ich wurde der ersten Stufe bei A13 also der Stufe 4 zugeordnet, werde aber nach A12-Stufe4 bezahlt (Absenkung der Eingangsbesoldung).
Bei der Einstellung wurde das Jubiläumsdienstalter (JDA) auf 05.2009 festgesetzt (um Wehrdienst verschoben).
In welchem Monat habe ich die nächste Stufe 5 erreicht

Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das viele Probezeitbeamte nach dem neuen Dienstrecht fragen, konnte aber nichts konkretes dazu finden.
Viele Grüße
