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Feuerwehrzulage Brandmeisteranwärter NRW

Verfasst: 12. Jun 2012, 21:57
von Manuel1987
Hallo Zusammen,

nach langem Suchen im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Zurzeit bin ich Brandmeisteranwärter bei einer hauptamtlichen Feuerwehr in NRW. Seit dem 1.6.2011 bin ich Beamter auf Widerruf.
Ich werde in den praktischen Abschnitten im Einsatzdienst eingesetzt. Steht mir zum jetzigen Zeitpunkt die Feuerwehrzulage zu oder wird diese erst nach der 18 monatigen Ausbildung gezahlt?
Wenn ja, hat jemand die rechtliche Grundlage?

Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank im Vorraus

Manuel1987

Re: Feuerwehrzulage Brandmeisteranwärter NRW

Verfasst: 15. Jun 2012, 09:35
von Tüttelmann
Hallo Kollege,

die Feuerwehrzulage wird in voller Höhe nach einer zweijährigen Dienstzeit (ab Einstellung) gezahlt. Im ersten Jahr erfolgt keine Zahlung und im 2. Jahr wird 50 % der Feuerwehrzulage gezahlt. Die ver.di Fachgruppe Feuerwehr hat in NRW von den Regierungsparteien die Zusage erhalten, dass die Feuerwehrzulage in NRW auch wieder ab 2013 ruhegehaltsfähig wird.

Mitz kollegialen Grüßen

Horst Tüttelmann

Re: Feuerwehrzulage Brandmeisteranwärter NRW

Verfasst: 18. Jun 2012, 17:26
von Manuel1987
Hallo Herr Tüttelmann,

vielen Dank für die Antwort. Gibt es irgendwo einen Gesetzestext aus dem ich zitieren kann? Besteht der Anspruch auf die Zulage auch in der Anwärterzeit?

Mit freundlichen Grüßen

Manuel1987

Re: Feuerwehrzulage Brandmeisteranwärter NRW

Verfasst: 18. Jun 2012, 17:42
von Lucas1
Nein!

Re: Feuerwehrzulage Brandmeisteranwärter NRW

Verfasst: 5. Dez 2014, 18:00
von Alexander
Hallo Zusammen,

Ich habe zum 1.10.14 aus dem Öffentlichen Dienst in ein Beamtenverhältnis gewechselt, und bin jetzt Beamter auf Probe. A7 Erfahrungsstufe 6
Steht mir zum jetzigen Zeitpunkt die Feuerwehrzulage zu oder wird diese erst nach einem Jahr gezahlt?
In der Ausbildung zum Brandmeisteranwärter habe ich die Zulage schon bekommen.


Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank im Vorraus