Trotz Ruhestand / Dienstunfähigkeit Auswanderung möglich?
Verfasst: 18. Jun 2012, 07:38
Hallo werte Forumsmitglieder,
ich hätte da mal eine wichtige Frage, die ich bisher noch nicht beantwortet bekommen habe ( allg. im Internet...).
Eine sehr gute Bekannte /Kollegin von mir, wurde ebenfalls wegen Dienstunfähighkeit in den Ruhestand versetzt. Sie war ebenfalls im Vollzug tätig und ist ebenfalls um die 40 Jahre alt. Nun zu der Frage aller Fragen
: Darf sie, trotz ihres Ruhestandes in ein z.B. europäisches Ausland auswandern bzw. übersiedeln? Da sie, wie ich, jeden Monat Pension erhält und auch Beamter auf Lebenszeit ist.
Wenn eine Reisefreiheit / bzw. eine frei Wahl des Aufenthaltsortes bestehen sollte, wie sieht es dann mit einer Auswanderung außerhalb der EU, z.B. USA oder Kanada aus?
Muß hierüber die ehemalige Vollzugsanstalt (als Disziplinarvorgestetzer)informiert werden, und könnte die Anstalt /das JM des Bundeslandes Baden-Württemberg diese Auswanderung verweigern?
Würde man, im Falle der möglichen Auswanderung, in dem Land dann auch zum Amtsarzt / Gesundheitsamt geschickt werden können ? Gibt es hier diesbezüglich irgendwelche Länderabkommen ?
Müsste sie einen obligatorischen Wohnsitz hier in der BRD beibehalten ?
Grund für diese Auswanderungsfrage besteht darin, dass die monatliche Pension meiner Bekannten sehr gering ist, und ein Klima in südlicher Lage wesendlich Gesundheitsfördernt ist.
Viele Fragen am Montagmorgen
, aber vielleicht bekommen wir eine entsprechende Antwort, die die Wochenlange Diskusion vorantreibt
In diesem Sinne und mit freundlichem Gruß
c20xe
ich hätte da mal eine wichtige Frage, die ich bisher noch nicht beantwortet bekommen habe ( allg. im Internet...).
Eine sehr gute Bekannte /Kollegin von mir, wurde ebenfalls wegen Dienstunfähighkeit in den Ruhestand versetzt. Sie war ebenfalls im Vollzug tätig und ist ebenfalls um die 40 Jahre alt. Nun zu der Frage aller Fragen

Wenn eine Reisefreiheit / bzw. eine frei Wahl des Aufenthaltsortes bestehen sollte, wie sieht es dann mit einer Auswanderung außerhalb der EU, z.B. USA oder Kanada aus?
Muß hierüber die ehemalige Vollzugsanstalt (als Disziplinarvorgestetzer)informiert werden, und könnte die Anstalt /das JM des Bundeslandes Baden-Württemberg diese Auswanderung verweigern?
Würde man, im Falle der möglichen Auswanderung, in dem Land dann auch zum Amtsarzt / Gesundheitsamt geschickt werden können ? Gibt es hier diesbezüglich irgendwelche Länderabkommen ?
Müsste sie einen obligatorischen Wohnsitz hier in der BRD beibehalten ?

Grund für diese Auswanderungsfrage besteht darin, dass die monatliche Pension meiner Bekannten sehr gering ist, und ein Klima in südlicher Lage wesendlich Gesundheitsfördernt ist.
Viele Fragen am Montagmorgen


In diesem Sinne und mit freundlichem Gruß
c20xe