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Arbeitgeberwillkür i.d. passiven Phase der Altersteilzeit

Verfasst: 18. Jun 2012, 08:12
von Wittgenstein
Hallo zusammen,

ich wende mich an Sie mit einem Notfall: mein Lebensgefährte (Prof/Lebenszeitbeamter) macht sein Monaten (eigentlich seit Jahren) sehr harte Zeiten in Sachen Mobbing, Ausbremsen & Co. mit und musste – nach einem von der Polizei als „unüblich und wohl eher mit dienstlichem Hintergrund einzuschätzenden“ bewaffneten Raubüberfall auch in psychologische Behandlung. Gericht, Anwalt & Co. hatten wir auch alles schon. Und eigentlich dachten wir, dass mit Beginn der passiven Phase seiner Altersteilzeit nun endlich ein Schlussstrich gezogen werden könnte. Aber weit gefehlt… das Drama geht weiter und findet seinen bisherigen "Höhepunkt" in den folgenden Geschehnissen, derentwegen ich mich auch an dieses Forum wende. Es geht um das Diensthandy meines Freundes:
  • ca. Mitte Mai 2012: Dienstanruf einer Sachbearbeiterin des Arbeitgebers mit der Information, dass das Diensthandy bzw. der Vertrag übernommen werden können. Das würde allen ausscheidenden Professoren so angeboten; die Übernahme der Rufnummer würde gewährt, Kosten entstünden dem ausscheidenden Professor keine. Das wäre die übliche Praxis, für die es im Übrigen zahlreiche nachweisliche Beispiele gibt.
  • 29. Mai 2012: E-Mail der gleichen Dame, dass mein Freund den Vertrag nun übernehmen könne. Die notwendigen Formulare für die Vertragsübernahme beim Mobilfunkanbieter sind beigefügt.
  • 30. Mai 2012: Mein Lebensgefährte füllt alle Übernahm e-Formulare vollständig aus und übersendet sie unterschrieben an die Sachbearbeiterin.
  • Anfang Juni 2012: Anruf von zuständigen Vertriebsmenschen des Mobilfunkanbieters, der (freudig) über das weitere Vorgehen informiert und meinen Freund als „neuer Mobiltelefon-Kunde“ mit portierter Rufnummer begrüßt.
  • 12. Juni 2012: Email der üblichen Sachbearbeiterin (morgens um 7:27 Uhr), mit der bedauernden, aber pflichtschuldig überbrachten Nachricht, dass die Sperrung der SIM-Karte nun umgehend erfolgen würde. Das war auch tatsächlich der Fall.
  • 15. Juni 2012: Schreiben des zuständigen Dekans (datiert auf 13.) fordert meinen Freund sein Mobilgerät sofort zurückzugeben und die in der passiven Phase entstandenen Telefonkosten (EUR 827,70) zu begleichen. Die SIM sei nun gesperrt.
  • 17. Juni 2012: Alle Versuche, den beantragten Übernahmevorgang abzuschließen, scheitern mit dem Hinweis: „Sie müssen sich zunächst selbst um eine Klärung der Situation bemühen.“
Weder ich, noch Freunde, noch – was besonders bitter ist – Geschäftspartner (genehmigte Nebentätigkeit) konnten meinen Freund von einem Tag auf den anderen mehr erreichen. Insbesondere letztgenannte brachten ihm dann auch stellenweise auf anderem Wege nicht nur Erstaunen, sondern auch Misstrauen entgegen. Natürlich hat mein Freund auch in der passiven Phase noch dienstliche Gespräche mit dem Arbeitgeber geführt, denn – neben auslaufenden Studierendenangelegenheiten – betreut er immerhin noch mind. fünf aktive und bald abzuschließende Doktorarbeiten!

Ich erspare dem Forum, was da vorher noch gelaufen ist, aber das gibt es doch nicht! So kann man doch mit einem Menschen nicht umgehen. Die passive Phase geht übrigens noch bis Q3/2013.

Herzlichen Dank fürs Lesen. Vielleicht jemand eine Idee, was wir noch machen könnten und/oder einen Vorschlag für einen Rechtsbeistand, der auf solch einem Gebiet versiert ist?

Dankbare Grüße
Anna

Re: Arbeitgeberwillkür i.d. passiven Phase der Altersteilzei

Verfasst: 18. Jun 2012, 12:30
von Mikesch
Scheinbar hat der Arbeitgeber einer Vertragsübernahme entgegen sonstiger Geflogenheiten nicht zugestimmt, die Überschrift zu dem Fall halte ich daher für etwas überzogen ;-)
Der Arbeitgeber verlangt lediglich sein Eigentum zurück, auch bei 'Vertragsübernahme hätte sich dein Freund ein neues Handy kaufen müssen. Das nichteingehaltene Versprechen ist aber schon etwas daneben...

Vor einem teuren Gang zum Anwalt sollte aber bedacht werden, dass ein Rechtsanspruch auf den Vertrag kaum bestehen wird.
Auch ist dem Arbeitgeber ein entstandener Schaden durch die Sperrung nicht anzulasten, wenn ein dienstliches Handy für eine Nebentätigkeit benutzt wird.
Was die Telefonkosten anbelangt, ist zu Prüfen, was tatsächlich dienstliche und was private Kosten sind.
CU, Mikesch

Re: Arbeitgeberwillkür i.d. passiven Phase der Altersteilzei

Verfasst: 18. Jun 2012, 12:46
von Wittgenstein
Hallo Mikesch - vielen Dank für Deine Antwort.
VG Anna

Re: Arbeitgeberwillkür i.d. passiven Phase der Altersteilzei

Verfasst: 18. Jun 2012, 17:35
von Blue Ice Ultra
Mikesch hat geschrieben: Was die Telefonkosten anbelangt, ist zu Prüfen, was tatsächlich dienstliche und was private Kosten sind.
CU, Mikesch
Naja, in der Freistellungsphase der ATZ wird sich diese Prüfung wohl erübrigen.

Re: Arbeitgeberwillkür i.d. passiven Phase der Altersteilzei

Verfasst: 20. Jun 2012, 15:38
von Wittgenstein
Hallo Blue Ice Ultra,

nicht wirklich, denn mein Freund betreut ja weiterhin Doktoranden, die Ihrerseits in der betreffenden Uni angestellt sind. Überdies muss er ja die entsprechenden Disputationen abnehmen und Gutachten erstellen. So "einfach" ist die Sache an der Stelle (leider) nicht.

Grüße
Anna

Re: Arbeitgeberwillkür i.d. passiven Phase der Altersteilzei

Verfasst: 20. Jun 2012, 19:32
von Blue Ice Ultra
Dein "Freund" weiß aber schon was Freistellungsphase bedeutet?