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§13 RV-ORG - Ausgleichszulage

Verfasst: 10. Sep 2012, 17:20
von TriMax
Hallo liebe ehemaligen Kollegen Berater der DRV Bund. Wie ihr sicher wißt, gibt es nach § 13 RVOrg eine Zulage, falls die übernehmende Regio-DRV geringer besoldet als es die DRV Bund getan hat.

Ich habe diesen thread schon einmal eingestellt, aber da es jetzt wirklich akut ist, weil die Bundbesoldung z. T. manche Landesbesoldung deutlich übersteigt (BRE, BW, etc.), jetzt noch einmal.

Wer kennt den Stand der Dinge, wer bekommt eine Zulage, gibt es schon obergerichtliche Urteile, welche DRVen zahlen/weigern sich.

Danke euch Kollegen, and remember the good old BfA-times! :D

Re: §13 RV-ORG - Ausgleichszulage

Verfasst: 10. Sep 2012, 21:25
von Anstaltszauber
TriMax hat geschrieben:Ich habe diesen thread schon einmal eingestellt, aber da es jetzt wirklich akut ist, weil die Bundbesoldung z. T. manche Landesbesoldung deutlich übersteigt (BRE, BW, etc.), jetzt noch einmal.
Mit welcher Begründung wird die Zahlung denn verweigert? Der Gesetzestext erscheint mir da doch recht eindeutig.

Gruß aus der Anstalt