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Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 27. Jun 2012, 08:38
von Mike68
Guten Morgen,

ich werde aus gesundheitl. Gründen mit Ablauf des 30. Juni 2012 in den Ruhestand versetzt. Wer kann mir Tipps geben auf was ich da jetzt speziell zu achten habe? Kann man dagegen angehen? Wem muß ich jetzt alles Mitteilung machen? Wie ist das mit der Beihilfe und der PKV? etc. etc.
Ich bin seit etwas über 25 Jahren Bundesbeamter, bin 43, ledig, A8. Wie hoch wird die zu erwartende Pension sein?

Schon jetzt vielen Dank für die hoffentl. zahlreichen Antworten.

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 27. Jun 2012, 19:41
von sheela
Dein Behilfeanspruch erhöht sich auf 70 %. Du solltest sofort mit der Krankenkasse Kontakt aufnehmen, da der Krankenkassenbeitrag auf 30 % sinkt. Mit dem Verdienst ist es so eine Sache. Abzüglich der 10,8 % Pensions-Minderung dürften zwischen 1300 und 14oo € brutto rauskommen. Davon gehen Steuern und Krankenkasse noch ab.
Macht vermutlich cirka 1000 € netto.
Dein Arbeitgeber kann die Berechnung für Dich beantragen.
Das hätte ich an Deiner Stelle schon längst gemacht, denn Du weißt wahrscheinlich schon länger, das dieser Schritt geplant ist. Wie oft bist Du beim Amtsarzt gewesen? Hängen die gesundheitlichen Probleme mit der Psyche zusammen?
LG
sheela

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 27. Jun 2012, 21:41
von Mike68
Leider hat mich mein Arbeitgeber vor langer Zeit nur mit einem allgemeinen Schreiben darauf hingewiesen, dass bei Beamten, die längere Zeit oder dauerhaft erkrankt sind eine Versetzung in den Ruhestand passieren kann. Wie gesagt, dass Schreiben war ein übliches Schreiben nach Schema F mit den Fundstellen im Gesetz. Mehr nicht.
Das eigentliche Schreiben mit der Mitteilung über die sofortige Versetzung in den Ruhestand kam gestern per Postzustellungsurkunde. Ohne jegliche Vorwarnung in Form eines Gespräches oder Schreibens. Somit hatte ich überhaupt keine Chance mich über irgendetwas im Vorfeld zu informieren. Sonst wird ja auch alles monatelang im voraus angekündigt.
Ich bin bisher dreimal beim Amtsarzt gewesen. Natürlich sind aus den gesundheitlichen Problemen zwischenzeitig auch psychische Probleme entstanden. Aber ich bin momentan, dank der für mich endlich gefunden wirksamen Therapien, auf einem guten Weg zur Linderung der Schmerzen lt. Aussage meines Arztes. Bei einer weiteren Besserung hatte mein Arzt als Ziel die Wiedereingliederung für Okt./Nov. angedacht.
Ich weiß jetzt nicht so recht wie ich mich verhalten soll.
LG
Mike

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 27. Jun 2012, 22:05
von sheela
Du hast einen Anspruch auf die amtsärztlichen Gutachten. Fordere diese vom Arbeitgeber an und mach einen Termin beim Rechtsanwalt aus. Ich hoffe, dass Du rechtschutzversichert bist. Dreimal beim Amtsarzt bedeutet schon sehr lange krank. Es ist bekannt, dass der Arbeitgeber dann als Ziel Früpensionierung anstrebt. Kann es sein, dass Du den Kopf zu sehr in den Sand gesteckt hast?
LG
sheela

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 8. Jul 2012, 16:26
von Mike68
Nein, von Kopf in den Sand stecken kann nicht die Rede sein. Ich versuche alles um meine Lebensqualität und meine Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Leider nimmt das sehr viel Zeit in Anspruch. Des Weiteren ist meine KV anscheinend an einer raschen Genesung nicht interessiert, da mir sehr viel Steine in den Weg gelegt werden, die das ganze enorm in die Länge ziehen. So, ich habe jetzt meine Unterlagen zusammengesucht und einen Termin beim Rechtsanwalt gemacht. Mal sehn wie es in der Angelegenheit weitergeht.

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 8. Jul 2012, 19:11
von schäferhund
Hallo Mike68,

ich bedauere, dass Du gesundheitlich gegenwärtig in einer so schwierigen Situation bist.

Frage: Wurde bei Dir eigentlich das so genannte "BEM" (Betriebliches Eingliederungsmanagement) eingeleitet ?
Dieses BEM ist einzuleiten, wenn der/die Mitarbeiter(in) innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig ist. Der Dienstherr ist bekanntlich zur Einleitung des "BEM" verpflichtet (§84 Abs 2 SGB IX). Dies dürfte meines Wissens in allen Bundesländern so gültig sein !

Sollte das "BEM" bei Dir nicht durchgeführt worden sein, wäre das Schreiben Deines Arbeitgebers bezügl. der sofortigen Versetzung in den Ruhestand nach meinem Kenntnisstand somit ohnehin weitgehend wertlos.
Die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt war sicherlich nicht verkehrt.

wünsche Dir viel Glück und gute Besserung :D

Gruß
Schäferhund

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 8. Jul 2012, 20:14
von Gerda
Wie sieht es mit Widerspruch aus? Habe gehört, dass dies auch gehen soll, denn dreimal Amtsarzt - also lange Zeit DU - ist auch schon ein Fehlverhalten in Sachen Fürsorgepflicht des Dienstherrn.... er hätte bereits viel früher reagieren müssen.... ist im amtsärztlichen Gutachten ggf. sogar geschrieben, dass eine Wiedereingliederung für Okt/Nov. geplant ist? Die Gutachten sollten für den Dienstherrn relativ bindend sein, denn umsonst fordert er sie nicht an!

