"Dienstverpflichtung" nach Ausbildung?
Verfasst: 11. Jul 2012, 12:28
Hallo Forum,
ich bin absolut neu hier, habe natürlich schon die Suchfunktion genutzt, aber dennoch kein Ergebnis gefunden.
Nun benötige ich Eure Hilfe bei einer "Hypothese":
Eine kommunale Verwaltung bietet einem Beamten einen Lehrgang zur Erreichung einer höheren Laufbahn an.
Allerdings verbunden mit einer Dienstvereinbarung, die den Beamten an die Dienststelle für die Dauer von 5 Jahren nach Abschluss der Laufbahnprüfung bindet.
Selbstverständlich gibt es keine Zusage zur Überleitung in die höhere Laufbahn nach dem Lehrgang.
Gesetzt den Fall, man käme zurück und würde nicht in die höhere Laufbahn übergeleitet, ist der Beamte an die Dienstvereinbarung per Vertrag gebunden.
Ist das korrekt?
Meine Frage rührt daher, dass es je nach Kommune die einzige Möglichkeit sein könnte, diesen Lehrgang zu besuchen.
Unterschreibt man nicht, geht man nicht hin. Simples Spiel.
Gibt es keine Klausel, die einem ermöglicht, die Vereinbarung dennoch getrost unterschreiben zu können mit dem Wissen, dass es bspw. einen entsprechenden Präzendenzfall gegeben hat?
Diese Art von "Pistole auf der Brust" ist ganz schön unangenehm...
Danke Euch!
ich bin absolut neu hier, habe natürlich schon die Suchfunktion genutzt, aber dennoch kein Ergebnis gefunden.
Nun benötige ich Eure Hilfe bei einer "Hypothese":
Eine kommunale Verwaltung bietet einem Beamten einen Lehrgang zur Erreichung einer höheren Laufbahn an.
Allerdings verbunden mit einer Dienstvereinbarung, die den Beamten an die Dienststelle für die Dauer von 5 Jahren nach Abschluss der Laufbahnprüfung bindet.
Selbstverständlich gibt es keine Zusage zur Überleitung in die höhere Laufbahn nach dem Lehrgang.
Gesetzt den Fall, man käme zurück und würde nicht in die höhere Laufbahn übergeleitet, ist der Beamte an die Dienstvereinbarung per Vertrag gebunden.
Ist das korrekt?
Meine Frage rührt daher, dass es je nach Kommune die einzige Möglichkeit sein könnte, diesen Lehrgang zu besuchen.
Unterschreibt man nicht, geht man nicht hin. Simples Spiel.
Gibt es keine Klausel, die einem ermöglicht, die Vereinbarung dennoch getrost unterschreiben zu können mit dem Wissen, dass es bspw. einen entsprechenden Präzendenzfall gegeben hat?
Diese Art von "Pistole auf der Brust" ist ganz schön unangenehm...
Danke Euch!