Feuerwehrzulage Brandmeisteranwärter NRW
Verfasst: 12. Jun 2012, 21:57
Hallo Zusammen,
nach langem Suchen im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Zurzeit bin ich Brandmeisteranwärter bei einer hauptamtlichen Feuerwehr in NRW. Seit dem 1.6.2011 bin ich Beamter auf Widerruf.
Ich werde in den praktischen Abschnitten im Einsatzdienst eingesetzt. Steht mir zum jetzigen Zeitpunkt die Feuerwehrzulage zu oder wird diese erst nach der 18 monatigen Ausbildung gezahlt?
Wenn ja, hat jemand die rechtliche Grundlage?
Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank im Vorraus
Manuel1987
nach langem Suchen im Internet bin ich auf dieses Forum gestoßen.
Zurzeit bin ich Brandmeisteranwärter bei einer hauptamtlichen Feuerwehr in NRW. Seit dem 1.6.2011 bin ich Beamter auf Widerruf.
Ich werde in den praktischen Abschnitten im Einsatzdienst eingesetzt. Steht mir zum jetzigen Zeitpunkt die Feuerwehrzulage zu oder wird diese erst nach der 18 monatigen Ausbildung gezahlt?
Wenn ja, hat jemand die rechtliche Grundlage?
Mit freundlichen Grüßen und vielem Dank im Vorraus
Manuel1987