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Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Verfasst: 17. Mär 2012, 13:34
von Silesia
Hallo Forum-Mitglieder,
ich habe eine Frage zur Sache Nebentätigkeit. Eine Nebentätigkeit muss vom Dienstherrn natürlich genehmigt werden. Während einer Ausbildungszeit wird diese meistens jedoch nicht gewährt (habe mal angefragt und es wurde abgelehnt).
Von einem Azubikollegen habe ich erfahren, dass er sich zusätzlich einen 400 Job sucht und dafür erst gar kein Genehmigungsantrag stellen wird, da der Dienstherr das eh nie erfahren würde usw.
Dazu muss ich auch sagen, dass das Wohnsitzfinanzamt etwa 75 km vom Arbeitsplatz entfernt ist. Besteht dennoch ein hohes Risiko, dass der Dienstherr sowas erfährt?
Re: Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Verfasst: 17. Mär 2012, 18:27
von Blue Ice Ultra
Die Frage ist nicht ob oder wann, sondern was wären die Folgen.
Re: Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Verfasst: 19. Mär 2012, 15:50
von Bundesfreiwild
Wenn mehr als einer es weiß, reden meist demnächst mehrere 100 drüber. Von wegen, der erfährt da NIE.
Ich würde mich eher mal auf ein optimales Notenergebnis der Ausbildung konzentrieren. Das ist viel wichtiger als mehr Taschengeld.
Der Ausbilder kann bei unerlaubter Nebentätigkeit den Arbeitsvertrag/Ausbildungsvertrag als nicht erfüllt ansehen und beenden.
Dann steht ihr da und guckt blöd.
Re: Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Verfasst: 7. Mai 2012, 05:40
von Silesia
Guten Morgen!
Ok das haben wir eingesehen und wollen auch keine Risiken eingehen. Jedoch eine andere Frage:
Dass während der Ausbildung kein Nebenjob genehmigt wird, ist uns klar. Aber wie sieht das mit einer stillen Beteiligung aus, hat da jemand Ahnung?
Es geht um folgendes: Mein Cousin möchte sich nebenher selbstständig machen und neben seiner nichtselbstständigen Arbeit einen Onlineshop eröffnen. Mich möchte er auch am Bord haben und ich möchte ja auch mitmachen, aber eine Nebentätigkeit geht während der Ausbildung ja nicht. Deshalb habe ich überlegt, mich während der Ausbildungszeit still daran zu beteiligen. Heißt, ich beteilige mich finanziell an dem Gewerbe und erhalte somit anteilig einen Gewinn. Das wäre es aber auch schon!
Nach der Ausbildung würde ich nochmal anfragen, ob ich nun richtig eine Nebentätigkeit ausführen darf. Weiss jemand, ob das vielleicht eher genehmigt wird? Ich weiss, ihr könnt nicht für meinen Ausbildungsleiter und meinen Amtsleiter entscheiden. Nur bevor ich da nochmal nachfrage, möchte ich zuvor wissen, ob die Chance dafür höher ist?
Zu der Uhrzeit: Ich habe frei und kann nicht mehr schlafen

Re: Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Verfasst: 7. Mai 2012, 10:07
von Blue Ice Ultra
Die reine finanzielle Beteiligung stellt keine Nebentätigkeit da.
Re: Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Verfasst: 7. Mai 2012, 10:10
von Silesia
Das bedeutet, ich muss nicht mal einen Antrag stellen, der genehmigt werden muss?
Re: Nebentätigkeit ohne Genehmigung
Verfasst: 8. Mai 2012, 11:45
von Blue Ice Ultra
Richtig. Ob Du Dein Geld bei einer Bank investierst oder in dem Unternehmen Deines Cousins, das ist das gleiche.