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Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 30. Jul 2012, 21:57
von ba27
Hallo,
noch unregistriert habe ich sämtliche Themen bezüglich Dienstunfähigkeit und der Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand durchforstet, aber für meinen Fall keine zutreffende Aussage gefunden . Ich wäre Euch dankbar, mir Eure Einschätzungen/Vermutungen bezüglich der Vorgehensweise meines Dienstherrn mitzuteilen.
Ich bin Kommunal-Beamter des Mittleren Dienstes in RLP. Erkrankt an einer Posttraumatischen Belastungsstörung wurde ich ein Jahr nach der erstmaligen "Krankschreibung" zum Amtsarzt, von dort zum Gutachter, bestellt. Der Gutachter bestätigt das Vorliegen von Gründen, die zu einer vorrübergehnden DU geführt haben und erkennt ein weiteres Jahr für eine vorliegenden DU an (erforderliche Maßnahmen zur Wiederherstellung der Dienstfähigkeit will er meinem Dienstherrn im Gutachten mitteilen). Ein Jahr später erfolgte eine zweite Untersuchung beim Amtsarzt/Gutachter, Ergebnis: für weitere zwei Jahe DU (und auch hier: erforderliche Maßnahmen ...). Seit einem Jahr ist dieser zweijährige, vom Gutachter anerkannter Zeitraum einer DU abgelaufen.
Für den, der nicht mitgezählt hat (Ironie!!): ich bin seit über fünf Jahren dienstunfähig geschrieben, erhalte mein volles Gehalt und habe von meinem Dienstherrn gehört : ....NICHTS.... . Der mich behandelnde Facharzt hat den Dienstherrn mehrfach angeschrieben und um eine erneute amtsärztliche Untersuchung gebeten, da er mich weiterhin für Dienstunfähig erachtet. Reaktion : .....NICHTS....... Auf Anraten eines Fachanwaltes für Beamtenrecht, möchte ich selbst nicht einen Antrag auf Versetzung in den vorläufigen Ruhestandes stellen.
Was mir schlaflose Nächte beschert: Was könnte der Dienstherr vorhaben ??
Ich bin mir bewußt, daß keiner von Euch daheim die geheimnisvolle Glaskugel liegen hat, aber hat von Euch schon einmal jemand von einem vergleichbaren Fall gehört ??
Vielen Dank
Andreas
Re: Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 30. Jul 2012, 23:19
von Gerda Schwäbel
Fast ein Volltreffer! Das mit der Glaskugel haut nicht ganz hin, ich habe nämlich meine gefragt und die hat mir Folgendes erzählt:
Es liegt nicht am Dienstherrn, denn der hat (selbstverständlich) vor, alles gesetzesentsprechend zu erledigen, Sie also in den Ruhestand zu versetzen, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Das schuldet er dem Steuerzahler (also Ihnen, mir und noch ganz vielen anderen Leuten). Da der Dienstherr das (als Körperschaft) nicht selber machen kann, bedient er sich herzu des Personalbearbeiters oder der Personalbearbeiterin [im Weiteren "es" genannt].
Es hat ein Problem: Weil der Dienstherr so vielen Leuten etwas schuldet, hat es immer ganz viel zu tun, jedenfalls mehr als es glaubt, erledigen zu können. Gerade die knifflige Frage, ob ba27 wirklich in den Ruhestand versetzt werden muss oder nicht doch die Möglichkeit besteht, den Kollegen etwas zu schonen, kann nicht entschieden werden, weil dazu die notwendige Ruhe und Zeit fehlt. Es wäre ja fatal, wenn es - wegen der Hektik - einen zugunsten ba27 sprechendes Argument nicht in die Überlegungen einbeziehen würde. Aus diesem Grund verschiebt es die Entscheidung immer wieder und stellt irgendwann fest, dass bereits ein Jahr vergangen ist. So ein Mist: Jetzt muss es nicht nur dringend eine Entscheidung treffen, sondern auch noch erklären, weshalb bisher nichts passiert ist. Dafür ist aber im Moment gar keine Zeit; in der dafür erforderlichen Zeit können so viele andere wichtige Dinge erledigt werden.
"Bald" stellt es (nach der Erledigung vieler anderer Probleme) fest, dass das Problem "ba27" immer noch unerledigt rumliegt. So ein Mist: Das kostet nicht nur unglaublich viel Zeit für die Abwägung ob Ruhestand oder nicht, und es muss nicht nur erklären, weshalb bisher nichts passiert ist, nein, nach so langer Zeit besteht die große Gefahr, dass es Schadenersatz leisten muss. (Denn der Dienstherr schuldet ja so vielen Leuten den sparsamen Umgang mit Steuergeldern.)
Da ist gute Begründung teuer. Mindestens viel Hirnschmalz muss verbraten werden, damit es ohne großen Schaden aus der Angelegenheit raus kommt - aber dafür fehlt jetzt die notwendige Zeit. Morgen, nächste Woche, nächsten Monat ... ist der geeignete Zeitpunkt, die Angelegenheit endgültig in Angriff zu nehmen. *Fortsetzung folgt*
Meine Kugel und ich sind uns sicher: Niemand will, dass Sie schlaflose Nächte haben. Wenn Sie den Zustand beenden wollen, dann rufen Sie "es" an und reden Sie damit. Dann werden Sie schon raushören, woran die Verzögerung liegt. Vielleicht irrt sich meine Glaskugel. Vielleicht darf ja in RLP aus Statistikgründen keine Versetzung in den Ruhestand - vor Vollendung eines bestimmten von Ihnen noch nicht vollendeten Lebensalters - ausgesprochen werden. Im persönlichen Gespräch werden Sie es sicher erfahren.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Re: Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 31. Jul 2012, 08:15
von Gerda
Die Antwort der Kugel ist ja genial, liest sich wie ein Märchen

