Beamtin auf Widerruf mit Kind - Familienzuschlag?
Verfasst: 28. Okt 2012, 13:06
Hallo.
Ab dem 01.11.2012 leiste ich in Thüringen meinen juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) im Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Ich bin ledig und habe 1 Kind, für das ich auch Kindergeld bekomme und was mit mir und meinem Lebensgefährten (= Vater meines Kindes) in der gemeinsamen Wohnung lebt. Mein Lebensgefährte ist zwar auch im ÖD tätig (Sparkasse), erhält dort aber keinerlei Familien- oder Kinderzuschläge (gibt es im TVöD, Besonderer Teil Sparkassen nicht).
Über das erhalten des Kinderzuschlags bin ich mir im Klaren. Doch leider werde ich aus den Ausführungen, Bedingungen, Vorschriften und Ausnahmeregelungen bzgl. des Familienzuschlags der Stufe 1 nicht schlau. Mein Kind hat als einziges Einkommen das Kindergeld. Ein Unterhalt in Geldform wird nicht gewährt (weder von mir noch von meinem Lebensgefährten), da wir (Lebensgefährte, Kind und ich) in einem Haushalt wohnen und gemeinschaftlich alle Ausgaben bestreiten ohne gegenseitig Aufrechnungen vorzunehmen.
Erhalte ich nun Familienzuschlag der Stufe 1 oder doch eher nicht?
Ich würde mich über eine Antwort von jemandem, der sich damit auskennt, sehr freuen.
Im Voraus vielen Dank.
Ab dem 01.11.2012 leiste ich in Thüringen meinen juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) im Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Ich bin ledig und habe 1 Kind, für das ich auch Kindergeld bekomme und was mit mir und meinem Lebensgefährten (= Vater meines Kindes) in der gemeinsamen Wohnung lebt. Mein Lebensgefährte ist zwar auch im ÖD tätig (Sparkasse), erhält dort aber keinerlei Familien- oder Kinderzuschläge (gibt es im TVöD, Besonderer Teil Sparkassen nicht).
Über das erhalten des Kinderzuschlags bin ich mir im Klaren. Doch leider werde ich aus den Ausführungen, Bedingungen, Vorschriften und Ausnahmeregelungen bzgl. des Familienzuschlags der Stufe 1 nicht schlau. Mein Kind hat als einziges Einkommen das Kindergeld. Ein Unterhalt in Geldform wird nicht gewährt (weder von mir noch von meinem Lebensgefährten), da wir (Lebensgefährte, Kind und ich) in einem Haushalt wohnen und gemeinschaftlich alle Ausgaben bestreiten ohne gegenseitig Aufrechnungen vorzunehmen.
Erhalte ich nun Familienzuschlag der Stufe 1 oder doch eher nicht?
Ich würde mich über eine Antwort von jemandem, der sich damit auskennt, sehr freuen.
Im Voraus vielen Dank.