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Abordnung nach § 17 BRRG

Verfasst: 18. Dez 2006, 19:28
von milchladen
Hallo Gemeinde,

ich habe hier ein paar Fragen, die mir meine Verwaltung nicht beantworten möchte, oder zumindestens nur in Brocken.

Erstmal zu meiner Person, ich bin Beamte bei einer Kommune im Mittleren Dienst A9 seit ca. 6 Jahren. Seit ca. einem dreiviertel Jahr bin ich ein Tag in der Woche bei unseren Rechenzentrum, die eine eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, abgeordnet oder abgestellt (leider weiß ich dies nicht genau) um dort ein neues Computerprogramm für unsere Abteilung im Fachlichen zu erstellen.
Nun kam das Rechenzentrum (eigene Körperschaft des öffentlichen Rechts) auf mich zu und fragt mich, ob ich dort für die nächsten fünf Jahre arbeiten will, um dieses neue Projekt Computerprogramm zu begeleiten um mein jahrelanges Wissen von der Basis dort einzubringen.

Dies würde ich gerne annehmen, da es ein einmaliges und sehr interessantes Projekt ist. Meine Kommune hätte meinen erachtens auch was davon, da ich natürlich unseren Ablauf kenne und dadurch auch das neue Programm prägen kann.

Mein Abteilungsleiter steht da erstmal positiv dazu, allerdings fehlt ihm dann natürlich ein Mitarbeiter.

Leider kann mir meine Verwaltung nicht so Recht die Fragen beantworten, die ich habe, daher wende ich mich an euch!

Frage 1: Wenn ich jetzt fünf Jahre weg bin, und ich wieder zu meiner Kommune zurück gehe, können die mir dann eine Stelle von A8 anbieten und mich dann auch nur bezahlen nach A8, oder müssen die mir dann auch die Besoldung A9 zahlen??

Frage 2: Gibt es sonst noch Nachteile in Sachen Versorgungs-/Pensionsansprüche??

Frage 3: Habt ihr Tips, oder Hinweise auf die ich achten muss???

Wahrscheinlich kommen noch ein paar Fragen, aber dann schreibe ich wieder hierein!

Frage 4: Kann ich meine Stelle freigeben, damit diese Arbeit von jemand anderen für die nächsten fünf Jahre gemacht werden und mein Chef jemanden für mich bekommt?


Erstmal vielen Dank im Voraus :D

Verfasst: 19. Dez 2006, 03:39
von Angelfire
UI, das scheint mir sehr komplex zu sein. Aber als allererstes hast du Bestandsschutz. Das heißt, nach Rückkehr darfst du nicht schlechter gestellt werden.

Wenn du die Wahl hast, deine Stelle zu behalten oder freizugeben, dann würde ich sie für 5 Jahre freigeben. Dann kann deine Verwaltung die Stelle für 5 Jahre befristet besetzen. In kommunalen Verwaltungen ist das ja möglich.

Über den Rest kann ich keine Auskunft geben. Ich würde ggfs. mit der Personalstelle deiner kommunalen Verwaltung und der, der aufnehmenden Stelle sprechen.

Im Zweifelsfalle würde ich eventuell auch einen Anwalt befragen, der auf Beamtenrecht spezialisiert ist.

LG Angelfire

Re: Abordnung nach § 17 BRRG

Verfasst: 19. Dez 2006, 23:25
von Mikesch
Ich verstehe das Problem nicht, bei Bundesbeamten ist so etwas ein völlig normaler Vorgang...
Mal zum Nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/brrg/__17.html

Frage 1:
Du wirst doch nur abgeordnet, also behälst Du auch deine Stelle, da ist nix mit freigeben oder sonst was!
Abgesehen davon, dass man dich eh nur in sehr begründeten Einzelfällen runter stufen könnte. Das hat aber nichts mit ner Abordnung zu tun, eher mit Unfähigkeit oder Diszis :lol:
Versuch Trick 17 mit Selbstüberlistung über eine Beurlaubung ist auch nicht drin, denn dann dürftest Du keine andere Arbeit annehmen.
Wie Paraffel 17 so schön sagt, Abordnung an eine andere DSt im gegenseitigen Einverständnis.

Frage 2:
Blödtüch...
Du verbleibst doch bei deinem Arbeitgeber

Frage 3:
Ausser MACHEN, keine...

