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Re: Betriebseingliederungsmanagment

Verfasst: 20. Jul 2012, 09:15
von Schwapau
Hallo Mitsumo,
so leicht ist es auch nicht...
Also das BEM steht dir vom Gesetzt her (§ 84 Abs. 2 SGB IX) zu - Sanktionen für den AG sind leider nicht im Gesetzt verarkert.
Vielleicht gibt es bei euch auch eine Betriebsvereinbarung zum BEM - das musst du mal anfragen - der AG ist verpflichtet,
Betriebsvereinbarungen auszuhändigen...
Aber es ergeben sich z. B. Schadenersatzansprüche, wenn der AG das BEM nicht durchgeführt hat. Oder als Arbeitnehmer kann
man nicht so einfach gekündigt werden, weil das Gericht denn den Arbeitgeber fragt, aus welchem Grunde kein BEM eingeführt
wurde...

Wenn Du jetzt lange krank bist, wird der AG vermutlich ein DU-Verfahren einleiten - das heißt aber gar nichts, denn wenn Du dem
Arzt klar machst, dass Du wieder arbeiten kann und willst, wird er vermutlich diese DU nicht befürworten...normalerweise macht
bei uns der BAD - Arzt das - und die sollten unabhängig sein..
Der Amtsarzt oder BAD-Arzt ist ja kein Hellseher und kann sagen, dass du vermutlich länger als 6 Monate krank bist. Es sei denn,
dass Du z. B. einen Unfall hast und auch andere Ärzte prognostiziere dass - ich denke aber, dass das bei dir nicht der Fall ist...

Wenn Du innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) länger als 42 Tage krank bist, MUSS der AG ein BEM-Verfahren einleiten.
Manchmal muss man aber auch mit einem Anwalt drohen und wenn nichts mehr geht, dann halt per Anwalt und Gericht dies durchsetzen.
Wenn der AG kein BEM einleitet, dann kann auch die Fürsorgepflicht für den Beamten durch den AG in Frage gestellt werden...

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass der BR hier nicht viel weiterhelfen kann - und ich habe auch das Gefühl, dass hier eine sehr
arbeitgeberfreundliche Haltung beim BR ist - gepaart mit wenig rechtlichem Wissen von dem, was ein BR-Mitglied haben muss...

Ich hoffe ich konnte Dir helfen...