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Fehlerhafte Ankündigung der Frühpensionierung??

Verfasst: 17. Jun 2012, 23:12
von Minimaus
Hallo!
Ich war vor meiner Erkrankung familienbedingt teilzeitbeschäftigt, zwischen 15 und 20,5 Stunden.
Ich arbeite bei einer Stadtverwaltung in NRW.
Seit etwa 2 Jahren bin ich durchgehend krank geschrieben.
2 mal war ich beim Amtsarzt mit dem Ergebnis: derzeit nicht dienstfähig, evtl. später wieder.
Ich hatte vor 2 Monaten eine Wiedereingliederung, die ich aber abbrechen mußte, danach war ich wieder ununterbrochen krank geschrieben.

Nun erhalte ich ein Einschreiben, daß die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand beabsichtigt ist.
Damit bin ich grundsätzlich einverstanden, jedoch nicht mit dem Inhalt:
Hier gibt es doch einen Widerspruch:

"... Aufgrund der Untersuchungen beim Gesundheitsamt und der fehlgeschlagenen Wiedereingliederung stelle ich im Ergebnis fest, dass bei Ihnen derzeit lediglich eine begrenzte Dienstfähigkeit besteht. Dabei erscheint die Wiederherstellung der uneingeschränkten Dienstfähigkeit jedoch eher unwahrscheinlich. Eine erneute Untersuchung beim Gesundheitsamt nach Ablauf von zunächst 12 Monaten ist daher vorgesehen.
Aufgrund des Ergebnisses der o.g. Untersuchung halte ich Sie derzeit für unfähig, Ihre Dienstpfichten weiterhin zu erfüllen. Bei meiner Entscheidung muss ich neben Ihrer gesundheitlichen Verfassung auch die durch Ihre häufigen Erkrankungen auftretenden Auswirkungen auf den Dienstbetrieb berücksichtigen. Es ist deshalb beabsichtigt, Sie einstweilig in den Ruhestand zu versetzen..."

Es wurde nie die eingeschränkte Dienstfähigkeit durch den Amtsarzt festgestellt, sondern die derzeitige Dienstunfähigkeit!

Was soll das dann mit der eingeschränkten Dienstfähigkeit?
Wurden hier Textbausteine gelangweilt aneinander gereiht?

Wie seht ihr das?

LG

@Mitsumo Re: Fehlerhafte Ankündigung der Frühpensionierung??

Verfasst: 18. Jun 2012, 08:06
von Minimaus
@Mitsumo:
Danke für die Antwort!
Warum muß das denn drin stehen?
Es entspricht doch garnicht den Feststellungen des Amtsarztes. Denn der hält mich für derzeit dienstunfähig, bis auf weiteres (also möglicherweise nicht für immer).
Wenn ich doch eh schon nur halbtags arbeite, also 50% - dann kann ich doch garnicht weiter reduzieren.
Und eingeschränkte Dienstfähigkeit geht doch von mindestens 50% der Regelarbeitszeit aus.

Können Sie mir das etwas näher erläutern?

Vielen lieben Dank vorab!

Re: @Mitsumo Re: Fehlerhafte Ankündigung der Frühpensionieru

Verfasst: 18. Jun 2012, 17:42
von Blue Ice Ultra
Minimaus hat geschrieben:@Mitsumo:
Es entspricht doch garnicht den Feststellungen des Amtsarztes.
Maßgebend in diesem Verfahren ist auch nicht Feststellung des Amtsarztes sondern die des Dienstherrn (§ 34 Abs. 1 LBG NRW).

Re: Fehlerhafte Ankündigung der Frühpensionierung??

Verfasst: 18. Jun 2012, 19:32
von Minimaus
Ja, der Dienstherr trifft letzendlich die Entscheidung, was zu tun ist.
Aber meiner Meinung nach kann der Dienstherr doch nicht einfach feststellen, ich sei lediglich begrenzt dienstfähig, wenn der Amtsarzt sagt ich bin dienstunfähig!
Meiner Meinung nach hätte das mit der begrenzten Dienstfähigkeit garnicht da rein gehört. Es macht in meinen Augen keinen Sinn und warum es rechtlich korrekt sein soll, verstehe ich leider auch nicht.
Es würde doch reichen, wenn man geschrieben hätte, dass ich aufgrund festgestellter Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt werde.
Ich habe vorhin noch mit einem Fachanwalt für Beamtenrecht gesprochen, der ebenfalls meint, daß die Formulierung erst begrenzt dienstfähig, dann dienstunfähig sich widerspricht.

Mir geht es hierbei letztendlich um meine Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Debeka, die in dieser begrenzten Dienstfähigkeit hoffentlich kein Schlupfloch sieht....

Ich komme wohl nicht ohne anwaltlichen Rat/Hilfe aus.....

Re: Fehlerhafte Ankündigung der Frühpensionierung??

Verfasst: 19. Jun 2012, 17:47
von Blue Ice Ultra
Minimaus hat geschrieben:Ja, der Dienstherr trifft letzendlich die Entscheidung, was zu tun ist.
Aber meiner Meinung nach kann der Dienstherr doch nicht einfach feststellen, ich sei lediglich begrenzt dienstfähig, wenn der Amtsarzt sagt ich bin dienstunfähig!
Meiner Meinung nach hätte das mit der begrenzten Dienstfähigkeit garnicht da rein gehört. Es macht in meinen Augen keinen Sinn und warum es rechtlich korrekt sein soll, verstehe ich leider auch nicht.
Es würde doch reichen, wenn man geschrieben hätte, dass ich aufgrund festgestellter Dienstunfähigkeit zur Ruhe gesetzt werde.
Ich habe vorhin noch mit einem Fachanwalt für Beamtenrecht gesprochen, der ebenfalls meint, daß die Formulierung erst begrenzt dienstfähig, dann dienstunfähig sich widerspricht.

Mir geht es hierbei letztendlich um meine Dienstunfähigkeitsversicherung bei der Debeka, die in dieser begrenzten Dienstfähigkeit hoffentlich kein Schlupfloch sieht....

Ich komme wohl nicht ohne anwaltlichen Rat/Hilfe aus.....
Ach Gott, Fachanwalt für Beamtenrecht :roll: . Aber lassen wir das.
Dein Dienstherr trifft die Feststellung ob Du DDU bist oder nicht, niemand sonst (§ 34 Abs. 1 LBG). Die Feststellung mit der begrenzten Dienstfähigkeit ist soweit völlig korrekt. Das LBG NRW kennt keine Teildienstfähigkeit :idea: . Ist also Deine Dienstfähigkeit in einem entsprechenden Maß limitiert ist das gleichbedeutend mit DDU.
Entscheidungsgrundlage ist immer ein amtsärztliches Gutachten, d.h. aber nicht das sich der Dienstherr der Meinung (um nichts anderes handelt es sich bei einem Gutachten) des Amtsarztes anschließen muss :!: .
Was Deine Versicherung angeht: Ich empfehle grundsätzlich bevor Fragen gestellt werden, die Versicherungsbedingungen zu lesen und bei Fragen mit der Versicherung zu sprechen (die muss schließlich wissen welche Nachweise benötigt werden und welche Formulierungen gern gesehen sind).