Seite 1 von 1

Teilzeit in der Probezeit anrechenbar?

Verfasst: 11. Okt 2012, 13:38
von penicillin
Liebe Forumsteilnehmer,

folgende Situation: Person befindet sich in Probezeit (noch 1,5a). Derzeit zusätzlich noch in der Elternzeit, möchte aber bald während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Person A ist in Bayern (Finanzamt) tätig.
Gem. § 89 BayBG darf man während der Elternzeit unter 8h arbeiten.
"Zeiten einer Teilzeitbeschäftigung werden unabhängig vom Teilzeitanteil laufbahnrechtlich voll als Dienstzeit angerechnet, so dass die Teilzeitbeschäftigung nicht zur Verlängerung der Probezeit führt" (Art. 12 + Art. 15 LlbG).
Frage: Ab wieviel Stunden wird denn so eine Teilzeit voll auf die Probezeit angerechnet ohne dass es zu einer Verlängerung der Probezeit führt?

Danke im Voraus!