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Grundlage für ersten Stufenaufstieg Bayern? (neues D.recht)

Verfasst: 30. Okt 2012, 18:17
von Sensor
Hallo liebe Wissende!

Seit einiger Zeit wird die Stufe der Besoldungstabelle ja nicht mehr aus dem Lebensalter berechnet sondern aus der tatsächlichen Dienstzeit. Meine Frage ist jetzt, welches Datum die Grundlage für den ersten Aufstieg ist. Das heißt, ab welchem Datum beginnt der jeweiliger Zeitraum zu laufen :?:

Zu meiner konkreten Situation:
Ich habe 02.2010 mein Referendariat angetreten und wurde 02.2012 als Beamter auf Probe eingestellt (beides in Bayern). Ich wurde der ersten Stufe bei A13 also der Stufe 4 zugeordnet, werde aber nach A12-Stufe4 bezahlt (Absenkung der Eingangsbesoldung).
Bei der Einstellung wurde das Jubiläumsdienstalter (JDA) auf 05.2009 festgesetzt (um Wehrdienst verschoben).

In welchem Monat habe ich die nächste Stufe 5 erreicht :?: (Einstellung Ref + 3 Jahre, Probezeitverbeamtung + 3 Jahre oder gar JDA + 3 Jahre)

Ich kann mir gut vorstellen, dass sich das viele Probezeitbeamte nach dem neuen Dienstrecht fragen, konnte aber nichts konkretes dazu finden.

Viele Grüße :)

Re: Grundlage für ersten Stufenaufstieg Bayern? (neues D.rec

Verfasst: 31. Okt 2012, 06:53
von Fuzzi62
Sensor hat geschrieben:Zu meiner konkreten Situation:
... und wurde 02.2012 als Beamter auf Probe eingestellt ...
Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Zeitraum für den Stufenaufstieg zu laufen (Art. 30 BayBesG).

Voraussetzung für den Stufenaufstieg ist aber die Feststellung des Dienstherrn, dass die Leistungen des Beamten oder der Beamtin den mit dem Amt verbundenen Mindestanforderungen entsprechen. Ansonsten verbleibt man in der Stufe, in der man sich gerade befindet.

Re: Grundlage für ersten Stufenaufstieg Bayern? (neues D.rec

Verfasst: 31. Okt 2012, 11:13
von Sensor
Danke für die schnelle Antwort.

Ich kann "erstmaligen Begründung eines Beamtenverhältnisses mit Anspruch auf Grundbezüge" nicht entschlüsseln.
Also zählt das Ref. nicht (schade).

Nach Art. 31 (1) BayBesG müsste aber zumindest der Wehr-/Zivildienst mit zählen.

Re: Grundlage für ersten Stufenaufstieg Bayern? (neues D.rec

Verfasst: 31. Okt 2012, 12:09
von Fuzzi62
Sensor hat geschrieben:...Nach Art. 31 (1) BayBesG müsste aber zumindest der Wehr-/Zivildienst mit zählen.
Stimmt, das hatte ich leider übersehen. Für die Stufenfestlegung ist der Diensteintritt u.a. um die Zeit des Wehrdienstes fiktiv vorzuverlegen.
Sensor hat geschrieben:...Ich kann "erstmaligen Begründung eines Beamtenverhältnisses mit Anspruch auf Grundbezüge" nicht entschlüsseln.
Also zählt das Ref. nicht (schade). ...
Zu den Grundbezügen gehört u.a. das Grundgehalt (Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayBesG), nicht aber Anwärterbezüge. Letzere sind Nebenbezüge (Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 BayBesG).

Re: Grundlage für ersten Stufenaufstieg Bayern? (neues D.rec

Verfasst: 1. Nov 2012, 11:57
von Sensor
Zu den Grundbezügen gehört u.a. das Grundgehalt (Art. 2 Abs. 2 Nr. 1 BayBesG), nicht aber Anwärterbezüge. Letzere sind Nebenbezüge (Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 BayBesG).
Danke!