BaL hat geschrieben:Bei uns Beamten sieht es da schon düsterer aus. Wenn der Verordnungsgeber bspw. 28 Tage für alle festschreibt (und keine Gewerkschaften am Tisch sitzen), wäre die Ungleichbehndlung beseitigt.
Habe heute direkt die personalbearbeitende Stelle dazu befragt. Dort wird davon ausgegangen (oder auch darauf gehofft), dass das BMI kurzfristig Handlungsvorgaben für beide Gruppen macht. Man hat mir fairerweise auch geraten, 30 Tage Erholungsurlab unter Berufung auf Art. 3 GG iVm AGG zu beantragen (auch um Ansprüche zumindest ab 2012 zu sichern). Kommt nichts vom BMI für die Beamten, müsste man meinen Antrag im Hinblick auf die geltende Erholungsurlaubsverordnung ablehnend bescheiden und der Rechtsweg zum VG stünde offen. Dieses wäre dann theoretisch sogar beim BVerfG "vorlagebrechtigt", wenn mögliche Verletzungen in Art. 3 GG (das AGG ist letztlich nur die Ausgestaltung des Art. 3 GG) gesehen würden.
Werde morgen schon mal bei meiner Rechtsschutzversicherung wg. evtl. Klageverfahren vorfühlen.
Hallo,
dieses Thema wird noch spannend. Bisher ist die Lage so:
Das BAG hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, daß die Regelung des TVÖD hinsichtlich der unterschiedlichen Urlaubsgewährung der bis und der ab 40-jährigen (29 oder 30 Tage) gegen das AGG verstößt. Zwar könne es gerechtfertigt werden, daß ältere Arbeitnehmer einen höheren Urlaubsanspruch erwerben, weil ältere Arbeitnehmer wegen zurückgehender Kompensationsmöglichkeiten stärker der Erholung bedürften. Allerdings sei die Altersgrenze im TVÖD zu niedrig. Kurz gesagt: Nur die ganz Alten dürfen mehr Urlaub kriegen.
Die diskriminierende Regelung im TVÖD könne, so das BAG, nur durch eine gesetzeskonforme Anpassung nach oben beseitigt werden. Im Klartext: Alle müssen 30 Tage kriegen.
Soweit so gut. Was heißt das konkret?
Die neue Urlaubsregelung im TVÖD sieht ab 2013 eine neue Altersgrenze von 55 Jahren vor. Ab dann gibt es 30 Tage Urlaub, darunter einheitlich 29 Tage. Das dürfte mit dem BAG gesetzeskonform sein.
Für 2012 hat das BMI bereits - allerdings stark verklausuliert - mitgeteilt, daß es für alle Arbeitnehmer 30 Tage gibt. Wer dieses Jahr 40 geworden ist oder noch wird, der kriegt auch ab 2013 aus Vertrauensschutzgründen weiter 30 Tage (worauf hat der eigentlich vertraut?).
Was ist mit zurückliegenden Zeiträumen?
Gute Frage! Das AGG ist 2006 in Kraft getreten und die TVÖD-Regelung seitdem diskriminierend. Wenn die Diskriminierung nur durch "Anpassung nach oben" beseitigt werden kann (so das BAG), dann muß das doch eigentlich für alle Jahre seit 2006 einschließlich gelten. Jeder Arbeitnehmer hat also 30 Tage Urlaubsanspruch gehabt, aber nur 26 oder 29 Tage genommen. Der nicht genommene Urlaub wurde ins Folgejahr mitgenommen und dann dort natürlich vor dem neuen Urlaubsanspruch in Anspruch genommen. Der so entstehende Urlausbübertrag wurde im Jahr darauf wieder zuerst angegriffen usw. Ich meine, man kann mit dieser Argumentation gut vertreten, daß unsere nicht verbeamteten Freunde den ganzen Urlaubsanspruch seit 2006 aufsummiert haben. Eine Kollegin hat das gleich ganz frech beantragt. Macht sich bei ihr auch ordentlich bemerkbar, weil sie nach TVÖD nur 26 Tage Urlaubsanspruch hat (Zur Freude der Anstaltsinsassen haben wir tatsächlich einige junge Einzelexemplare zur Verbesserung des Altersdurchschnittes).
Unsere tüchtigen Gewerkschaften, wie immer voll auf der Seite ihrer Mitglieder und der Arbeitnehmer, sehen das allerdings anders und haben in ihren Musterschreiben nur Ansprüche rückwirkend bis 2011 vorgesehen. Warum? Keine Ahnung. Versuch macht doch klug und beantragen ist keine Schande!
Was ist jetzt mit den Beamten?
Nach Recht und Gesetz dürfen Verordnungen nicht mit höherrangigem Recht (Gesetzen) kollidieren. Die Erholungsurlaubsverordnung kollidiert allerdings mit dem AGG, Begründung siehe BAG. Dem steht auch § 24 AGG nicht entgegen, denn diese Regelung bezieht sich nur auf die Besonderheiten des Beamtenverhältnisses hinsichtlich Staatsbürgerschaft etc. pp. Ein altersbedingt erhöhter Erholungsbedarf ist sicherlich keine originäre Besonderheit des Beamtenverhältnisses.
Wie hat das BAG gesagt: "Anpassung nach oben" und so wird aus der gesetzeswidrigen EUrlVO eine gesetzeskonforme EUrlVO, in dem aus 26/29 Urlaubstagen grundsätzlich 30 werden. Und das gilt natürlich auch für alle Jahre seit 2006. Und hier ist die Situation noch viel besser, weil es - im Gegensatz zum TVöD - keine Ausschlußfristen gibt.
Kurzum: Ich habe das volle Programm gleich nach Erhalt der Pressemitteilung des BAG beantragt. Eine inhaltliche Antwort steht noch aus. Wahrscheinlich wird man im BMI die EUrlVO rückwirkend BAG-konform analog dem neuen TVöD anpassen (bis 55 29 Tage, danach 30 Tage). Schau'n mer mal.
Gruß aus der Anstalt