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Versetzung nicht antreten

Verfasst: 18. Okt 2012, 12:19
von 2quick4u
Hallo,

ich habe meine Versetzung zu einem anderen Dienstherren beantragt. Sowohl abgebender als auch aufnehmender Dienstherr haben beide ihr Einverständnis gegeben.
Die vorgesehene Versetzung würde zum 01.01.13 vollzogen.

Aufgrund familiärer Umstände würde ich das Dienstverhältnis nun gerne mit dem alten Dienstherrn fortsetzen. Kann ich meinen Antrag einfach zurückziehen, da die Verstezung noch nicht vollzogne ist oder muss ich nun wieder einen Antrag stellen? Müssen wieder beide Dienstherren zustimmen, was passiert wenn einer nicht zustimmt?

Wer kann mir kurzfristig helfen?

Vielen Dank!

Re: Versetzung nicht antreten

Verfasst: 18. Okt 2012, 14:04
von tollpatschkoenigin
Soweit ich weiß musst du die Stelle nicht antreten und musst nur ein erneutes Schreiben aufsetzen in dem du deinen Antrag zurück ziehst.
Ganz sicher bin ich mit nicht. So wurde mir das bislang nur erklärt.

Re: Versetzung nicht antreten

Verfasst: 18. Okt 2012, 19:02
von egyptwoman
Wenn du dein Versetzungsgesuch schon schriftlich hast, das du ab 01.01.2013 in deine neue Dienststelle wechselst, dann musst du normalerweise dorthin wechseln, da ja für deinen jetzigen Dienstposten bzw Dienststelle, sicher schon ein Nachfolger gesucht wird. Desweiteren rechnet ja dein neuer Dienstherr mit deinem Kommen. Soweit mir bekannt ist, ist es das Wohlwollen deines jetzigen und des neuen Dienstherrn, ob sie das Versetzungsgesuch zurücknehmen. Sprich mit deinem Dienstherrn, wenn der dich behalten möchte, wird er sich sicher mit dem neuen Dienstherrn in Verbindung setzen und ihm erklären das du jetzt doch beim alten Dienstherrn bleibst.
Allerdings weißt du sicherlich das es bei einem erneuten Versetzungsgesuch von dir sicher nicht ganz so leicht wird.
Wünsch dir viel Erfolg

egyptwoman

Re: Versetzung nicht antreten

Verfasst: 18. Okt 2012, 20:46
von 2quick4u
ok, danke euch. hatte heute ein angenehmes Gespräch mit der personalverwaltung, meinen Wunsch wird entsprochen. altes Dienstverhältnis bleibt bestehen.