Übernahme Erfahrungsstufen
Verfasst: 28. Mai 2012, 10:25
Guten Tag, ich hoffe hier wird mir endlich weiter geholfen. Nach der Suchfunktion habe ich nur einen kleinen Beitrag gefunden wo mein Problem kurz angeschnitten wurde.
Ich wechsle am 01.10.2012 in die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung Brandenburg.
Kurz gesagt ich werde 3 Jahre Finanzwirt studieren und bekomme Anwärterbezüge. Die Höhe ist mir bekannt.
Nun geht es aber darum das ich vorher (oder immer noch) Zeitsoldat war und bin. Ich bekomme noch Bezüge mit A07 Stufe 03.
Wird diese "Erfahrungsstufe" auch auf das Anwärtergehalt übertragen??? Einige Freunde bei der Polizei meinten ja, andere Beamte wieder nein.
Wer kann mir weiter helfen, bzw. das Gesetz nennen wo ich evtl nachlesen kann.
Schöne Pfingsten an alle
Ich wechsle am 01.10.2012 in die Laufbahn des gehobenen Dienstes der Finanzverwaltung Brandenburg.
Kurz gesagt ich werde 3 Jahre Finanzwirt studieren und bekomme Anwärterbezüge. Die Höhe ist mir bekannt.
Nun geht es aber darum das ich vorher (oder immer noch) Zeitsoldat war und bin. Ich bekomme noch Bezüge mit A07 Stufe 03.
Wird diese "Erfahrungsstufe" auch auf das Anwärtergehalt übertragen??? Einige Freunde bei der Polizei meinten ja, andere Beamte wieder nein.
Wer kann mir weiter helfen, bzw. das Gesetz nennen wo ich evtl nachlesen kann.
Schöne Pfingsten an alle