Frage 4:
Bei einer Abordnung behälst Du deine Stelle. Wie der Arbeitgeber das dann handhabt, ist seine Sache. Ist in etwa so wie Mutterschutz, da bleibt die Stelle ja auch erhalten.
Ist nicht Deine Sache.

Wenn dein Arbeitgeber dich gehen lässt, der Andere dich haben will, wird einfach ne Abordnung geschrieben und fertig ist der Schuh.
Nach 5 Jahren kommst Du wieder als sei nichts gewesen.
Wahrscheinlich wird dann deine jetzige Stelle befristet vergeben.
Ist Usus und gang und gäbe, zumindest bei Bundesbeamten...

Auf deinem jetzigen Arbeitgeber kämen neben der Unbill eines 5 Jahre nicht oder schwierig zu besetzenden Postens noch Kosten (Trennungsgeld) zu.
Daran könnte es scheitern, oder dein Arbeitgeber sieht deine vorübergehende Tätigkeit als langfristige Investition. Ist aber auch nicht dein Ding...
Wenn dich dein Abeitgeber ziehen lässt, mach es, Nachteile hättest Du dadurch keine.
Ist von Vorteil, dass dein Arbteilungsleiter dich unterstützt (der muss auch ne Stellungnahme schreiben), aber die Entscheidung liegt bei dem obersten Verwaltungsmenschen (kenne mich da nicht so aus, wer das ist) i.V.m. dem Personalrat.
Hier rate ich, sich in einer stillen Stunde hin zu setzen und plausible Argumente zu finden, warum es für deine Gemeinde von unglaublichen Vorteil (den finanzielen Aspekt nicht vergessen) ist, dich für 5 Jahre abzuordnen. Klappern gehört zum Handwerk!
Der Personalrat könnte dir auch noch in die Suppe spucken, der vertritt ja die Gesamtinteressen...
...und, und weil, ja sowieso, oder gerade deswegen:
Die Anzahl unserer Neider bestätigt unsere Fähigkeiten. (Oskar Wilde) :wink:

cu,
Mikesch

Verfasst: 20. Dez 2006, 00:52
von Angelfire
In einem Punkt irrst du Mikesch. Bei der Bundeszollverwaltung behält man im Mutterschutz seinen Dienstposten nur, wenn man weniger als 1 Jahr weg ist. Danach kann man auf einem anderen Dienstposten eingesetzt werden.

LG Angelfire

Verfasst: 20. Dez 2006, 01:06
von Mikesch
Angelfire hat geschrieben:In einem Punkt irrst du Mikesch. Bei der Bundeszollverwaltung behält man im Mutterschutz seinen Dienstposten nur, wenn man weniger als 1 Jahr weg ist. Danach kann man auf einem anderen Dienstposten eingesetzt werden.
Stimmt, Mutterschutz ist ein falsches Beispiel, weil rechtlich schlechter gestellt...
Hier geht es um Abordnung, nicht um Mutterschutz :wink:
Richtiges Beispiel wären hier längerfristige Abordnungen bei der EU, Aufbauleistung in Neu-EU-Staaten, Austausch im Rahmen, damals hieß das Matthäus...
Wichtig ist der Paraffel 17, hier handelt es sich um eine Abordnung, wie der Name schon sagt...
...Abordnung!

Eine Abordnung ist der vorübergehende Einsatz (ganz oder teilweise) eines Beamten bei einer anderen Dienststelle desselben oder eines anderen Dienstherrn, wobei das Dienstverhältnis zur bisherigen Dienststelle und die Planstelle aufrechterhalten bleibt.

cu,
Mikesch

Verfasst: 21. Dez 2006, 04:12
von Angelfire
Genau, die Planstelle bleibt erhalten! Die ist aber nicht zwingend an den Dienstposten gekoppelt. Die Besoldung bleibt, aber der Einsatzort kann sich ändern, innerhalb der kommmunalen Verwaltung. Das dürfte aber auf kommunaler Ebene kein Problem darstellen.

LG Angelfire

Verfasst: 21. Dez 2006, 05:43
von milchladen
Vielen Dank erstmal für eure Hilfen!!! Jetzt ist Licht ins Dunkel gekommen! Wenn es klappt, dann werde ich gleich gehen und mich auf die neue Aufgabe freuen! :D

Verfasst: 22. Dez 2006, 03:53
von Angelfire
Ich wünsche dir viel Spaß bei deiner neuen Aufgabe :)

LG Angelfire