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Hoffe mal auf Hilfe

Verfasst: 3. Okt 2012, 17:10
von DerCaptain
Hallo miteinander ich hoffe mal das mir hier jemand helfen kann.
Folgendes meine Frau war Beamtin (verstorben) wodurch ich nun Versorgungsbezüge beziehe ,
diese beziehen sich auf 937 € mit Familienzuschlag.Nun würde ich gerne eine Arbeit aufnehmen und würde gerne wissen
wieviel ich denn verdienen darf ohne das mir die Versorgungsbezüge gekürzt werden.
Ich weis das es da diesen §53 BeamtVG gibt der dafür zuständig ist aber daraus werd ich einfach nicht schlau.
Es wäre nett wenn mir hier mal jemand eine berechnung zu diesem Thema machen könnte.

Danke für die Hilfe

Re: Hoffe mal auf Hilfe

Verfasst: 3. Okt 2012, 23:10
von sheela
Ich empfehle diese Frage der Versorgungsstelle (Pensionskasse) zu stellen.
Mfg
sheela

Re: Hoffe mal auf Hilfe

Verfasst: 4. Okt 2012, 12:08
von Bundesfreiwild
Ich denke auch: Anfrage zur Feststellung der Höhe des NICHT anrechnungsfähigen Nebeneinkommens bei der Personalstelle.

Beim pensionsberechtigten Beamten selbst ist dies grob gerechnet die Differenz zwischen Pension und der höchstmöglichen Pension der Laufbahn.
Also z.B. Höchstmögliche Laufbahnpension wäre so ca. 2700 Euro Brutto und die aktuelle Pension 1650 Euro Brutto, dann wäre das rund 1000 Euro, die nicht angerechnet würden.

Da man als verwitweter Ehepartner nur einen prozentualen Anteil der Pension erhält, könnte es sein, dass sich das in Relation verhält. Weiss ich aber nicht.

Das Nebeneinkommen als Pensionsbezieher ist aber grundsätzlich unbegrenzt. Wenn es sehr hoch ist, wird die Pension um das gekürzt, was über das nicht anrechnungsfähige Nebeneinkommen hinaus geht, allerdings bleibt IMMER ein Restsockelbetrag an Pension übrig (so um die 300 Euro) egal woher und wie hoch noch andere Erwerbseinkommen fließen.

Genaues kann nur die Versorgungsstelle ausrechnen.
Und es hat keine Auswirkungen, wenn man dies feststellen lässt, außer - dass man dann weiss, wo es lang geht.

Re: Hoffe mal auf Hilfe

Verfasst: 4. Okt 2012, 20:10
von Anstaltszauber
DerCaptain hat geschrieben:Es wäre nett wenn mir hier mal jemand eine berechnung zu diesem Thema machen könnte.

Danke für die Hilfe
Ein aussagekräftiger Betreff könnte die Hilfsbereitschaft verbessern!

Für eine genaue Auskunft sind die gegebenen Informationen nicht ausreichend (aus welcher Besoldungsgruppe wird die Versorgung gezahlt, wieviele Kinder sind vorhanden).

In jedem Fall gibt es aber einen Mindestbetrag (müßte § 55 Abs.3 BeamtVG sein):
1,5 x Gehalt Endstufe A4 - Pensionsanspruch
= 1,5 x 2.229,20 - 937
= 3.343,80 - 937
= 2.406,80

Du darfst also höchstens diesen Betrag brutto monatlich hinzuverdienen.

Gruß aus der Anstalt.

Re: Hoffe mal auf Hilfe

Verfasst: 5. Okt 2012, 08:42
von DerCaptain
Dankean alle für eure Antworten , werde dann mal beim LVA anrufen.