Viel Glück

Gruss Gerda

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 9. Jul 2012, 18:09
von Blue Ice Ultra
Gerda hat geschrieben:Wie sieht es mit Widerspruch aus? Habe gehört, dass dies auch gehen soll, denn dreimal Amtsarzt - also lange Zeit DU - ist auch schon ein Fehlverhalten in Sachen Fürsorgepflicht des Dienstherrn.... er hätte bereits viel früher reagieren müssen.... ist im amtsärztlichen Gutachten ggf. sogar geschrieben, dass eine Wiedereingliederung für Okt/Nov. geplant ist? Die Gutachten sollten für den Dienstherrn relativ bindend sein, denn umsonst fordert er sie nicht an!

Viel Glück

Gruss Gerda
Fehlverhalten des Dienstherrn würde ich das nicht nennen, eher Pedanterie.

Es gibt keine rechtliche Regelung die eine maximale Anzahl von amtsärztlichen Untersuchungen festlegt. Mindestens eine ist notwendig. Die AA-Gutachten sind für den Dienstherrn nicht bindend. Die Feststellung der DDU trifft der Dienstherr und nicht der AA.

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 9. Jul 2012, 19:01
von Mike68
@ schäferhund:
von einem so genannten BEM habe ich noch nie was gehört. Gibt es das vll. nur bein den Landesbeamten? Bei uns Bundesbeamten kenne ich eigentlich nur die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.

@ Gerda:
Widerspruch hat mein Anwalt bereits eingelegt. Bzgl. einer Wiedereingliederung für Okt./Nov. wurde noch nichts im Gutachten erwähnt. Dieses hat mein behandelnder Arzt mir gegenüber geäußert. Lt. dem letzten Gutachten sollte eine erneute Untersuchung nach 12 Monaten stattfinden, was aber nicht geschah.

@ Blue Ice Ultra:
Als was sind denn die Gutachten zu sehen? Nur als Empfehlung für den Dienstherren? Ich kann mir nicht vorstellen, dass mein Dienstherr beurteilen kann ob ich DDU bin oder nicht. Es sei denn er hat früher mal Medizin studiert ;-)

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 10. Jul 2012, 11:12
von watschenmann
@ Mike68
Hallo Mike68 das BEM wird auch in Bundesbehörden angeboten, nähere Infos findest du tatsächlich auf der Seite von HH.
Ich bin bei einer Bundesbehörde und versuche zurzeit ins BEM zu kommen, ich wurde auf das BEM durch meinen Vorgesetzten aufmerksam gemacht. Da ich aber noch AU bin muss ich warten bis ich wieder dienstfähig bin.
Am Besten erkundigst du dich bei deinem Betriebsrat über den Ablauf des BEM und wie es danach weitergeht, ich habe von dort schon die ersten Tipps bekommen

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 10. Jul 2012, 12:23
von Gerda
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Die AA-Gutachten sind für den Dienstherrn nicht bindend. Die Feststellung der DDU trifft der Dienstherr und nicht der AA.
Dann stellt sich schlechthin die Frage, warum der DH den Amtsarzt einschaltet, wenn es ehe egal ist :wink:
Dass der Diensther die DDU letztlich entscheidet, ist dabei selbstredend. Aber die Anregungen, Feststellungen im Gutachten sollten eigentlich bindend sein, sonst wäre auch das egal.....
Blue Ice Ultra hat geschrieben:Fehlverhalten des Dienstherrn würde ich das nicht nennen, eher Pedanterie.
Verletzung der Fürsorgepflicht :wink:

Grüssle Gerda

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 10. Jul 2012, 18:11
von Blue Ice Ultra
@gerda und Mike68: Ganz einfach: Die Beamtengesetze schreiben vor das ein AA-Gutachten einzuholen ist, für den Fall das die DDU geprüft werden soll. Das Gutachten gibt dabei immer nur die Meinung des Amtsarztes wieder, wie er einen bestimmten Sachverhalt z.B. weitere Dienstfähigkeit der Person X beurteilt. Dem kann sich der Dienstherr anschließen, er muss es aber nicht.

Re: Versetzung in den Ruhestand wegen DU

Verfasst: 12. Jul 2012, 09:42
von burgwächter
Blue Ice Ultra hat geschrieben:@gerda und Mike68: Ganz einfach: Die Beamtengesetze schreiben vor das ein AA-Gutachten einzuholen ist, für den Fall das die DDU geprüft werden soll. Das Gutachten gibt dabei immer nur die Meinung des Amtsarztes wieder, wie er einen bestimmten Sachverhalt z.B. weitere Dienstfähigkeit der Person X beurteilt. Dem kann sich der Dienstherr anschließen, er muss es aber nicht.

Stimmt genau.

Wird bei mir auch so gemacht. Bei einer Kollegin kam auch die Versetzungsurkunde per PZU im Urlaub. :shock: .

Ich war mehrfach beim AA, der jedoch keine DDU sah und es soll eine Wiedereingliederung erfolgen.
Dies Interessiert den Dienstherren aber nicht, es kam der nächste Termin beim AA.
Termin wurde vom VG aufgehoben und sofort erfolgte die nächste Terminandrohung beim AA.
Der AA hat sich nun als befangen erklärt und nun geht es innerhalb von zwei Monaten zum vierten Anlauf bei
einem anderen AA.
Nun hat wieder das VG das Wort. :shock: