Elternzeit
Verfasst: 31. Mai 2012, 16:46
Liebes Forum,
bin ganz neu hier und mit nem zumindest für mich kompliziertem Thema bei euch.
Allgemein zu mir ich bin Beamten auf Widerruf im Land Brandenburg.
Zur Zeit in der Ausbildung und Schwanger, der Termin für die Geburt wäre ende November.
Da ich somit noch offene Prüfung hab würde ich ein Teil im September machen und die Praktischen im Februar nachholen. Jetzt
wäre mein Frage wenn ich das so mache somit meine Elternzeit unterbreche, wäre ich Kündbar nach der Prüfung(Betrieb ist nicht verpflichet und gewillt zu übernehmen)? Und wie ist das mit der Lohnfortzahlung wenn ich Elternzeit nehme fürs erste JAhre und wenn ich bis zu 3Jahre Elternzeit nehmen wollen würde, wie sieht es da mit der Zahlung aus?
Ja ich hoffe ich konnte mein Anliegen und die Problematik halbwegs gut rüberbringen
Mit lieben Grüßen
bin ganz neu hier und mit nem zumindest für mich kompliziertem Thema bei euch.

Allgemein zu mir ich bin Beamten auf Widerruf im Land Brandenburg.
Zur Zeit in der Ausbildung und Schwanger, der Termin für die Geburt wäre ende November.
Da ich somit noch offene Prüfung hab würde ich ein Teil im September machen und die Praktischen im Februar nachholen. Jetzt
wäre mein Frage wenn ich das so mache somit meine Elternzeit unterbreche, wäre ich Kündbar nach der Prüfung(Betrieb ist nicht verpflichet und gewillt zu übernehmen)? Und wie ist das mit der Lohnfortzahlung wenn ich Elternzeit nehme fürs erste JAhre und wenn ich bis zu 3Jahre Elternzeit nehmen wollen würde, wie sieht es da mit der Zahlung aus?
Ja ich hoffe ich konnte mein Anliegen und die Problematik halbwegs gut rüberbringen

Mit lieben Grüßen