Rückzahlung von Anwärterbezügen
Verfasst: 5. Sep 2012, 15:06
Hallo Leute,
am Montag habe ich meine Ausbildung in der 2. QE in einem Finanzamt in Bayern begeonnen. Für den Fall, dass mir der Beruf überhaupt nicht liegt, wollte ich mal nachfragen, ob ich Anwärterbezüge zurückzahlen muss, wenn ich mich direkt nach der Ausbildung entlassen lasse und eine neue Ausbildung in der freien Wirtschaft mache?
MfG
am Montag habe ich meine Ausbildung in der 2. QE in einem Finanzamt in Bayern begeonnen. Für den Fall, dass mir der Beruf überhaupt nicht liegt, wollte ich mal nachfragen, ob ich Anwärterbezüge zurückzahlen muss, wenn ich mich direkt nach der Ausbildung entlassen lasse und eine neue Ausbildung in der freien Wirtschaft mache?
MfG