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finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund Pens.
Verfasst: 21. Mai 2012, 11:32
von Grischa
Hallo,
ich befinde mich in vorzeitiger Pension. Auf Grund meiner Erkrankung bis zur Pensionierung hätte ich noch 56 Tage Resturlaub (aus zwei Jahren). Nun gibt es ja das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofes, das besagt, dass pensionierte Beamte auch ein Recht auf finanziellen Ausgleich des nicht beanspruchten Urlaubes haben (max. 20 Tage/Jahr).
Ich wollte nun mal hier nachfragen, ob jemand von euch sich damit schon auseinander gesetzt hat, einen Antrag gestellt hat oder sonstige Erfahrungen hierzu berichten kann.
Viele Grüße
Grischa
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 30. Mai 2012, 06:42
von Bias von Priene
Ja, du hast definitiv einen Anspruch auf Abgeltung, den der Dienstherr aber regelmässig verneint. Ich habe dieses Thema im Moment selber am Laufen.
Mein Rat: Gang zum Anwalt, der regelt alles Weitere. Kann aber dauern, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit recht träge agiert.
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 30. Mai 2012, 09:44
von Grischa
Danke für deine Antwort Bias.
Bist du rein zufällig aus Berlin und kannst einen Anwalt empfehlen?
Habe nur Angst vor den Anwaltskosten, da ich ja derzeit nicht gerade Geld im Überfluss habe....
Wäre super, wenn du bei Neuigkeiten mal berichtest.
Viele Grüße
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 17. Jun 2012, 20:08
von querdenker
mein Rat: Rechtsanwälte Schmid-Drachmann und Ribet Buse. ...die vertreten mich derzeit auch und ich fühle mich bestens aufgehoben.
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 11. Jul 2012, 15:32
von Fragero
habe auch diesbezüglich vor dem VG Köln Klage erhoben; das VG Köln hatte das Verfahren zunächst ausgesetzt, um das Urteil des EugH abzuwarten; dies liegt ja nunnehr vor; mein Anwalt hat nun das VG Köln angeschrieben, das Verfahren wieder aufzunehmen, dies ist aber auch schon über einen Monat her; bisher ist nichts passiert.........
liebe grüsse
fragero
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 16. Jul 2012, 21:41
von sheela
Ich bin mal auf den Ausgang Deines Verfahrens gespannt, da ich das gleiche Problem habe und noch Urlaubsansprüche aus 2010 und 2011 geltend machen möchte, die ich krankheitsbedingt nicht nehmen konnte.
LG
sheela
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 25. Sep 2012, 16:07
von sualk
Bin seit Febr. 2008 im Ruhestand und habe noch Urlaubsanspruch wg. Dienstunfähigkeit aus den Jahren 2006 und 2007. Kann mir jemand sagen, bis wann der finanzielle Ausgleich beantragt sein muss, um nicht zu verjähren.
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 13. Feb 2013, 15:12
von emma09
Hallo
ich bin zum 01.04.2008 wegen dauerhafter Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden. In den Jahren 2006 bis 2008 bin ich bis auf wenige Tage ( Arbeitsversuche) DU erkrankt gewesen. Auf Grund des Urteils des EGH habe ich in 2011 meine AG ( bin Bundesbeamter ) aufgefordert eine finanziellen Ausgleich zu zahlen. Dieses wurde natürlich abgelehnt.
Daraufhin habe ich Klage vor den örtlichen Verwaltungsgericht eingereicht - im Dezember 2011 wurde ein Urteil zu meinen Gunsten gesprochen. In der späteren Revison vor dem OVG NW wurde das Urteil im September 2012 bestätigt. Mir wurden für den Mindesturlaubsanspruch - nicht den Regelurlaub - dann recht schnell ein finanzieller Ausgleich gezahlt. Es waren XXXX €
Berechnung - Bruttogehalt des letzten Monats X 3 ( Quartalsbetrachtung ) geteilt durch 13 ( Wochenzahl des Quartals ) geteilt durch 5 (Arbeits-Urlaubstage pro Woche ) mal der Zahl der zustehenden Urlaubstage.
Also nicht verzagen - notfalls Klagen.
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 13. Feb 2013, 15:20
von Grischa
Herzlichen Glückwunsch

Kann ich das denn jetzt noch mal angehen, denn mein Ablehnungsbescheid ist ja nun schon ne Weile her?
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 13. Feb 2013, 16:23
von emma09
Grischa hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch

Kann ich das denn jetzt noch mal angehen, denn mein Ablehnungsbescheid ist ja nun schon ne Weile her?
ich hatte einen Anwalt der sich im Verwaltungsrecht gut auskannte. Er fand in den Schreiben meines AG immer wieder Fehler fest. Also ich würde es nochmal versuchen.
Gruß emma
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 14. Feb 2013, 09:08
von schäferhund
In diesem Zusammenhang würde mich interessieren, bei welcher Stelle man den Ausgleich beantragen kann.
- bei der ehem. Diensstelle ?
- bei der Pensionsfestsetzungsbehörde?
- beim ehem. zust. Ministerium ?
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 14. Feb 2013, 13:22
von Bias von Priene
Den Antrag auf finanziellen Ausgleich des Urlaubsanspruches stellt man i.d.R. entweder bei der Verwaltungsleitung der ehemaligen Dienststelle oder, wenn man bereits Ruhestandsbezüge bezieht, bei der zuständigen Besoldungsstelle.
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 14. Feb 2013, 17:27
von Grischa
Also dann beim Landesverwaltungsamt Berlin?
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 14. Feb 2013, 17:57
von Bias von Priene
Ich weiss doch nicht, welche Dienstelle/Behörde in deinem Fall für dich zuständig ist. Aber Beamter bist du doch, oder?
Also, Sachen gibt´s...
Re: finanz. Ausgleich für nicht genommenen Urlaub aufgrund P
Verfasst: 14. Feb 2013, 18:13
von Grischa
Sorry, ich habe den Beitrag vor mir nicht gesehen und dachte somit, es sei einfach so noch ein Hinweis von dir für mich. Mein erste Antragstellung wurde trotz der Tatsache, dass ich bereits Pension erhielt auch von der Verwaltung meiner ehemaligen Dienststelle bearbeitet. Daher meine erstaunte Frage, die natürlich dumm war. Aber ich bin sicherlich nicht der erste dumme Beamte, der dir über den Weg läuft
