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Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 8. Sep 2012, 15:03
von katzenfreundin
Hallo zusammen,
ich bin Lehrerin in NRW, schwerbehindert gdb 50
da der 4-Jahreszeitraum für die Genehmigung einer Reha vorbei ist, habe ich wieder eine Reha beantragt, wie in den vorherigen Jahren auch für die Herbstferien.
Nach SGB IX und den Richtlinien für den Schulbereich kann eine solche Maßnahme in allen längeren Ferien (in den Richtlinien explizit aufgeführt: Ostern, Sommer,Herbst,Weihnachten) durchgeführt werden. Die Untersuchung fand im Juli statt und für die Erstellung eines Ankreuzgutachtens benötigte die Ärztin 4 Wochen.
Die AA befürwortet eine Reha, allerdings erst für Sommer 2013. Weil es ein Sitzungsprotokoll aus dem Jahre 1966 gibt, das für Lehrer ausschließlich die Sommerferien vorsieht. In den Bemerkungen im AA-Zeugnis teilt sie der Beihilfe mit, dass nach Schwerbehindertengesetzt ggf. eine andere Regelung gelte. Die Beihilfe möge prüfen.
Die Beihilfe hat dann die Reha genehmigt für 2013, also für in 11 Monaten. Gegen den Zeitpunkt für die Durchführung habe ich Widerspruch eingelegt. (Hinweis auf SGB IX, fehlender gravierender Diagnosen im Gutachten, Zeitspanne/Verzögerungstaktik...)
Nun lässt die Beihilfe mich wissen, dass dort nicht anders entschieden werden könne, als im Gutachten vorgegeben. Man sei nicht zuständig für die Prüfung ob ggf. andere Rechtsvorschriften als das Gesprächsprotokoll anzuwenden seien.
Man habe den Vorgang mit der Bitte um Prüfung wieder an die AA zurück gegeben. Von dort erfuhr ich, dass man alles zu den Akten nähme und nicht mehr zuständig sei. Wer um Himmels Willen verhilft mir zu meinem Recht, schließlich darf ich alle 4 Jahre zur Reha? Die Zeit drängt, es sind nur noch 3,5 Wochen Unterricht .
Ich kriege schon Herzrasen bei dem Gedanken bei hoch sommerlichen Temperaturen in der heißen Fangopackung zu liegen. (Ich habe es bereits getestet, vollkommen auf meine eigenen Kosten)..Dann ist die ganze Aktion für die Nüsse, kostet eine Stange Geld sowohl mich als auch den Steuerzahler
Vorab schon vielen Dank für die Tipps
Katzenfreundin
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 9. Sep 2012, 19:18
von Roland64
Hallo Katzenfreundin,
die Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme erfolgt in der Regel nach medizinischen Erfordernissen, hierzu wird ein amtsärztliches Gutachten erstellt.
Der Antragsteller erhält anschließend einen Bescheid, ob eine Reha-Maßnahme erforderlich ist oder nicht. Dieser Bescheid hat bei Befürwortung idR 4 Monate Gültigkeit, in dessen Zeitraum die entsprechende Reha angetreten sein muß.
Ich finde es gelinde gesagt ungewöhnlich, dass man im amtsärztlichen Gutachten eine so lange Zeitspanne vorgibt. Entweder es liegen AKTUELLE medizinische Erfordernisse vor oder nicht. Welcher Arzt sieht im Moment keine, aber in einem Jahr??
Im Übrigen gibt der Amtsarzt nur eine EMPFEHLUNG ab, über die tatsächliche Bewilligung entscheidet die Beihilfestelle bzw. der Dienstherr.
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 9. Sep 2012, 20:23
von katzenfreundin
Die Beihilfe bestreitet jede Möglichkeit an dieser seltsamen Terminierung etwas zu ändern. Mein Einspruch wurde an die Ärztin zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich stehe also dazwischen, der eine tut nicht, der andere kann nicht, weil der eine nicht tut.
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 10. Sep 2012, 07:51
von Roland64
Die Ärztin ist der falsche Ansprechpartner.
Zuständig ist die Stelle, die den Bescheid erstellt (Beihilfestelle). Der Bescheid beinhaltet eine Rechtsbehelfsbelehrung, wogegen man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kann.
Dieses mit entsprechender Begründung tun (man benötigt die Reha aus gesundheitlichen Gründen zeitnah und nicht erst in einem Jahr)....
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 10. Sep 2012, 11:17
von Klaus
Möglicherweise verwechselt da jemand Reha mit Kur. Habt ihr denn keine Schwerbehindertenvertretung?
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 10. Sep 2012, 12:06
von katzenfreundin
Tja,
die Beihilfe sagt, man könne nur das genehmigen, was die Amtsärztin vorgibt. Und da steht schwarz auf weiß- Maßnahme ist aufschiebbar, eben ein ganzes Jahr!
