Fernstudium anzeigepflichtig? Inspektoranwärter
Verfasst: 29. Jul 2012, 19:07
Hallo,
ich beginne am 1.10.2012 ein/e Ausbildung/Studium als Inspektoranwärter in Bremen. Seit dem Sommersemester diesen Jahres mache ich via Fernstudium einen Master an der Fernuni Hagen. Diesen möchte ich auch weiterhin fortführen, natürlich nur als Teilzeitstudierender; sollte es mir zuviel werden, würde ich diesen allerdings auch für eine gewisse Zeit ruhen lassen, da ich natürlich meine Ausbildung mit guten Noten abschließen möchte. Der Master dient quasi nur zu meinem Privatvergnüngen, da ich a. bereits einen Hochschulabschluss besitze und b. der Master mir keine Aufstiegschancen eröffnet. Wenn ich das Bremische Beamtengesetz richtig verstehe, ist das Fernstudium nicht genehmigungspflichtig, da es unentgeltlich ist und nicht zu den aufgeführten Ausnahmen gehört. (vgl. § 64,1 und § 65,1,1 http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/med ... bremen.pdf) Sehe ich das richtig? Ist das Fernstudium anzeigepflichtig? Wenn ja, warum? (Kenne mich mit Beamtenrecht/-gesetzen etc. (noch) nicht aus). Ich würde diese Fragen ungerne an meinen zukünftigen DH stellen, da ich - falls es nicht anzeigepflichtig sein sollte - mein Studium gerne für mich behalten würde. Ich fürchte, dass der DH Vorbehalte hat, dahingehend dass ich mich nicht genug auf die Ausbildung konzentriere. Das wird allerdings keinenfalls der Fall sein, da die Ausbildung für mich die höchste Priorität hat.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
MfG Musikant
Nachtrag: Die Suche habe ich natürlich bemüht, bin aber aus den gefundenen Threads nicht schlau geworden.
ich beginne am 1.10.2012 ein/e Ausbildung/Studium als Inspektoranwärter in Bremen. Seit dem Sommersemester diesen Jahres mache ich via Fernstudium einen Master an der Fernuni Hagen. Diesen möchte ich auch weiterhin fortführen, natürlich nur als Teilzeitstudierender; sollte es mir zuviel werden, würde ich diesen allerdings auch für eine gewisse Zeit ruhen lassen, da ich natürlich meine Ausbildung mit guten Noten abschließen möchte. Der Master dient quasi nur zu meinem Privatvergnüngen, da ich a. bereits einen Hochschulabschluss besitze und b. der Master mir keine Aufstiegschancen eröffnet. Wenn ich das Bremische Beamtengesetz richtig verstehe, ist das Fernstudium nicht genehmigungspflichtig, da es unentgeltlich ist und nicht zu den aufgeführten Ausnahmen gehört. (vgl. § 64,1 und § 65,1,1 http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/med ... bremen.pdf) Sehe ich das richtig? Ist das Fernstudium anzeigepflichtig? Wenn ja, warum? (Kenne mich mit Beamtenrecht/-gesetzen etc. (noch) nicht aus). Ich würde diese Fragen ungerne an meinen zukünftigen DH stellen, da ich - falls es nicht anzeigepflichtig sein sollte - mein Studium gerne für mich behalten würde. Ich fürchte, dass der DH Vorbehalte hat, dahingehend dass ich mich nicht genug auf die Ausbildung konzentriere. Das wird allerdings keinenfalls der Fall sein, da die Ausbildung für mich die höchste Priorität hat.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen,
MfG Musikant
Nachtrag: Die Suche habe ich natürlich bemüht, bin aber aus den gefundenen Threads nicht schlau geworden.