. Allerdings sind die schlaflosen Nächte Mist, aber das Geld ok

Vielleicht hilft es, sich eine Taktik zu suchen, nach der man sagen kann: ok, wenn sie es nicht anders wollen, dann nehme ich die Kohle und bin dennoch zu Hause, halt mit der Einschränkung "nur" DU und nicht DDU zu sein..... Kann schwer sein, aber funktionieren....
Eigentlich ists schon ungewöhnlich, dass es sooooo enorm lange dauert.... ist ja völlig gegen die Richtlinien und dann auch noch bei den Kontakten mit den verschiedensten STellen.
Ich würde mir jedoch (soweit ich kann) den Spruch: "Gehe nicht zu Deinem Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst" weiterhin zu eigen machen....
Alles Gute Gerda
Re: Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 1. Aug 2012, 12:22
von ba27
Hallo zusammen,
möchte ich bei beiden

Gerda´s recht herzlich für deren Antwort bedanken.
Die Geschichte vom "es" hat mir persönlich sehr gut gefallen und mich seit langem mal wieder zum Lachen gebracht, spiegelt sie doch den allzuhäufig anzutreffenden Behördenalltag wieder. Dennoch halte ich diese Möglichkeit zwar für denkbar, aber aufgrund der Größe der Verwaltung und daß ein viel zu großer Personenkreis involviert ist, für eher unwahrscheinlich.
Die Sache mit dem "Fürsten" sieht der mir mir zu Rate gezogene Rechtsanwalt genauso, er drückt sich nur so aus: " die Füsse ruhig halten ".
Gruß
Andreas
Re: Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 1. Aug 2012, 15:35
von egyptwoman
Glückwunsch mal dazu das du schon seit 5 Jahren DU bist und weiterhin dein volles Gehalt bekommst. Ich weiß eh nicht warum ihr euch so schlaflose Nächte macht, ist doch toll, daheim sein, das volle Gehalt bekommen und der Dienstherr reagiert nicht. Ich würd mir da gar keinen Kopf drum machen, was soll denn schon passieren? Wenn es - um das mal mit Gerdas Worten zu kommentieren - nichts macht und du schön daheim mit dem vollen Geld sitzen kannst, würd ich mich freuen und das Leben genießen. Warum denn die Pferde scheu machen, wenn der Dienstherr was will, wird er sich schon melden, ich würd auch nicht anrufen und nachfragen, dann könnte es nämlich anfangen den Fall zu bearbeiten und dich u. U. in DDU schicken oder dir das Leben schwer machen. Lass den Dingen seinen Lauf und freue dich das der Dienstherr nix macht. Und was andere darüber denken ist völlig uninteressant.
egyptwoman
Re: Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 19. Aug 2012, 21:47
von minet
Mein Dienstherr hat mich schnellstmöglich in den Ruhestand geschickt! Nach der Versetzung in den Ruhestand hat sich leideran meiner Schlaflosigkeit nichts geändert. Das Einkommen ist allerdings um 40 % gesunken! Jetzt bin ich nicht mehr krank sondern ein Faullenzer der nicht mehr arbeiten will.
Re: Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 20. Aug 2012, 11:44
von egyptwoman
Mein Dienstherr hat mich auch recht schnell in den Ruhestand gesetzt, nach der zweiten amtsärztlichen Untersuchung.
minet hat geschrieben: Jetzt bin ich nicht mehr krank sondern ein Faullenzer der nicht mehr arbeiten will.
Kenn ich irgendwie, indirekt hat mich der Amtsarzt auch als Simulant abgestempelt, der sich nur auf Staatskosten ein schönes Leben machen will. Naja, mit dem Amtsarzt werd ich sicher keine Freundschaft schließen *ironie aus*, ich hab jetzt schon Bauchschmerzen wenn ich nur daran denke, das ich dem womöglich nächstes Jahr wieder unter die Augen treten muss, denn für ihn sind psychische Krankheiten mehr oder weniger Einbildungen und da man sie nicht nachweisen kann, sondern sich auf das Verlassen muss was die Patienten sagen, ist er eben der Meinung, das die meisten das nur vorschieben. Na klar, man verzichtet ja auch freiwillig auf ne Menge Kohle, damit man dann daheim ist und sich gar nix mehr leisten kann (zumindest wenn man mit der Rente in Deutschland leben muss).
Hat sich schonmal was neues ergeben bei dir @ ba27?
egyptwoman
Re: Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 23. Sep 2012, 16:46
von ba27
Hallo,
nochmals vielen Dank für die Beiträge.
egyptwoman hat geschrieben:
Hat sich schonmal was neues ergeben bei dir @ ba27?
egyptwoman
Absolut still ruht der See!
Gruß Andreas
Re: Was könnte der Dienstherr vorhaben (DU) ??
Verfasst: 20. Okt 2012, 21:15
von schokomuh
Einen Monat ist wieder rum, gibts was Neues?
Ich war insgesamt 2 Jahre krank geschrieben, dann kam der Ruhestand für weitere zwei Jahre. Die sind jetzt um...jetzt warte ich auf erneuten Termin beim PolA. :-/