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"Dienstverpflichtung" nach Ausbildung?

Verfasst: 11. Jul 2012, 12:28
von demotiviertER
Hallo Forum,

ich bin absolut neu hier, habe natürlich schon die Suchfunktion genutzt, aber dennoch kein Ergebnis gefunden.
Nun benötige ich Eure Hilfe bei einer "Hypothese":

Eine kommunale Verwaltung bietet einem Beamten einen Lehrgang zur Erreichung einer höheren Laufbahn an.
Allerdings verbunden mit einer Dienstvereinbarung, die den Beamten an die Dienststelle für die Dauer von 5 Jahren nach Abschluss der Laufbahnprüfung bindet.

Selbstverständlich gibt es keine Zusage zur Überleitung in die höhere Laufbahn nach dem Lehrgang.

Gesetzt den Fall, man käme zurück und würde nicht in die höhere Laufbahn übergeleitet, ist der Beamte an die Dienstvereinbarung per Vertrag gebunden.
Ist das korrekt?

Meine Frage rührt daher, dass es je nach Kommune die einzige Möglichkeit sein könnte, diesen Lehrgang zu besuchen.
Unterschreibt man nicht, geht man nicht hin. Simples Spiel.
Gibt es keine Klausel, die einem ermöglicht, die Vereinbarung dennoch getrost unterschreiben zu können mit dem Wissen, dass es bspw. einen entsprechenden Präzendenzfall gegeben hat?

Diese Art von "Pistole auf der Brust" ist ganz schön unangenehm...

Danke Euch!

Re: "Dienstverpflichtung" nach Ausbildung?

Verfasst: 11. Jul 2012, 18:13
von Steinbock
Hallo,
demotiviertER hat geschrieben:Hallo Forum,

ich bin absolut neu hier, habe natürlich schon die Suchfunktion genutzt, aber dennoch kein Ergebnis gefunden.
Nun benötige ich Eure Hilfe bei einer "Hypothese":
Eine kommunale Verwaltung bietet einem Beamten einen Lehrgang zur Erreichung einer höheren Laufbahn an. !
ich vermute einmal, dass hier ein Wechsel vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst gemeint ist.
Allerdings verbunden mit einer Dienstvereinbarung, die den Beamten an die Dienststelle für die Dauer von 5 Jahren nach Abschluss der Laufbahnprüfung bindet.
Solch eine Dienstvereinbarung hatte ich auch einmal unterschrieben.
Man will hier vermeiden, dass die Kommunalverwaltung die Kosten zahlt und der Beamte nach bestandener Prüfung die Behörde wechselt.
Selbstverständlich gibt es keine Zusage zur Überleitung in die höhere Laufbahn nach dem Lehrgang.
Richtig - da man heute ja noch nicht weiß, ob der Beamte die Prüfung besteht und auch den Notenschnitt nicht kennt.
Gesetzt den Fall, man käme zurück und würde nicht in die höhere Laufbahn übergeleitet, ist der Beamte an die Dienstvereinbarung per Vertrag gebunden.
Ist das korrekt?
Wenn er die Dienstvereinbarung unterschrieben hat, ja.
Allerdings kann man die Kosten an die Kommunalverwaltung zurückzahlen.
Evt. übernimmt dies auch der zukünftige Dienstherr.
Meine Frage rührt daher, dass es je nach Kommune die einzige Möglichkeit sein könnte, diesen Lehrgang zu besuchen.
Unterschreibt man nicht, geht man nicht hin. Simples Spiel.
Gibt es keine Klausel, die einem ermöglicht, die Vereinbarung dennoch getrost unterschreiben zu können mit dem Wissen, dass es bspw. einen entsprechenden Präzendenzfall gegeben hat?
ist mir nicht bekannt - bin allerdings auch schon etwas länger nicht mehr in der Kommunalverwaltung tätig.
Vielleicht melden sich noch andere hier zu Wort.
Diese Art von "Pistole auf der Brust" ist ganz schön unangenehm...
Eine Möglichkeit wie man trotzdem rauskommt - habe ich oben schon beschrieben.

Gruß vom Steinbock