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Vorruhestand (55-er-Regelung): Riester-Zulage möglich?
Verfasst: 6. Aug 2012, 15:35
von T-komiker
Hallo Zusammen!
Kriege ich als Vorruheständler eigentlich noch eine Riesterrentenzulage?
Die nette Dame von der Zulagenstelle wusste das auch nicht und verwies auf einen §10 des Einkommensteuergesetzes. Da steht aber auch nix von der Vorruhestandsregelung drin . . .
Kann jemand da etwas zu sagen?
VG
Ein Ex-T-Komiker i.L.
Re: Vorruhestand (55-er-Regelung): Riester-Zulage möglich?
Verfasst: 6. Aug 2012, 16:48
von Torquemada
Einfache Antwort. Es gibt nichts. Setze dich mal mit deinem Riesteranbieter in Verbindung.
Re: Vorruhestand (55-er-Regelung): Riester-Zulage möglich?
Verfasst: 24. Aug 2012, 00:00
von T-komiker
Torquemada hat geschrieben:Einfache Antwort. Es gibt nichts. Setze dich mal mit deinem Riesteranbieter in Verbindung.
Hmm - das scheint aber nicht zu stimmen.
Folgendes habe ich irgend wo gefunden:
http://www.die-beamtenversorgung.de/versorgung/riester.php hat geschrieben:Mit dem Eigenheimrentengesetz werden ab 2008 auch Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte in die sog. „Riester-Rente“ einbezogen, sofern sie
- Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen,
- vor der Versetzung in den Ruhestand Empfänger von Besoldung/Amtsbezügen waren und
- das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Aussagen vom Riesterrentenanbieter (DWS) und Zulagenamt sind widersprüchlich - die wissen das offensichtlich nicht.
VG
ein Ex-Telekomiker
Re: Vorruhestand (55-er-Regelung): Riester-Zulage möglich?
Verfasst: 12. Sep 2012, 22:38
von T-komiker
Neuester Stand: bei Vorruhestand gibt's nix, wohl jedoch bei DDU (Versorgung wegen Dienstunfähigkeit).
VG
T-Komiker