Die Schwerbehinderten - Vertretung ist nicht befugt, der AÄ Weisung zu erteilen
Habe soeben mit der AÄ telefoniert. Ich bin chronisch krank und da könne man verschieben. Außerdem ist es die Aufgabe von Beihilfe und Bezirksregierung ggf SGB IX anzuwenden
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 10. Sep 2012, 12:23
von Klaus
Na ja, aber die können Dich beraten. Reha ist doch eine Maßnahme im Anschluss an ein Ereignis. Herzinfarkt oder Knochenbruch. Das muss man zeitnah machen, sonst ist das keine Reha oder es ist eine Fehlentscheidung der Behörde, gegen die man notfalls auch gerichtlich vorgehen kann.
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 10. Sep 2012, 12:37
von katzenfreundin
Es ist keine Anschlussheilbehandlung sondern eine stationäre Reha (hieß früher Sanatoriumsbehandlung)
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 10. Sep 2012, 12:38
von katzenfreundin
Roland64 hat geschrieben:Die Ärztin ist der falsche Ansprechpartner.
Zuständig ist die Stelle, die den Bescheid erstellt (Beihilfestelle). Der Bescheid beinhaltet eine Rechtsbehelfsbelehrung, wogegen man innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen kann.
Dieses mit entsprechender Begründung tun (man benötigt die Reha aus gesundheitlichen Gründen zeitnah und nicht erst in einem Jahr)....
Rechtsbehelf fehlt, ich habe also ein ganzes Jahr Zeit zu widersprechen.....

Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 10. Sep 2012, 13:29
von Roland64
"Rechtsbehelf fehlt, ich habe also ein ganzes Jahr Zeit zu widersprechen....."
Ohne Rechtsbehelf ist der Bescheid sowieso ungültig.
Neuen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung anfordern.....
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 10. Sep 2012, 21:56
von katzenfreundin
Irgendwie ist es mir inzwischen sowieso fast egal. Ich habe mir heute in Telefonaten mit AÄ und einem mit ihrem Chef sagen lassen müssen. Dass ich ja in den vergangenen Sommerferien hätte fahren können, wenn ich den Antrag rechtzeitig gestellt hätte. Aber da hätte ich es ja vorgezogen privat in den Urlaub zu fahren. Man gönnt ihn mir zwar, aber da hätte ich mich auch genauso gut um die Erhaltung meiner Gesundheit kümmern können.
Es gibt auch noch die Aussage, dass die Ferien (Ostern,Herbst, Weihnachten) nur denjenigen Schwerbehinderten zustehen, die einen Herzinfarkt oder Unfall etc erlitten hätten. Die könnten dann ausnahmsweise in den "kleinen" Ferien fahren. Hoffentlich hält sich der Herzinfarkt daran. Sonst müssen die Betroffenen nachher noch warten, bis Ferien sind, damit kein Unterricht ausfällt.
Die Bezirksregierung habe die Marschrichtung, keiner außerhalb der Ferien, der nicht akut sondern "nur" chronisch krank ist, vorgegeben.
Eigentlich geht es mir nur noch ums Prinzip, dass SGB IX und hier die besondere Anlage 2 für Lehrer angewendet wird.
Diese hier: Richtlinie II. Zu Nr. 7 (Beschäftigung) 4.6
Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen und Heilkuren
Sanatoriumsbehandlungen, Heilkuren der Lehrkräfte – einschließlich der den schwerbehinderten Lehrkräften nach dem Bundesversorgungsgesetz bewilligten Heilmaßnahmen - sind grundsätzlich unter angemessener Inanspruchnahme eines der längeren Ferienzeiträume (Weihnachts-, Oster-, Sommer- und Herbstferien) durchzuführen. Aus besonderen Gründen, insbesondere wenn durch eine amtsärztliche Bescheinigung eine andere Zeit für die Heilmaßnahme als notwendig angesehen wird, sind Ausnahmen zulässig. Anträge auf Durchführung einer Heilmaßnahme sind spätestens zwei Monate vor dem beabsichtigten Antritt bei der zuständigen Dienststelle zu stellen. Hierbei ist der gewünschte Zeitraum (Beginn und Ende der Schulferien, gegebenenfalls Teilabschnitt der Sommerferien) anzugeben.
Siehe dazu auch: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/L ... index.html
(Fundstelle K 13, Seite 136)
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 11. Sep 2012, 06:39
von Roland64
Hallo Katzenfreundin,
was für eine Aktion. Bei uns (Bundesbehörde) wird eine Reha bewilligt, wenn das vertrauensärztliche Gutachten entsprechend ausfällt. Und dann umgehend, da sich die Untersuchung ja auf aktuelle medizinische Gegebenheiten bezieht.
