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Vergütung der Überstunden bei Versetzung in Ruhestand wegen
Verfasst: 26. Aug 2012, 22:21
von minet
Aufgrund des Urteils des EuGH haben die Beamten ja einen Ausgleich für den wg. Krankheit nicht genommen Urlaubs. Mein Arbeitgeber sagt, dass zuerst das Landesbeamtengesetz geändert werden müsse. Meinen Antrag auf Entschädigung der geleisteten 60 Überstunden wurde generell abgelehnt. Müsste auch dieser Punkt beim EuGH geklärt werden?
Re: Vergütung der Überstunden bei Versetzung in Ruhestand we
Verfasst: 27. Aug 2012, 07:35
von cgrzenk
Für die Auszahlung von Überstunden muss kein Gesetz geändert werden. Das ist möglich und so vorgesehen. Da keine Möglichkeit mehr besteht
diese abzufeiern, sind sie sogar auszuzahlen. In der Praxis haben wir oftmals Überstunden ausgezahlt bekommen, weil es zuviele waren. Also muss es ja schon eine Möglichkeit geben.
g
Re: Vergütung der Überstunden bei Versetzung in Ruhestand we
Verfasst: 31. Aug 2012, 15:27
von minet
Mein Arbeitgeber hat mir schriftlich mitgeteilt, dass eine Mehrarbeitsvergütung nur bezahlt wird bei hoheitlicher Tätigkeit und wenn sie angeordnet wuden. Beides war nicht der Fall. Aber alle Mitarbeiter hatten ein Arbeitszeitkonto auf dem ohne Rücksprache bis zu 60 Plus-Std. akzeptiert wurden. Sollte gegen die Ablehnung Widerspruch eingelegt werden? Der Beamtenbund sagt, Widerspruch hat keine Erfolgsaussicht.
Re: Vergütung der Überstunden bei Versetzung in Ruhestand we
Verfasst: 1. Sep 2012, 08:32
von cgrzenk
Ja das ist richtig mit der Anordnung. Ist ja ne lustige Sache. Demnächst, wenn was ist dann eben schriftlich anorden lassen. Das Problem hatten wir auch als festgestellt wurde, das Bereitschaft in der Dienststelle zu 100% Dienst ist. Da der Dienstherr Herr ca 1.000 Stunden für jeden Bed. anweisen musste, wehrte er sich und kam mit dem Argument es währe ja nicht schriftlich angeordenet. Am Ende zahlte er trotzdem ohne Gericht.
Was hast du den dann im Dienst gemacht wenn nichts hoheitliches. Das machen doch Beamte.