Wie lange muss der Dienstherr eine Planstelle freihalten?
Verfasst: 7. Jun 2012, 10:13
Hallo,
ich habe das i-Net bereits mehrfach durchsucht und komme zu keinem klare Anhaltspunkt.
Folgende Situation: Beamter im mittleren Dienst NRW lässt sich auf eigenen Wunsch auf eine neue Dienststelle versetzen. Er merkt nach wenigen Wochen, dass diese absolut das Gegenteil ist von dem was er sich vorgestellt hat.
Den Versetzungsbescheid hat er von seinem "alten" Dienstherren bekommen.
Gibt es eine Möglichkeit zurückzukehren ? Gibt es tatsächlich einen Paragraph nachdem die Planstelle eine gewisse Zeit freigehalten werden muss? Wenn ja, wo finde ich ihn und wielange gilt er?
Vielen dank im Vorraus
Alex
ich habe das i-Net bereits mehrfach durchsucht und komme zu keinem klare Anhaltspunkt.
Folgende Situation: Beamter im mittleren Dienst NRW lässt sich auf eigenen Wunsch auf eine neue Dienststelle versetzen. Er merkt nach wenigen Wochen, dass diese absolut das Gegenteil ist von dem was er sich vorgestellt hat.
Den Versetzungsbescheid hat er von seinem "alten" Dienstherren bekommen.
Gibt es eine Möglichkeit zurückzukehren ? Gibt es tatsächlich einen Paragraph nachdem die Planstelle eine gewisse Zeit freigehalten werden muss? Wenn ja, wo finde ich ihn und wielange gilt er?
Vielen dank im Vorraus
Alex