Aus meiner Sicht ist es nicht haltbar, für durchzuführende Reha-Maßnahmen ausschließlich auf die Schulferien zu verweisen. Unklar ist für mich ebenfalls, welche Art von "Bescheid" aufgrund des Antrags seitens der Beihilfestelle -Schulbehörde?- ausgestellt wurde. Evtl. gar keinen Bescheid, sondern nur eine "Mitteilung"? Dies würde den fehlenden Rechtsbehelf erklären.
Es scheint in der Tat so zu sein, dass die untersuchende Amtsärztin die Dringlichkeit der Reha-Maßnahme nicht sieht und daher auf die nächsten "größeren" Ferien verweist. Dies wären dann die Weihnachtsferien.
Interessant würde es werden, wenn die grundsätzliche Bewilligung über die ""Durchführung einer Rehabilitationsmaßnahme", -früher Kur genannt-, erteilt wird und man dann im Benehmen mit dem entsprechenden Sanatorium einen Termin vereinbart, gerne auch im Hinblick auf den Auslastungsgrad der Klinik auch außerhalb der Ferientermine, auf die Terminvorgabe pfeift und dann trotzdem fährt.....
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 11. Sep 2012, 15:43
von katzenfreundin
Naja, die Weihnachtsferien sind bei uns 2 Wochen, genau wie alle anderen außer Sommer...
Es ist in der Tat kein Bescheid ergangen, sondern eine Anerkennung der Beihilfefähigkeit gemäß § 6 der BVO von NRW
Die Beihilfekasse ist ja keine Behörde.
Aber es gibt Licht am Ende des Tunnels...
Ich werde berichten
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 4. Okt 2012, 11:03
von Kater-Mikesch
Roland64 hat geschrieben:"Rechtsbehelf fehlt, ich habe also ein ganzes Jahr Zeit zu widersprechen....."
Ohne Rechtsbehelf ist der Bescheid sowieso ungültig.
Neuen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung anfordern.....
Hallo Roland64,
ohne bzw. mit falscher Rechtsbehelfsbelehrung ist der Bescheid nicht ungültig sondern die Widerspruchsfrist wird auf ein Jahr
verlängert...normalerweise ist es nur 1 Monat...
Oftmals wird kein Rechtsbehelf bei einer Ablehnung aufgeführt, um den Beschwerdeführer nicht auf die Idee einer Klage hinzuweisen.
Alter Trick bei einem Ablehnungsbescheid - kommt aber nicht mehr so häufig vor, da somit ja die Frist auf 1 Jahr verlängert wird, das
haben die Entscheider langsam auch mal mitbekommen...
Re: Reha zwischen Beihilfe und Amtsarzt
Verfasst: 4. Okt 2012, 12:50
von Bundesfreiwild
Tja... ich lasse meine Fachärzte (mehrere) auf bestimmte Örtlichkeiten und Termin für den Sanatoriumsaufenthalt abheben, mit Begründung auf die klimatischen und orthopädischen Zusammenhänge (Allergien/Asthma/Lufttemperatur, bewältigbares Gelände am Kurort). Gerade bei chronisch Kranken kann und muss der Aufenthalt erfahrungsgemäß bestimmte Grundbedingungen erfüllen. An diesen vom Arzt vorgeschlagenen Gründen ist noch kein Betriebsarzt/Beihilfe/KK vorbeigekommen.
Und wie dringend eine Kur ist, bestimmt der Arzt und nicht der Arbeitgeber oder die Beihilfe, und dann ist es irrelevant, ob und wann gerade Ferien sind.
Demzufolge ist der Arzt, der die Maßnahme in Gang setzt auch derjenige, der sozusagen bestimmt, wie, wo und wann die Kur durchzuführen ist.
Deshalb sollte ein Antrag auf eine Rehamaßnahme auch vom behandelnden Arzt gestaltet sein, damit im Nachgang beim Amts/Betriebsarzt gar kein Spielraum vorhanden ist.
Ja klar... Urlaub dient der Erholung - mit Familie und Freunden. Eine echter Sanatoriumsaufenthalt ist auch oft kein Zuckerschlecken, wenns um schwierige Dinge geht.
In Anbetracht der Zahl der Urlaubswochen kann der Lehrer auch mal eine Maßnahme in seinem Urlaub machen, allerdings... 3-5 Wochen Kur bekommt man ja nur in den Sommerferien untergebracht. Und ob die Gesundheit so lange warten kann? Vielleicht fällt der Lehrer ja gerade deswegen das nächste halbe Jahr aus, WEIL er seine Reha nicht bekommen hat, dann hätte man ein noch größeres Problem, als man mit 3-4 Wochen Sanatoriumsaufenthalt hätte. Man fragt sich echt mittlerweile, ob sie die Beamten Ü50 eigentlich überall irgendwie in die DU drängeln wollen. Es kommt einem so vor.