"Über"versicherung durch falschen Beihilfebescheid
Verfasst: 29. Jun 2012, 08:41
Ich habe eine Kostenzusage für eine bevorstehende OP über 70% von meiner Beihilfestelle erhalten, obwohl mir nach meinem Status(seit Jahren) nur 50% zustehen. Bei der Privaten bin ich zu 50% versichert.
Was passiert, wenn ich die Rechnung nach der OP einreiche ? Ich werde doch wohl keine 120% der rechnung erstattet bekommen, da der Bescheid offensichtlich fehlerhaft ist und es ein "Über"versicherungsverbot gibt. Mehr als 100% darf es nicht geben.
1. Muss i c h jetzt gegenüber der Beihifestelle irgendetwas tun oder korrigiert die Beihilfe den Prozentsatz bei der Erstattung einfach automatisch auf 50% ?
2. Nur zur Info: Hätte ich ggf. einen Rechtsanspruch auf 70%, wie es der Beihilfebescheid besagt ?
P.S. Der Beihilfebescheid hat keine Rechtsbehelfsbelehrung
Was passiert, wenn ich die Rechnung nach der OP einreiche ? Ich werde doch wohl keine 120% der rechnung erstattet bekommen, da der Bescheid offensichtlich fehlerhaft ist und es ein "Über"versicherungsverbot gibt. Mehr als 100% darf es nicht geben.
1. Muss i c h jetzt gegenüber der Beihifestelle irgendetwas tun oder korrigiert die Beihilfe den Prozentsatz bei der Erstattung einfach automatisch auf 50% ?
2. Nur zur Info: Hätte ich ggf. einen Rechtsanspruch auf 70%, wie es der Beihilfebescheid besagt ?
P.S. Der Beihilfebescheid hat keine Rechtsbehelfsbelehrung